Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.21.2.2.1 Zusammensetzung des Rückzahlungsbetrages

Der gemäß den in Abs. 2 genannten Fallkonstellationen zurückzuzahlende Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus der monatlichen Studienzulage in Höhe von 150 EUR gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 3 TVSöD, dem Studienentgelt gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 TVSöD und den übernommenen Studiengebühren gem. § 8 Abs. 4 TVSöD. Die für die Berechnung des Rückzahlung...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Urlaub: Urlaubsentgelt und ... / 1.3 Zu berücksichtigende Entgeltbestandteile

Für die Höhe des Urlaubsentgelts spielt es eine Rolle, welche Vergütungsbestandteile in den zugrunde zu legenden Arbeitsverdienst einfließen. Urlaubsbedingt ausfallende Zeit der Betriebsratsarbeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds, für die nach § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 BetrVG eine Abgeltung vom Arbeitgeber zu leisten wäre, ist bei der Bem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 3 Zuordnung der Zulage bei mehreren Verträgen, Abs. 1 S. 3

Rz. 10 Die Zulage ist auf die in die Förderung einbezogenen Verträge nach dem Verhältnis der darauf im Förderzeitraum geleisteten Beiträge zu verteilen. Die Verteilung nimmt die Zentrale Stelle im Rahmen der Veranlassung der Auszahlung der Zulage (§ 90 Abs. 2 S. 1 EStG) an die Anbieter (§ 80 EStG) vor. Die Verteilungsvorschrift ist erforderlich, weil die Zulage für jeden För...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 1.1 Wirkungsbereich der Beschränkung

Rz. 1 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] wurde Abs. 2 eingefügt. Seither wird hinsichtlich der Verteilungsmöglichkeit auf mehrere Verträge zwischen dem nach § 79 S. 1 EStG originär Zulageberechtigten und dem nach § 79 S. 2 EStG mittelbar Zulageberechtigten unterschieden. Nur der erstere kann auf 2 Verträge wirksam Beiträge leisten mit der Folge, dass auch die Zulage entsprech...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 4 Beschränkung für mittelbar Begünstigte, Abs. 2

Rz. 11 Der nach § 79 S. 2 EStG als Ehegatte/eingetragener Lebenspartner aus abgeleitetem Recht Begünstigte kann die ihm zustehende Zulage nicht auf mehrere Verträge verteilen.[1]. Diese der Verwaltungsvereinfachung dienende Vorschrift ist sachgerecht, weil der mittelbar begünstigte Ehegatte/Lebenspartner keine eigenen Beiträge – abgesehen von dem ab dem Vz 2012 zu entrichten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.2 Beiträge

Rz. 7 Altersvorsorgebeiträge i. S. v. § 82 S. 1 Nr. 1 EStG sind eigene Einzahlungen des Zulageberechtigten. Es soll sich grundsätzlich um eigene Leistungen des Anlegers handeln, die er aus seinem individuell versteuerten (Rz. 22) Einkommen erbringt. Lediglich § 86 Abs. 2 EStG lässt für Fälle des § 79 S. 2 EStG – zusammen zu veranlagende Ehegatten oder eingetragene Lebenspart...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 1.2 Wahlrecht des Zulageberechtigten

Rz. 5 Welche der Verträge in die Zulageförderung einzubeziehen sind, ergibt sich mittelbar aus § 89 EStG. Im jährlichen Antragsverfahren nach § 89 EStG muss bzw. kann der Zulageberechtigte jeweils bestimmen, "auf welche Verträge die Zulage überwiesen werden soll" (§ 89 Abs. 1 S. 2 EStG). Damit wird, wie sich aus dem weiteren Kontext ergibt, nicht nur der Zahlungsweg für die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 7 Nachzahlung von Beiträgen für frühere Beitragsjahre

Rz. 31 Die Regelungen in § 82 Abs. 5 EStG wurden mit Wirkung ab Vz 2014 durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Rz. 3d) ohne inhaltliche Änderungen aus dem bisherigen § 52 Abs. 64 EStG übernommen.[1] Ursprünglich waren diese als § 52 Abs. 63b EStG durch das Beitreibungsri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 2 Funktion der Bescheinigung

Rz. 2 Die Bescheinigungspflicht ist sachlich gesehen im Wesentlichen eine Unterrichtungspflicht. Als Bescheinigung wird gemeinhin ein Dokument bezeichnet, das den Empfänger in die Lage versetzen soll, einem Dritten gegenüber den Nachweis über die "bescheinigten" Umstände zu erbringen. Dazu dient die Bescheinigung des § 92 EStG nicht. Allenfalls hinsichtlich S. 1 Nr. 1 käme i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 1 Unterrichtungspflicht und Rechtsstaatlichkeit

