Fachbeiträge & Kommentare zu Zulage

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 7.3.1 Geförderte Beiträge

Zu den geförderten Beiträgen gehören u. a. die auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag geleisteten Beiträge des Steuerpflichtigen und die für das Beitragsjahr zustehenden Altersvorsorgezulagen (Grundzulage und Kinderzulagen), soweit sie den Höchstbetrag von 2.100 EUR nicht übersteigen. Mindestens sind die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge i. S. d. § 86 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 6.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Hierbei handelt es sich um folgende Auszahlungen[1]: Monatlichen Leistungen Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden monatlichen Leibrente, eines Auszahlungsplans mit gleichbleibenden oder steigenden Raten und unmitt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 1.1.1 Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung

Zum Kreis der nach § 10a Abs. 1 EStG Abzugsberechtigten gehören insbesondere diejenigen, die in dem ­Veranlagungsjahr, für das die Förderung beansprucht werden soll[1], in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.[2] Das Steuerrecht knüpft insoweit an die sozialversicherungsrechlichen Begriffsbestimmungen an. Die Entscheidung des Trägers der g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zulagen zum Arbeitslohn

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Leistungszulagen, > Lohnzuschläge.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zulagen bei der Vermögensbildung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur ArbN-Sparzulage > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 110 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.6 Gleichbehandlungssachverhalte

Rz. 363 Die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Arbeitnehmer in gleicher oder vergleichbarer Lage sind gleich zu behandeln. Damit werden die Gestaltungsrechte des Arbeitgebers eingeschränkt, Für eine unterschiedliche Behandlung muss es billigenswerte Gründe geben. Ansonsten steht es dem Arbeitnehmer zu, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulageempfänger nach Schaffung ­des § 90 Abs. 3a EStG

Leitsatz Auch nach der Einfügung des Abs. 3a in § 90 EStG ist weiterhin davon auszugehen, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge nach Beendigung und Abwicklung des Altersvorsorgevertrags unmittelbar vom Zulageempfänger gemäß § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG zurückfordern kann. Normenkette § 90 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2 Fälligkeit der Beiträge für Arbeitnehmer

Rz. 5 Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich gemäß Abs. 1 Satz 1 zunächst nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Aus der Vorschrift des Abs. 1 Satz 2 ergibt sich, dass sich die Fälligkeit der Beiträge grundsätzlich nicht nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Lohnzahlung richtet; maßgebend ist ausschließlich, für welchen Zeitraum das Arbeitsentgelt tatsächlich erzielt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.9 Lohnsteuerfreie Einnahmen

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat mit § 17 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche zusätzlichen Einnahmen ganz oder teilweise nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. In der nach § 17 erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) hat das BMAS mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV bestimmt, dass einmalige Einnahmen,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 23a Einmal... / 2.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (Begriff)

Rz. 3 Mit Rücksicht auf § 14 Abs. 1 gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt u. a. auch einmalige Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf diese Einnahmen besteht und unter welcher Bezeichnung und in welcher Form sie geleistet werden. Diesen Grundsatz ergänzt Abs. 1 und definiert den Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaubsentgelt / 2 Zu berücksichtigende Entgeltbestandteile

Für die Höhe des Urlaubsentgelts spielt es eine Rolle, welche Vergütungsbestandteile in den zugrunde zu legenden Arbeitsverdienst der vergangenen 13 Wochen einfließen. Maßgebendes Entgelt Zum Arbeitsverdienst, der für die Berechnung des Urlaubsentgelts maßgebend ist, gehört zunächst die feste Grundvergütung. Zusätzlich fließen alle Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers ein. I...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.10 Rentenversicherung

Seit der Änderung des AltTZG im Juli 2004 muss der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichten, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – entfäl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.6.2 Die Spiegelbild-Theorie des BAG

