Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / I. Sachverhalt und Vorlage

Urteil zum "Direktanspruch": Mit seinem ‚Schütte‘-Urteil vom 7.9.2023 hat der EuGH über eine Vorlage des FG Münster entschieden,[1] die den sog. Reemtsma-Anspruch bzw. Direktanspruch des Empfängers einer Leistung betraf; also den Anspruch des Leistungsempfängers (LE) gegen sein Finanzamt (FA) auf Erstattung von MwSt-Beträgen, die der Leistende (L) ihm zu Unrecht[2] in Rechnu...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 5. Nationale Gerichte

Beschluss v. 3.11.2022: Auch der BFH scheint nicht (mehr) zwingend von einem "Rückzahlungserfordernis" auszugehen. In einem derzeit anhängigen Verfahren muss der BFH über die Revision in einem Fall urteilen, in dem der insolvente L eine Steuerkorrektur durchgeführt, die erstatteten Beträge aber nicht an LE zurückgezahlt hat, und sich nun die Frage stellt, ob LE ein Direktans...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / a) Direktanspruch in allen Fällen der "Unmöglichkeit"

"Unmöglichkeit" der Rückforderung: Zum einen war eigentlich nicht wirklich zweifelhaft, dass die Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs des LE gegen L auf Rückzahlung der MwSt-Beträge auch dann unmöglich ist, wenn L sich auf Verjährung beruft – also nicht nur dann, wenn L insolvent ist. Der Gerichtshof wies daher auch darauf hin, dass er die Insolvenz eines Leistenden i...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 3. Steuerkorrektur missbräuchlich?

Denkbar wäre auch, dass sich aus den Feststellungen des EuGH ergibt, dass im "umgekehrten" Fall das FA (L) bereits die Steuerkorrektur des L wegen Missbräuchlichkeit zurückweisen könnte.[102] Wenn nämlich die Steuerkorrektur durch L (in der dem EuGH vorgelegten Konstellation) missbräuchlich ist, weil er sich gegenüber LE auf Verjährung berufen hat und LE bereits einen Direkt...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Was heißt "übermäßig schwierig"?

"Übermäßig schwierig": Offen bleibt allerdings auch nach der Entscheidung des EuGH, in welchen Fällen LE ein Direktanspruch gegen sein FA zustünde, weil die Durchsetzung seines Rückzahlungsanspruchs gegen L "übermäßig schwierig" ist. Die beiden – beispielhaft genannten Fälle – der Insolvenz und Verjährung dürften wohl in die Kategorie "unmöglich" fallen. Dazu, was unter "übe...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Direktanspruch missbräuchlich?

Möglicherweise Direktanspruch missbräuchlich: Denkbar ist, dass sich aus den Feststellungen des EuGH ergibt, dass in dem Fall, dass L die Steuer im Steuerkorrekturverfahren erstattet bekommt, die Beträge aber nicht an LE zurückzahlt, zwar das Steuerkorrekturverfahren zulässig wäre, die spätere Geltendmachung eines Direktanspruchs durch LE aber wegen Missbräuchlichkeit nicht....mehr

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Berufsausbildungsvertrag: K... / 9 Kündigung von Ausbildungsverhältnissen bei Insolvenz des Arbeitgebers

Wird über das Vermögen des Ausbildenden das Insolvenzverfahren eröffnet, so führt dies nicht zu einer automatischen Beendigung der Ausbildungsverhältnisse. Erforderlich ist vielmehr ein besonderer Kündigungsgrund. Ein solcher Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Geschäftsbetrieb aufgrund der Insolvenz eingestellt wird und kein Ausbildungsplatz oder kein geeigneter Ausbilder z...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.9.5 Umsatzsteuerlicher Direktanspruch