Rz. 1 Das Verfahren zur Ermittlung, Festsetzung und Auszahlung der Zulage läuft unter der Vorgabe eines möglichst "schlanken" Verwaltungsverfahrens in wesentlichen Teilen maschinell ausgestaltet ohne Beteiligung des Zulageberechtigten ab (§ 90 EStG Rz. 1). Die in § 92 EStG vorgesehene Unterrichtung des Zulageberechtigten vermag diese Beteiligungsdefizite nur zu mildern, nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.7 Beiträge in den Grenzen des § 10a EStG

Rz. 19 Förderungsfähig sind die Beiträge nur bis zu dem in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG genannten Höchstbetrag von 2.100 EUR. Vor dem Vz 2008 galten gestaffelte Höchstbeträge: Rz. 19a Da der in § 10a EStG genannte Höchstbetrag die höchstmögliche Eigenleistung "zuzüglich" – also auch "einschl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 3 Inhalt der Unterrichtungspflicht (§ 92 S. 1 EStG)

Rz. 5 Die Bescheinigung ist für jeden Altersvorsorgevertrag getrennt zu erstellen. Zu unterrichten ist über die Leistungen des Zulageberechtigten auf diesen Vertrag, also über die von ihm erbrachten Altersvorsorgebeiträge, und zwar in zweifacher Hinsicht: zum einen über die Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr (§ 88 EStG) erbrachten Beiträge (Nr. 1), zum anderen über die insg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 2 Mindesteigenbeitrag bei mehr als zwei Verträgen, Abs. 1 S. 2

Rz. 7 Für die Frage, ob der Zulageberechtigte den nach § 86 EStG erforderlichen Mindesteigenbeitrag erbracht hat, werden nur die Beiträge berücksichtigt, die auf die nach S. 1 in die Förderung einzubeziehenden Verträge erbracht wurden. Wird damit der Mindesteigenbeitrag nicht abgedeckt, kommt es zu einer Zulagekürzung. Praxis-Beispiel Zulagenkürzung Sind zugunsten des Zulagebe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 6 Ausschlusstatbestände (Abs. 4)

Rz. 28 § 82 Abs. 4 EStG dient der Vermeidung von Doppelförderungen. Rz. 28a Nach Nr. 1 und 2 gehören Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. VermBG oder prämienbegünstigte Aufwendungen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz sind, nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen. Dies betrifft Aufwendungen, für die eine Arbeitnehmersparzulage nach § 13 5. VermBG, eine Wohnung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92... / 5 Ausnahmen von der Bescheinigungspflicht (§ 92 S. 2 und 3 EStG)

Rz. 14 Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz[1] wurden die bis dahin lediglich in § 92 S. 2 EStG erhaltenen Regelungen mit Wirkung ab 2014 durch § 92 S. 2 und S. 3 EStG ersetzt. Hintergrund ist die alleinige und dauerhafte Übernahme der Führung des Wohnförderkontos durch die zentrale Stelle (Rz. 10). Rz. 15 Voraussetzung für die Befreiung von der jährlichen Bescheinigu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 5 Einbeziehung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Hinterbliebenenversorgung (Abs. 3)

Rz. 27 Gem. § 82 Abs. 3 EStG gehören zu den Altersvorsorgebeiträgen auch die Beitragsanteile, die zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit des Zulageberechtigten verwendet werden oder der Hinterbliebenenversorgung dienen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG steht die Einbeziehung des Risikos der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Hinterbliebenenversorgung der Zertifi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 1 Regelungsübersicht

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, welche Beitragsleistungen als Altersvorsorgebeiträge gefördert werden und damit nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Förderung nach Abschn. XI, sondern über die sog. Günstigerprüfung auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Betracht kommen. Im Einzelnen enthält § 82 EStG folgende Regelungen: Abs. 1 benennt die förderungsfähigen L...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in Abs. 2 materiell und in Abs. 1 und Abs. 4 redaktionell geändert; die materiellen Änderungen galten ab 1.1.2005.[2] In Abs. 2 Buchst. a wurde – klarstellend[3] – verdeutlicht, dass nur kapitalgedeckte Altersversorgungen (ggf. entsprechende Teilversorgungen) gefördert werden. § 82 Abs. 2 Buchst. b EStG schließt in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 4 Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (Abs. 2)

