Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erforderlichkeit der Vorbereitung des Rechtsstreits.

Rn 3 Erforderlich für die Zuweisung an den Einzelrichter ist zunächst, dass die Entscheidung einer Vorbereitung bedarf, die in der regulären Verhandlung vor dem Kollegium nicht erfolgen kann. Ausgeschlossen ist eine Zuweisung damit, wenn der Rechtsstreit bereits entscheidungsreif ist oder erforderliche Vorbereitungshandlungen ohne besonderen Aufwand in der mündlichen Verhand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mangelnde Bestimmtheit des Beweisantrages.

Rn 46 Der Beweisantrag muss das Beweisthema und das Beweismittel genau bezeichnen. Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist deshalb die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen. Daran fehlt es ins beim Beweisermittlungsantrag (Rn 24), der darauf gerichtet ist, durch die Beweisaufnahme entscheidungserhebliche Tatsachen erst in Erfahrung zu bringen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Parteien.

Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei ist Trägerin des Prozessrechtsverhältnisses und kann darum weder di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Haupt- und Hilfsantrag.

Rn 11 Bei Haupt- und Hilfsanträgen ist zu unterscheiden: Ein klageabweisendes Endurteil ergeht, wenn alle Anträge unzulässig und/oder unbegründet sind. Erst wenn der Hauptantrag erfolglos bleibt, kann der Hilfsantrag geprüft werden (BGHZ 150, 377, 381). Das schließt prozessleitende Anordnungen hinsichtlich beider Anträge aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht aus, ebenso wenig ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 10 Das Bestehen eines die Veräußerung hindernden Rechts eines Dritten (s dazu § 771 Rn 13, 16–38) muss glaubhaft gemacht werden. Dies hat durch den Dritten, den Schuldner oder einen Vertreter ggü dem GV zu erfolgen (§ 87 III GVGA). Für die Glaubhaftmachung gilt § 294; zu den Beweismitteln und dem Beweismaß s dort. Die eidesstattliche Versicherung kann zu Protokoll des GV ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Betreuer für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betreuten einen pauschalen Geldbetrag verlangen (Aufwandspauschale). Dieser entspricht für ein Jahr dem 17 fachen dessen, was einem Zeugen als Höchstbetrag der Entschädigung für eine Stunde versäumter Arbeitszeit (§ 22 des Justiz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsmaßnahmen bei erstmaliger Weigerung.

Rn 5 Im Fall der erstmaligen Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung entsprechen die zu verhängenden Ordnungsmittel denen, die als Reaktion des Gerichts gem § 380 I auf unberechtigtes erstmaliges Ausbleiben vorgesehen sind (§ 380 Rn 7). Es sind also – auch ohne Antrag einer Partei – die durch die Weigerung entstehenden Kosten dem Zeugen aufzuerlegen und es ist geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urkunden.

Rn 14 Beweisgeeignete Urkunden sind alle Schriftstücke iSd §§ 415 ff, also auch (Tele)Kopien. Elektronische Dokumente sind keine Urkunden, sondern Augenscheinsobjekte (§§ 371 I 2, 371a); ihr Ausdruck stellt aber eine Urkunde und damit ein zulässiges Beweismittel dar (München Prozessrecht aktiv 12, 87; Musielak/Voit/Voit § 592 Rz 12; St/J/Berger § 592 Rz 22). Das Gesetz verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweis durch Schriftvergleichung.

Rn 1 Der Beweis durch Schriftvergleichung nach den §§ 441, 442 ist ein spezieller Beweis, bei dem durch den Vergleich mit erweislich vom vermeintlichen Aussteller stammenden Schriftstücken die Urheberschaft hinsichtlich der Beweisurkunde festgestellt werden soll. Der Beweis kann sich sowohl auf den Urkundentext als auch auf die Unterschrift beziehen (MüKoZPO/Schreiber § 441 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einverständnis der Parteien.