Grundsätzlich steht unionsrechtlich nur dem Leistenden ein Anspruch auf Erstattung von überhöhter Umsatzsteuer zu, die er an das Finanzamt entrichtet hat. Der Leistungsempfänger bleibt grundsätzlich auf den zivilrechtlichen Weg gegen den Leistenden verwiesen. In dem sog. "Reemtsma-Urteil" (EuGH, Urteil v. 15.3.2007, C-35/05) und weiteren Folgeentscheidungen hat der EuGH aber...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.12.2 Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrags

Die Anerkennung einer ertragsteuerlichen Organschaft erfordert u.a. auch einen zivilrechtlich wirksamen, auf mindestens fünf (Zeit-)Jahre abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag, der während seiner gesamten Geltungsdauer auch tatsächlich durchgeführt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Laut BFH ist ein Ergebnisabführungsvertrag nicht tatsächlich durchgeführt, wenn ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bauplanänderungskosten / 4.3 Fehlgeschlagener Hausbau, aber Errichtung einer anderen Immobilie: Wann die Kosten sofort abzugsfähig oder nur abschreibungsfähig sind

Anders ist die Rechtslage, wenn anstelle des ursprünglich geplanten Gebäudes ein anderes gebaut wird. In diesem Fall sind die ursprünglichen (vergeblichen) Planungskosten den Herstellungskosten des neuen Gebäudes hinzuzurechnen, wenn das neu errichtete Gebäude zwar nicht dem zuerst geplanten entspricht, aber die beabsichtigten Zwecke des ursprünglich geplanten Gebäudes erfül...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / 2 Weitere wichtige Änderungen außerhalb des Steuerrechts

Zugang zum Kapitalmarkt Es gibt Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten. Bei den Erleichterungen werden Wachstumsunternehmen und KMU besonders in den Blick genommen. So wird das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR gesenkt. Außerdem wird es möglich, einen Antrag auf Börsenzulassung auch...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / Einführung

Viele Entscheidungen, die für die GmbH von besonderem Gewicht sind, darf bzw. will der Geschäftsführer nicht alleine treffen. Dafür sind vorab Beschlüsse der Gesellschafterversammlung als Vertretung der Anteilseigner notwendig. Die Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen gefasst und binden bzw. entlasten den/die Geschäftsführer. Die Wirksamkeit eines solchen Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.3.4 Niedrigerer Wert

Rz. 59 Wie ausgeführt wurde, besteht für die Abschreibung auf den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert für zum Anlagevermögen gehörende Darlehensforderungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ein Abschreibungsgebot (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung ein Abschreibungswahlrecht (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB), für zum Uml...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers

Zusammenfassung Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Eröffnungsgrund

Praktisch wichtigster Eröffnungsgrund (früher: Insolvenzgrund) ist die Zahlungsunfähigkeit.[1] Daneben tritt bei juristischen Personen die Überschuldung.[2] Der Schuldner kann auch bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit [3] einen Insolvenzantrag stellen. Durch ein möglichst frühzeitiges geordnetes Verfahren soll so verhindert werden, dass an sich gegebene Sanierungschancen dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Geschäftsführer-Lohnsteuerhaftung bei Insolvenz

Bei Insolvenz einer GmbH versucht das Finanzamt oftmals, die bestehenden Lohnsteuerschulden durch Haftungsbescheid bei den Geschäftsführern der GmbH geltend zu machen, weil diese steuerlich zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer verpflichtet sind. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kann die steuerrechtlich und die insolvenzrechtlich unterschiedliche Bewertung der Lohns...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Forderungsübergang / 1 Insolvenz des Arbeitgebers

Mit dem Antrag auf Insolvenzgeld gehen die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt auf die Bundesagentur für Arbeit über.[1] Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bleibt für den Zeitraum der Insolvenzgeldzahlung bestehen, weil trotz der Zahlung noch ein Anspruch auf das für die bereits geleistete Arbeit zustehende Arbeitsentgelt besteht. Wird der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.2 Kündigung in der Insolvenz