Rz. 20 Zu den förderfähigen Beiträgen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwendungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gehören. Die Einbeziehung der betrieblichen Altersvorsorge in die Förderung ist sachgerecht, weil auch auf diesem Weg – insbesondere i. V. m. dem Instrument des Rechtsanspruchs auf förderfähige Entgeltumwandlung (§ 10a EStG und § 82 Abs. ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 4.1 Diese Angaben muss die Prüfungsanordnung enthalten

Die Prüfungsanordnung muss diese Angaben zwingend enthalten; das gilt analog auch für die Lohnsteuer- und Umsatzsteuerprüfung: Die erlassende Behörde; dies ist das Finanzamt, von dem der Prüfer kommt. Dies ist häufig ein anderes Finanzamt als das, bei dem Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Das hängt damit zusammen, dass zentrale Betriebsprüfungsstellen für mehrere Ämter zustän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 4 Kürzung der Zulage (Abs. 1 S. 1, 6)

Rz. 22 Leistet der Zulageberechtigte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag nicht, so wird die Zulage nach den §§ 84, 85 EStG gekürzt (Abs. 1 S. 1). Die Kürzung der Zulage ermittelt sich nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag (Abs. 1 S. 6 EStG). Altersvorsorgebeiträge i. d. S. sind nach § 82 EStG die Eigenleistungen des Zulageberechtigten, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 88 Entstehung des Anspruchs auf Zulage

1 Zeitliche Entstehung des Anspruchs Rz. 1 Die Zulage des § 83 EStG ist eine Jahreszulage. Für den Erhalt der vollen Zulage kommt es nicht darauf an, ob der Altersvorsorgevertrag bereits zu Beginn des Jahres bestand oder erst unterjährig geschlossen wurde. Der Anspruch auf die Zulage entsteht für jedes Beitragsjahr mit Ablauf des Kj., in dem die Altersvorsorgebeiträge geleist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.5 Mindesteigenleistung im Regelfall

Rz. 13 Die nachfolgende Tabelle soll veranschaulichen unterhalb welcher Einkommensgrenze immer der jeweilige Sockelbeitrag als Mindesteigenbeitrag zu leisten ist (§ 86 Abs. 1 S. 4 u. 5 EStG) und ab welcher Höhe der Höchstbetrag in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG voll ausgeschöpft wird (§ 86 Abs. 1 S. 2 EStG) und damit der höchstmögliche Mindesteigenbeitrag zu leisten ist, um die Zula...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.4 Besonderheiten bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 11 Gehören beide Ehegatten (eingetragene Lebenspartner sind diesen gleichgestellt, vgl. Rz. 3b) zum Kreis der Zulageberechtigten, so steht jedem Ehegatten die Zulage[1] aus eigenem Recht zu, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, also insbes. ein Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abgeschlossen wurde und die erforderlichen Mindest- bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 1 Entstehung, Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 86 EStG ist bereits vor seinem Inkrafttreten in Zusammenhang mit der Änderung des § 10a EStG durch Einbeziehung der zunächst von der Förderung nicht erfassten Beamten geändert worden (§ 10a EStG Rz. 2).[1] Ebenfalls als Folgeänderung zu § 10a EStG ist die Vorschrift im Zusammenhang mit der Einbeziehung beurlaubter Beamter etc. in den Kreis der Zulageberechtigten mit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.3 Höhe des Mindesteigenbeitrags

Rz. 10 Die Regelung geht davon aus, dass für die Finanzierung der privaten Altersvorsorge jährlich ein bestimmter Kapitalbetrag[1] zugeführt werden soll. Dieser Kapitalbetrag setzt sich aus der Eigenleistung des Zulageberechtigten sowie der Zulage zusammen und beläuft sich ab 2008 auf 4 % der maßgeblichen Bemessungsgrundlage. Nur wenn diese jeweils vorgesehene Kapitalzuführu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 88... / 1 Zeitliche Entstehung des Anspruchs

Rz. 1 Die Zulage des § 83 EStG ist eine Jahreszulage. Für den Erhalt der vollen Zulage kommt es nicht darauf an, ob der Altersvorsorgevertrag bereits zu Beginn des Jahres bestand oder erst unterjährig geschlossen wurde. Der Anspruch auf die Zulage entsteht für jedes Beitragsjahr mit Ablauf des Kj., in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind — also noch im Beitra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 83 Altersvorsorgezulage