Rn 57 Für die Zulässigkeit des Freibeweises ist das Einverständnis beider Parteien erforderlich. Als Prozesshandlung ist es unanfechtbar und bedingungsfeindlich. Seine Erteilung kann schriftlich oder in der mündlichen Verhandlung erfolgen. Im Anwaltsprozess unterliegt das Einverständnis dem Anwaltszwang. Bei Streitgenossenschaft – auch bei einfacher – ist das Einverständnis ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiserhebungen anderer Verfahren.

Rn 10 Da der Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit nicht materiell verstanden wird, können Beweisergebnisse aus anderen Verfahren regelmäßig über den Urkundenbeweis in den Prozess eingeführt und verwertet werden (BGH NJW 97, 3096 [BGH 10.07.1997 - III ZR 69/96]). Immer aber hat das Gericht auf Antrag einer Partei den Zeugen oder SV selbst anzuhören. Wird ein Sachverständigengu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 2 IdR hat das Prozessgericht über die Streitigkeiten zu entscheiden, von denen die Fortsetzung der Beweisaufnahme und damit letztlich des Verfahrens abhängt. Ausdrücklich ist dies in §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung und in §§ 402, 408 iVm §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Gutachtensverweigerung geregelt. Es entscheidet aber auch über die Zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 4 Die Beweisaufnahme muss vor dem für die Entscheidung zuständigen Spruchkörper erfolgen. Dies ist entweder das Kollegialgericht in seiner vollen Besetzung (BGHZ 32, 233, 236: nicht nur zwei Mitglieder) oder der Einzelrichter, sofern dieser gem § 348 originär zuständig ist oder ihm die Entscheidung gem §§ 348a, 526 übertragen wurde. Anders als in der Berufungsinstanz (§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Reisekosten der Partei.

Rn 47 Die Reisekosten der Partei sind immer zu erstatten, wenn die Teilnahme am Termin notwendig war. Die durch Teilnahme an einem Gerichtstermin veranlassten Reisekosten einer Partei sind grds notwendig iSd § 91, ohne dass es darauf ankommt, ob das persönliche Erscheinen angeordnet war (Koblenz AGS 10, 102 = JurBüro 10, 210 = FamRZ 10, 1104 = NJW-Spezial 10, 187; Saarbr AGS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweismittel.

Rn 12 Im Falle substanziierten Bestreitens der Voraussetzungen des § 558d I ist über deren Vorliegen – soweit diese nicht offenkundig sind – nach allgemein gültigen Regeln – ggf unter Einholung amtlicher Auskünfte gem § 273 II Nr. 2 oder § 358a Nr. 2 ZPO – Beweis zu erheben (BGH NJW 14, 292 Rz 17 und Rz 20). Die Einhaltung/Nichteinhaltung anerkannter wissenschaftlicher Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Art 2 GG verbietet grds Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Dies gilt auch zugunsten von Parteien, Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten. In Abstammungsfragen erlauben es § 372a und die wortgleiche Vorschrift des § 178 I FamFG demgegenüber, – verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 07, 753, 754 [BVerfG 13.02.2007 - 1 BvR 421/05] zu § 372a aF) – die gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Frist.

Rn 7 Die Fristsetzung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen vAw durch Beschl des Gerichts, ohne dass ihm insoweit Ermessen eingeräumt ist (BGH LM § 823 [Dc] Nr 89 Bl 3). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, § 128 IV. Eine Verfügung nur des Vorsitzenden reicht nicht aus (BGH NJW 98, 2368, 2369). Der Beschl ist den Parteien zuzustellen, § 329 II 2. Adressat d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Gericht soll das persönliche Erscheinen beider Parteien anordnen, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. 2Ist einer Partei wegen großer Entfernung oder aus sonstigem wichtigen Grund die persönliche Wahrnehmung des Termins nicht zuzumuten, so sieht das Gericht von der Anordnung ihres Erscheinens ab. (2) 1Wird das Erscheinen angeordnet, so ist di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Konsequenz dessen, dass der Beweisbeschlusses bis zu seiner vollständigen Erledigung im Amtsbetrieb auszuführen ist. Prozessgericht wie ersuchter oder beauftragter Richter haben daher weitere Termine zur Beweisaufnahme vAw zu bestimmen, wenn sie etwa wegen Nichterscheinens eines Zeugen nicht oder nur zT durchgeführt werden konnte. Die Vorschrift stell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz.