Die Kündigung in der Insolvenz bleibt möglich, weil die Kündigungsbefugnis mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter übergeht.[1] Die Insolvenz allein ist kein Grund zur betriebsbedingten oder außerordentlichen Kündigung der Arbeitsverhältnisse. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt auch in der Insolvenz.[2] Gemäß § 113 InsO können Arbeitsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 4 Insolvenzplan

Der Insolvenzplan soll eine von den Vorgaben der InsO abweichende Verfahrensabwicklung im Interesse der Gläubiger und der Sanierung des Schuldners ermöglichen. In der Praxis erlangt er vor allem als "Prepackaged Plan" an Bedeutung: Schuldner und Gläubiger haben sich dabei bereits vor Antragstellung auf einen bestimmten Plan geeinigt, der regelmäßig auch Vorgaben für die Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 7 Ende der Mitgliedschaft durch Schließung/Insolvenz einer Krankenkasse

Endet die Mitgliedschaft durch die Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, gelten die von dieser Krankenkasse getroffenen Leistungsentscheidungen mit Wirkung für die aufnehmende Krankenkasse fort. Diese Regelung gilt sowohl für freiwillig- und pflichtversicherte Mitglieder einheitlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Leistungen aufgrund von Satzungsbestimmungen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 8 Wertguthaben

Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Insolvenz des Arbeitgebers stellt der im Störfall beitragspflichtige Teil des Wertguthabens nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon tatsächlich Beiträge entrichtet werden. Ist das Arbeitsentgelt also für den Fall der Insolvenz nicht oder nicht vollständig gesichert, stellt es kein oder nur teilweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 5 Arbeitsverhältnisse im Insolvenzverfahren

5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Lohnsteuer

1 Nicht abgeführte Lohnsteuer zählt zu Insolvenzforderungen Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über. Dies hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter des Schuldners muss auch dessen steuerliche Pflichten erfüllen.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 6 Niederschlagung

Ist nach einem Insolvenzverfahren der Beitragsanspruch der Sozialversicherungsträger nicht vollständig getilgt, werden die restlichen Beiträge unbefristet niedergeschlagen, soweit keine anderen Einziehungsmöglichkeiten mehr bestehen. Hierzu ist ggf. die Zustimmung der beteiligten Versicherungsträger einzuholen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 7 Zeugnis im Insolvenzverfahren

Ein Arbeitnehmer kann auch für die Zeit vor Insolvenzeröffnung ein Zeugnis über Führung und Leistung vom Insolvenzverwalter verlangen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Arbeitsrecht

1 Insolvenzgericht Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Sozialversicherung

1 Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Bei Insolvenz eines Arbeitgebers hat der Rentenversicherungsträger die Betriebsprüfung einzuleiten, sobald die Mitteilung einer Einzugsstelle oder eines Unfallversicherungsträgers vorliegt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde oder die Betriebstätigkeit vollständig ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 7 Forderungsverzicht

Freiwilliger Verzicht Verzichtet der Arbeitgeber auf die Realisierung einer Darlehensforderung gegen den Arbeitnehmer, liegt in Höhe der erlassenen Summe Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Darlehens finanziell in der Lage gewesen wäre. Der Zufluss ist zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem aufgrund des Verhaltens von Arbeitgeber und Arbeitnehmer davon ausz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 8 Betriebsrat im Insolvenzverfahren

Der Betriebsrat behält im Insolvenzverfahren die Funktionsfähigkeit für die Wahrnehmung seiner Rechte, auch wenn der Betrieb im Insolvenzverfahren stillgelegt wird.[1] Das bereits zuvor von der Rechtsprechung[2] anerkannte Übergangsmandat des Betriebsrats gilt gemäß § 21a BetrVG nun auch gesetzlich für Spaltungen und Betriebszusammenlegungen bis zu 6 Monaten. § 120 InsO enthä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 3 Aus- und Absonderungsrechte