Rz. 1 Die Altersvorsorgezulage wird in Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen gewährt. Voraussetzungen und Umfang der berücksichtigungsfähigen Altersvorsorgebeiträge sind in § 82 EStG geregelt. Die Gewährung "in Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen" bedeutet allerdings nur mittelbar, dass die Zulage sich in Höhe eines Prozentsatzes der be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 88... / 3 Rechtsfolgen der Entstehung

Rz. 3 Nach den gem. § 96 Abs. 1 EStG i. V. m. § 155 Abs. 4 AO anwendbaren Vorschriften des dritten Abschn. der AO beginnt mit der Entstehung des Zulageanspruchs dessen Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 1 AO). Sie beträgt 4 Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO).[1] Die Vorschriften des § 171 AO über die Ablaufhemmung – insbesondere Abs. 3, 3a – sind anwendbar.[2] Da die Zulage i. d....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 88... / 2 Materielle Voraussetzung der Entstehung

Rz. 2 Der Anspruch auf die Zulage entsteht in Abhängigkeit von den im Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträgen. Das steht in Übereinstimmung mit § 83 EStG. Neben der Zulageberechtigung ist die Beitragsleistung als Tatbestandsverwirklichung i. S. d. (gem. § 96 Abs. 1 EStG anwendbaren) § 38 AO Entstehensgrund für den Anspruch auf die Zulage. Geleistet sind Beiträge, wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.1 Zweck der Regelung

Rz. 4 Um die Förderung nach den §§ 83 bis 85 EStG ungeschmälert zu erhalten, muss der Zulageberechtigte einen Mindesteigenbeitrag erbringen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass zum Aufbau der privaten Altersvorsorge jährlich ein bestimmtes Kapital angesammelt werden soll (Zuführungskapital). Bemessungsgrundlage hierfür sind grds. die in der gesetzlichen Rentenversiche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.6.1 Ehegatte/eingetragener Lebenspartner mit Zulageberechtigung nach § 79 S. 2 EStG (Abs. 2 S. 1)

Rz. 14 Ist der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner[1] des Zulageberechtigten nicht selbst originär zulageberechtigt, so erhält er eine abgeleitete Zulageberechtigung nach § 79 S. 2 EStG, wenn die dort aufgelisteten Voraussetzungen (vgl. im Einzelnen § 79 EStG Rz. 11 bis 18) erfüllt sind. Für diese abgeleitete Zulageberechtigung musste der Ehegatte bis einschließlich Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 84 Grundzulage

Rz. 1 Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage nach § 84 EStG und ggf. einer Kinderzulage nach § 85 EStG zusammen. Beide Zulagen waren in der Übergangszeit bis 2008 wie folgt gestaffelt: Rz. 1a Seit dem Beitragsjahr 2008 betrug die Grundzulage 154 EUR. Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 3 Nachträglicher Wegfall der Kinderzulage (Abs. 4)

Rz. 18 Die Kinderzulage wirkt sich in mehrfacher Hinsicht auf die Höhe des Mindesteigenbeitrags aus. Sie beeinflusste bis zum Beitragsjahr 2004 den Sockelbetrag und ist maßgeblich für die Höhe des Höchstbetrags der als Sonderausgabe abzugsfähigen Altersvorsorgebeiträge und über die Höhe der abzuziehenden (Gesamt-)Zulage auch für die Höhe des Mindesteigenbeitrags im Bereich z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 EStG umschreibt den Kreis der Stpfl., die eine Altersvorsorgezulage nach Abschn. XI beanspruchen können. Da die Zulageregelung nach den ersten Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren zunächst zusammen mit dem (alternativen) Sonderausgabenabzug in § 10a EStG geregelt war[1] und erst im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens in Abschn. XI des EStG verselbstständigt word...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 2 Rückforderung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 7 Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt für den Vz, d. h. in der Diktion des § 88 EStG das Beitragsjahr rückwirkend, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird. War die Kinderzulage schon ausgezahlt, muss sie nach § 90 Abs. 3 EStG zurückgefordert werden. Rz. 7a Insgesamt bedeutet dies, dass die Rückforderung nur eines Teils des insgesamt ausgezahlten/festgeset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 1 Grundsätzliche Regelung (Abs. 1 S. 1, 2)