Rn 35 Eine vom Vermieter in Vertragsverhandlungen erteilte, aber nicht eingehaltene Zusage kann eine Haftung aus § 311 II begründen (BGH WuM 67, 788). Eine Ersatzpflicht kann auf Grund der beiderseitigen Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme außerdem dann bestehen, wenn eine der Parteien die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mitwirkung in Verfahren.

Rn 8 Die Mitglieder konsularischer Vertretungen können in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren als Zeugen geladen werden, sind aber weder verpflichtet, Angaben zu Angelegenheiten zu machen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer konsularischen Aufgaben stehen, noch müssen sie insoweit amtlich errichtete Schriftstücke vorlegen (Art 44 WÜK, entspr für Honorarkonsularbeamt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unzulässigkeit der Beeidigung.

Rn 5 Ein Verbot der Beeidigung besteht bei Verzicht des Gegners nach Abs 3 und nach Abs 4 für eine Partei, die wegen wissentlicher Verletzung der Eidespflicht (§§ 154 ff StGB) rechtskräftig verurteilt ist. Nach St/J/Berger Rz 15 ist diese Regelung mit der Aufhebung des § 161 StGB (Eidesunfähigkeit des Zeugen als strafrechtliche Nebenfolge) als obsolet zu betrachten (dagegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausnahmen.

Rn 6 Nach Abs 1 S 2 ist auch für Rechtsanwälte, Notare, Behörden sowie deren Zusammenschlüsse die Abgabe von Anträgen und Erklärungen nach den bisher geltenden Vorschriften zulässig, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die Vorschrift erfasst damit bspw vorübergehende Ausfälle der EDV aufgrund von Stromausfällen, technischem Versage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 3 Gegenstand eines Geständnisses können nur die von einer Partei behaupteten Tatsachen (§ 284 Rn 7) sein. Dazu gehören nicht nur nach außen sichtbare Geschehnisse oder Zustände, sondern auch innere Tatsachen wie Kenntnis, Absicht oder das Wissen und Wollen des Erfolges beim Vorsatz (vgl BGH NJW-RR 15, 1321, 1322 Rz 15). Erfasst werden ferner sog juristische Tatsachen. Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Unzulässigkeit der Beweiserhebung.

Rn 54 Ein Beweisangebot muss abgelehnt werden, wenn ein Beweiserhebungsverbot (Rn 23 ff) besteht. Es kann sich aus dem Gesetz (Benennung eines Zeugen im Urkundenprozess, § 595 II), aus Grundsätzen des Prozessrechts (unzulässiger Ausforschungsbeweis, Rn 24 f) oder auch aus einer entsprechenden Parteivereinbarung ergeben. So können die Parteien durch einen Beweismittelvertrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unbekannter Aufenthalt (Nr 1).

Rn 3 Als Person, deren Aufenthalt unbekannt sein muss, kommt jeder Prozessbeteiligte oder sein Vertreter (zB GmbH-Geschäftsführer, Stuttg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]) in Betracht. Anwendbar ist § 185 auch auf Zeugen oder Drittschuldner (so auch MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 4; St/J/Roth Rz 2; aA Musielak/Voit/Wittschier Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 6). Der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Fälle der Kostentrennung nach den §§ 94, 95, 96.