Die Insolvenz dient der gleichmäßigen und bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger.[1] Allerdings hat der Insolvenzverwalter die Aussonderungsberechtigten vorweg zu befriedigen, da ihre Ansprüche nicht zur Insolvenzmasse gehören und deshalb nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen (dazu gehören z. B. Gegenstände im Eigentum des Arbeitnehmers). Vorrangig zu bedienen sind auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bei Insolvenz eines Arbeitgebers hat der Rentenversicherungsträger die Betriebsprüfung einzuleiten, sobald die Mitteilung einer Einzugsstelle oder eines Unfallversicherungsträgers vorliegt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde oder die Betriebstätigkeit vollständig beendet wurde. Zu diesem Zweck informiert die Einz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 3.3 Wartezeit von 45 Jahren

Seit dem 1.1.2012 besteht die Möglichkeit, trotz stufenweiser Anhebung der Altersgrenzen nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Diese Möglichkeit wird durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz für Rentenzugänge ab 1.7.2014 durch die Regelung zur Rente ab 63 Jahren vorübergehend ausgeweitet: Durch eine befristete Sonderregelung sollen besonders l...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Insolvenzgericht

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen. Dies kann auch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 7 Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV-Beitrag) an die Einzugsstelle zu zahlen.[1] Der GSV-Beitrag umfasst auch den Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des GSV-Beitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Forderungsanmeldung

Forderungen sind nicht beim Gericht, sondern unmittelbar beim Insolvenzverwalter anzumelden. Dies gilt ebenso für Absonderungsrechte. Die Vorrechte der Sozialversicherungsträger bezüglich der Insolvenzforderungen sind weggefallen. Die Sozialversicherungsträger müssen sich deshalb dem Ziel einer gemeinschaftlichen Befriedigung aller Gläubiger unterordnen. Soweit die Beitragsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 4 Restschuldbefreiung

Eine Restschuldbefreiung wirkt gegenüber allen (möglichen) Gläubigern, also auch den Sozialversicherungsträgern. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung[1], z. B. Schadensersatzansprüche aus Beitragsvorenthaltungen. Diese Ansprüche können nach Verfahrensabschluss weiterverfolgt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 3 Berichtstermin

Die Möglichkeiten der Einzugsstellen, die Annahme eines Plans (ggf. mit Plannachlass) oder die Ablehnung eines solchen durch die Stimmabgabe im Abstimmungstermin in ihrem Sinne wirksam zu beeinflussen, sind beschränkt. Erforderlich ist nämlich eine Kopf- und Summenmehrheit (absolute Mehrheit) der abstimmenden Gläubiger. Die Sozialversicherungsträger sind nach der gerichtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 5 Säumniszuschläge

Säumniszuschläge [1] sind im Insolvenzverfahren nicht mit Zinsen gleichzusetzen, die als nachrangig eingestuft werden. Säumniszuschläge teilen das Schicksal der Hauptforderung und sind deshalb also Masseforderungen oder Insolvenzforderungen. Auch nach der Insolvenzeröffnung sind Säumniszuschläge zu erheben. Diese Säumniszuschläge sind allerdings keine Insolvenzforderungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kreditversicherung / 1 Wesen der Kreditversicherung

Wenn Kunden Waren oder Dienstleistungen bei einem Lieferanten bestellen, so müssen sie diese in der Regel nicht sofort begleichen. Vielmehr räumt der Lieferant seinen Abnehmern Zahlungsziele ein, die je nach Länge und Qualität der Geschäftsbeziehung und dem Verhandlungsgeschick des Abnehmers durchaus zwei Monate betragen können. Durch die Gewährung von Zahlungsaufschüben set...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 6 Betriebsänderung