Rz. 1 Die gegenüber der Grundzulage höhere Kinderzulage soll dem Umstand Rechnung tragen, dass Eltern wegen der Kindererziehung nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, Erwerbseinkommen zu erzielen und für eine private Altersvorsorge Vorkehrungen zu treffen.[1] Mit der Kinderzulage soll die Altersversorgung der Eltern aufgebaut werden, nicht aber eine Altersversorgung der Kin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 3 Mehrere Zulageberechtigte (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9 Da Kindergeld nach § 64 Abs. 1 EStG auch bei Zusammentreffen mehrerer Berechtigungen nur an einen Berechtigten ausgezahlt wird bzw. nur gegenüber einem Berechtigten festgesetzt wird, steht im Regelfall (zur Ausnahme Rz. 11) auch eine Kinderzulage für jedes Kind nur einem Berechtigten zu. Rz. 9a Wegen der Abhängigkeit der Kinderzulage von der Zahlung bzw. Festsetzung des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.4 Höchst- und Mindest-Mindesteigenbeitrag (Sockelbetrag; Abs. 1 S. 4, 5)

Rz. 11 Für den Mindesteigenbeitrag ist sowohl eine Höchst- als auch eine Mindestgrenze (Sockelbetrag) festgelegt. Rz. 11a Als Höchstgrenze wird durch Verweis auf § 10a EStG bestimmt, dass zur Berechnung des Mindesteigenbeitrags höchstens von dem in § 10a Abs. 1 S. 1 EStG genannten Höchstbetrag auszugehen ist. Überschreitet somit der sich aus 4 % der Bemessungsgrundlage ergebe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 2.2 Bemessungsgrundlage (Abs. 1 S. 2)

Rz. 5 Bemessungsgrundlage für den Mindesteigenbeitrag sind die rentenversicherungspflichtigen bzw. diesen gleichgestellten Einnahmen: bei Rentenversicherungspflicht die erzielten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. SGB VI (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG), bei Besoldungsempfängern und Empfängern von Amtsbezügen die bezogenen Besoldung und Amtsbezüge (§ 86 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei Option zur vollen Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Eine Reinigungskraft ist seit 2009 geringfügig entlohnt für monatlich 160 EUR beschäftigt. Sie erhält weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin übt daneben keine weiteren Beschäftigungen aus. Um sich die Riester-Zulage zu sichern, hat sie im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zur Rentenversicherungspflicht optiert. Sie stockt demnach aus eigenen M...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 2.2.1.1 Bilanzierungsmethoden

Rz. 53 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Unter den Bilanzierungsmethoden, die im Gesetz nicht explizit definiert sind, versteht man allgemein die Entscheidung über die Verfahrensweisen zur Bilanzierung dem Grunde, der Art, dem Umfang und dem Zeitpunkt nach sowie über Gliederungsgrundsätze.[1] Soweit die Abbildun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 3.2.2 Einlagen in Langzeitkonten aus "Geld"

Darüber hinaus hat der Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung, soweit nicht eine gesetzliche oder – was hier eher maßgeblich wäre – tarifvertragliche Regelung besteht. Für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.7 Meldeinhalt (§ 28a Abs. 3)

Rz. 100 Welche Angaben eine Meldung zu enthalten hat, ergibt sich aus Abs. 3. Die Meldeinhalte sind so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Meldungen enthalten hiernach insbesondere die in Satz 1 unter den Nr. 1 bis 9 und zusätzlich in Satz 2 unter den Nr. 1 bis 4 gelisteten Daten. Das Adverb "insbesond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / 1 Zusammenhang Lohn- und Finanzbuchhaltung

Auf den Lohnkonten werden sämtliche Bezüge der Arbeitnehmer monatlich dokumentiert. Dazu gehören bspw. Löhne und Gehälter, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Zuschüsse und Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersvorsorge, Zulagen, pauschal versteuerte Leistungen wie z. B. Erholungsbeihilfen, (alte) Direktversicherungen, Fahrtkostenzuschüsse, steuerfreie Bezüge. Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohn- und Gehaltskonto / 2.1 Grunddaten des Lohnkontos

Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.2 Inhalt der Auskunft

Die zu erteilende Auskunft muss den Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 1 EntgTranspG informieren über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung bezüglich seines Entgeltes Angaben zum Vergleichsentgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechtes (§ 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG) über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt bis zu 2 weitere einzelne vom Arbeitnehmer zu benennen...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.1 Betriebe mit Arbeitnehmervertretung

Sofern im Betrieb bzw. in der Dienststelle ein Betriebs- bzw. Personalrat vorhanden ist, wird der Auskunftsanspruch grundsätzlich von diesem erfüllt, wobei der Arbeitgeber eine entsprechende Mitwirkungspflicht hat, um der Arbeitnehmervertretung die Auskunftserfüllung zu ermöglichen. Der Anspruch richtet sich nach wie vor gegen den Arbeitgeber, wird jedoch gewissermaßen über ...mehr