Rn 11 Soweit eine Kostentrennung nach den §§ 94–96 ergeht und der Gegner der unterstützen Hauptpartei danach bestimmte Kosten zu tragen hat, gilt diese Kostenentscheidung auch zugunsten des Nebenintervenienten (Abs 1 Hs 1). Auch dies folgt aus der Kostenparallelität, zumal die §§ 94–96 in der Verweisung des Abs 2 nicht ausgenommen sind. Soweit die unterstützte Hauptpartei be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufschiebende Wirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Beschwerde hat immer dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (zB Ordnungsmittel gegen Zeugen und Sachverständige, §§ 380 I 1, 390 I 1, 409 I 1, 411 II; Ordnungsmittel gegen eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, §§ 141 III, 273 IV, 613 II, 640 I; Zwangsmittel zur Erzwingung einer ...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / Leitsatz

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" beigeordnet und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren nicht in Betracht kommt. Erfolgt die Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 1 Nr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesonderemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Wiedereinsetzung und der nachgeholten Prozesshandlung trägt Abs 1 S 1 durch den Grundsatz der verfahrensmäßigen Verbindung, also der gleichzeitigen Abhandlung, Rechnung. Im Hinblick auf die Verfahrensökonomie stellt Abs 1 S 2 es jedoch in das Ermessen des Gerichts, das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung schreibt im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie, aber auch mit Rücksicht auf die geladenen und erschienenen Zeugen oder Sachverständigen vor, dass eine Beweisaufnahme auch dann soweit wie möglich durchzuführen ist, wenn eine oder gar beide Parteien den Termin zur Beweisaufnahme nicht wahrnehmen. Sie schränkt mithin den Grundsatz der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahme Lokaltermin.

Rn 2 Termine, die nicht an der Gerichtstelle abgehalten werden, sind so genannte Ortstermine, die nur unter den in Abs 1 genannten Ausnahmefällen zulässig sind. Der Hauptfall ist die Einnahme des Augenscheins (zB einer Unfallstelle, eines Baumangels). Die Verhandlung mit einer am Erscheinen verhinderten Person wird zudem va bei länger dauernder Bettlägerigkeit oder Krankenha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis.

Rn 8 Im Falle der Geltendmachung der Umsatzsteuer findet eine Beweiserhebung über die Richtigkeit der Erklärung nach Abs 2 S 3 grds nicht statt (Kobl NJW-RR 96, 767 [OLG Koblenz 20.12.1995 - 14 W 756/95]; Ddorf NJW-RR 96, 768 [OLG Düsseldorf 25.01.1996 - 10 W 3/96]; zum Geständnis bzw zur Geständnisfiktion s Rn 4). IÜ kann bei bestrittenen Tatsachenbehauptungen ohne Beschrän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende Kausalität.

Rn 28 Die Zurückweisung von Vorbringen als verspätet verstieße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass die Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre (Rn 15), dass also die Pflichtwidrigkeit – die Verspätung allein – nicht kausal für die Verzögerung ist (BVerfG NJW 95, 1417 [BVerfG 27.01.199...mehr

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zfs 06/2023, Unfall nach Be... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet. Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten zu 1 aus § 7 Abs. 1, § 11 Satz 2 StVG und § 249 Abs. 1 BGB in ausgeurteilter Höhe zu. 1. Es ist unstreitig ein Verletzungserfolg am Knie/Schienbein (Tibiakopffraktur) als körperliche Primärverletzung (in Abgrenzung zur Sekundärverletzung, dazu BGH, Urt. v. 26.7.2022 – VI ZR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befreiung.

Rn 3 Ein Vorschuss kann von einer Partei nicht verlangt werden, die ohnehin von der Verpflichtung, Kosten zu tragen, befreit ist (zB der Fiskus gem § 2 I GKG). Ist einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt worden, ist sie gem § 122 I Nr 1 von der Tragung der Gerichtskosten befreit; hierzu gehören gem Ziff 9005 KV auch die Auslagen für Zeugen und SV (§ 122 Rn 7; Zö/Schultzky § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nicht anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Keine Anwendung finden: § 377 III (schriftliche Aussage; BGH NJW 01, 1500, 1502 [BGH 06.11.2000 - II ZR 67/99]). §§ 383–389 : Die Vorschriften über Zeugnisverweigerungsrechte sind nicht anwendbar, da eine Aussagepflicht für die Partei ohnehin nicht besteht. § 394: Wenn beide Parteien zu vernehmen sind, hat die eine wegen § 357 das Recht, der Vernehmung der anderen beizuw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ort der konkreten Gerichtshandlung.