Gemäß § 122 InsO kann der Insolvenzverwalter die Zustimmung des Arbeitsgerichts zur Durchführung der Betriebsänderung einholen, ohne das Verfahren nach § 112 Abs. 2 BetrVG zu durchlaufen. Erteilt das Arbeitsgericht nach § 122 InsO die Zustimmung zur Betriebsänderung, so findet § 113 Abs. 3 BetrVG keine Anwendung. Die Nachteilsausgleichsansprüche der Arbeitnehmer werden ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.1 Der Arbeitsentgeltanspruch

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Sie bestehen gemäß § 108 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers. Es besteht ein Recht zur Freistellung, sofern dies bei fehlendem Beschäftigungsbedarf masseschonend wirkt.[1] Das Arbeitsentgelt ist als M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Nicht abgeführte Lohnsteuer zählt zu Insolvenzforderungen

Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter/Treuhänder über. Dies hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärungspflichten. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter des Schuldners muss auch dessen steuerliche Pflichten erfüllen.[1] Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört auch die Abgabe vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall und Insolvenzgeld bei Zahlungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.5 Fraktionen oder Parteien

Fraktionen zählen nicht zu den öffentlichen Arbeitgebern und stehen nicht dem Bund, den Ländern, den Gemeinden sowie den Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts i. S. v. § 358 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB III gleich. Sie sind daher als Arbeitgeber grundsätzlich insolvenzgeldumlagepflichtig. Fraktionen können dann von der Insolvenzgeldumlagepflicht aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenfinanzierung: Finanzie... / 2.1 Kreditfähigkeits- und Kreditwürdigkeitsprüfung

Viele Umfrageergebnisse unter mittelständischen Unternehmen belegen, dass der klassische Bankkredit ein nach wie vor wichtiges Finanzierungsmittel ist und der deutsche Mittelstand weiterhin auf die Fortsetzung der engen und i. d. R. langjährigen Geschäftsbeziehung mit seiner Hausbank vertraut. Allerdings sind die Anforderungen an die Kreditaufnahme deutlich gestiegen. Wesent...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.8 Sparkassen

Bei Sparkassen kann im Einzelfall auch keine Umlagepflicht bestehen. Das ist von der sog. Gewährleistungsträgerschaft abhängig. D. h., wenn in den Statuten der Kammer oder der Sparkasse vermerkt ist, dass im Fall der Insolvenz eine Gemeinde oder ein Land in die Verbindlichkeiten vollumfänglich eintritt, dann ist keine Umlagepflicht gegeben.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.1 Abgeordnete mit beschäftigten Arbeitnehmern

Beschäftigen Abgeordnete von Stadtparlamenten, Landtagen oder des Deutschen Bundestages Arbeitnehmer, treten sie als privater Arbeitgeber mit der Folge auf, dass sie nicht vor einer Insolvenz geschützt sind; Insolvenzgeldumlage ist also grundsätzlich zu zahlen. Keine Insolvenzgeldumlagepflicht besteht dagegen für die Mitarbeiter von Abgeordneten, bei denen die jeweilige Körp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 5 Verwertbarkeit von Vermögen

Generell gilt, dass Vermögen dann verwertbar ist, wenn es zum Lebensunterhalt verbraucht bzw. dafür nutzbar gemacht werden kann. Nutzbar wird Vermögen z. B. durch Verkauf oder Beleihung (Aufnahme eines Darlehens). Bei unbebauten oder bebauten Grundstücken (Immobilien) kann eine Verwertung in erster Linie durch Verkauf, wenn dies nicht möglich ist, durch Beleihung erfolgen. Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 5.3 Betriebserrichtung im Laufe eines Kalenderjahres

Wird ein Betrieb im Laufe des Kalenderjahres errichtet, so nimmt der Arbeitgeber am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen teil, wenn nach der Art des Betriebs anzunehmen ist, dass die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer während der überwiegenden Kalendermonate dieses Kalenderjahres 30 nicht überschreiten wird. Das gilt auch dann, wenn ein Betrieb im Anschluss an eine Insolve...mehr