Rn 5 Abs 2 macht deutlich, dass der einzelne Ort der jeweiligen Gerichtshandlung vom abstrakten Schiedsort des Abs 1 in jeder Hinsicht abweichen kann. Der Ort der einzelnen Gerichtshandlung und damit der faktische Schiedsort ist also ganz nach Zweckmäßigkeit für die tatsächliche Durchführung des Verfahrens vom Schiedsgericht zu bestimmen. Zwar gelten auch hier vorrangig die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Anwaltszwang (Abs 3).

Rn 8 Der Beschwerdeführer muss sich nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 78, 79) durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Ausnahmen vom Anwaltszwang sind in § 569 III für ZPO-Beschwerden abschließend aufgeführt. Abs 3 Nr 1 betrifft den im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozess zu führenden Rechtsstreit. Nicht als Anwaltsprozess zu führen sind insb die Prozesse vor ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kombinierter Urkundeninhalt.

Rn 6 Eine Urkunde muss nicht ausschließlich als Urkunde über Erklärungen (§ 415), als wirkende Urkunde gem § 417 oder als Zeugnisurkunde gem § 418 anzusehen sein. Möglich ist vielmehr, dass ein und dieselbe Urkunde in ihren unterschiedlichen Bestandteilen verschiedene Inhalte verbindet, so dass sich ihre Beweiskraft dem jeweiligen Inhalt entsprechend teils nach § 415, teils ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 8 Die Sachverhaltsermittlung ist grds Aufgabe des Gerichts (s Rn 5), so dass der SV nur dann ermittelnd tätig werden darf, wenn hierfür im konkreten Fall eine dem Gericht fehlende besondere Sachkunde erforderlich ist (vgl BGHZ 37, 389, 394 = NJW 62, 1770; 97, 3096, 3097) und das Gericht ihn nach Abs 4 S 1 beauftragt hat. Es hat den Umfang klarzustellen, auch welche Unters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise für die Praxis.

Rn 25 In der forensischen Praxis liegt der Schwerpunkt der Protokollierung in der Wiedergabe des Beweisergebnisses (Abs 3 Nr 4 und 5). Die Prozessvertretung wird daher darauf achten, dass das Protokoll die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen im Wesentlichen zutr wiedergibt. Mit Blick auf die Rechtsmittelinstanz hat jede Partei ein Interesse daran, dass die an die Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ebenso wie gesetzliche Fristen dienen richterliche Fristen der Strukturierung und Beschleunigung des Verfahrens. Auf Seiten des Gerichts setzt dies regelmäßig eine angemessene Erfassung des konkreten Prozessstoffs in der jeweiligen Phase des Rechtsstreits voraus, denn eine sinnvolle Förderung und Beschleunigung des Prozesses kann nur durch adäquate Fristsetzung erreicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiterführende Vorschriften.

Rn 4 Vorsätzliche und fahrlässige falsche Eidesleistung ist gem. §§ 154 ff StGB strafbar. Rn 5 Die zivilprozessualen Regeln der Eidesverweigerung sind für Zeugen in § 390, für Sachverständige in § 409, für Parteien in §§ 453 II iVm 446 und für den Zwangsvollstreckungsschuldner in §§ 889 II iVm 888 enthalten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Amtsprüfung.

Rn 11 Die Frage der Rechtzeitigkeit hat das Gericht vAw zu klären, selbst wenn die Fristversäumung unstr ist (zur Fristwahrung durch Einreichung einer handschriftlich beglaubigten Kopie eines fristgebundenen Schriftsatzes BGH NJW 12, 1738 [BGH 26.03.2012 - II ZB 23/11]; bei Unterzeichnung ›i.V.‹ BGH MDR 12, 796 [BGH 26.04.2012 - VII ZB 83/10]; bei Unterzeichnung durch einen ...mehr