Bei der Ermittlung der Altersteilzeitvergütung ist strikt zu trennen zwischen dem Entgelt einerseits und der Aufstockungsleistung andererseits. Bemessung des Entgelts im Blockmodell Bei Altersteilzeit im Blockmodell wird in der Arbeitsphase bei ungekürzter Arbeitszeit nur das hälftige Entgelt (zuzüglich Aufstockung) gezahlt. Dadurch wird ein Wertguthaben erarbeitet, welches in...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit

Leitsatz 1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags‐, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. 2. Ob und in welchem Umfang der Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zuf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3.2 Bußgeldverfahren

Rz. 52 Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sind sowohl die von der sachlich zuständigen Finanzbehörde[1] durchgeführten als auch die von der Staatsanwaltschaft übernommenen[2] oder von den Gerichten[3] durchgeführten Verfahren. Sie müssen Zuwiderhandlungen betreffen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können.[4] Steuerordnungswidrigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.3.1 Strafverfahren

Rz. 50 Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat sind sowohl das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren als auch das gerichtliche Verfahren. Gleichgültig ist es, gegen wen sich das Strafverfahren richtet und welche Behörde in dem Verfahren tätig wird, so dass außer den Ermittlungen der Finanzbehörde[1] auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei[2] einzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Ablauf der Festsetzungsfrist

Rz. 122 Wird der Vorbehalt nicht ausdrücklich aufgehoben, entfällt er nach § 164 Abs. 4 S. 1 AO mit Ablauf der Festsetzungsfrist. Zur Wirkung des Wegfalls des Vorbehalts wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist vgl. Rz. 130. Bei Berechnung der Festsetzungsfrist für die Entscheidung der Frage, ob der Vorbehalt entfallen ist, sind die § 169 Abs. 2 S. 2 AO, § 170 Abs. 6 AO und§ 171 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltgleichheit / 2.1 Entgelt

Da sachlicher Anknüpfungspunkt der Ungleichbehandlung die Entgeltgleichheit ist[1], muss die Ungleichbehandlung in dem Bezug einer unterschiedlichen Vergütung liegen. Unter Entgelt sind alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen zu verstehen, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber sie dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Anspruch / 2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage

Ein vom Arbeitgeber ungewollter Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung einer Gratifikation/Sonderzahlung kann auch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes entstehen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln, als die übrigen vergleichbaren Arbeitnehmer. Entschei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Vere...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / c) Zulagen

Rz. 1464 Nach der Rspr. des BAG ist eine Zulage, die für besondere Belastungen gewährt wird, z.B. eine Wechselschichtzulage für die ständige Umstellung des Lebensrhythmus tarifbeständig, d.h. sie darf nicht mit Tariflohnerhöhungen verrechnet werden, wenn nicht ein Anrechnungsvorbehalt ausdrücklich vereinbart worden ist (BAG v. 23.3.1993 – 1 AZR 520/92).mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 4. Zulagen

Rz. 336 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 7 LStDV sind auch solche Lohnzulagen, die aufgrund der Besonderheit der Arbeit gewährt werden, steuerpflichtig. Hierunter fallen insb. Erschwerniszuschläge, wie z.B. Hitzezulagen, Wasserzulagen, Gefahrenzulagen oder Schmutzzulagen (vgl. dazu R 19.3 Abs. 1 Nr. 1 LStR). Als weitere Beispiele lassen sich nennen: Gefahrenzulagen für Angehörige von Spr...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Anrechnung von Tariflohnerhöhungen

Rz. 1003 Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf den übertariflichen Bestandteil der Arbeitsvergütung hat unter dem Gesichtspunkt, ob und ggf. in welchem Umfang dem Betriebsrat hierbei ein Mitbestimmungsrecht zusteht, zu zahlreichen Entscheidungen des BAG geführt. In einem Grundsatzbeschluss v. 3.12.1991 hat der Große Senat des BAG wichtige Leitlinien zu diesem Themenbere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / ff) Anrechnungsvorbehalt

Rz. 910 Bei dem Abschluss eines neuen Tarifvertrages kann die Situation eintreten, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Erhöhung des Tariflohnes weiter zu geben. Dies kann für den Fall, dass der Arbeitgeber über- und außertarifliche Entgelte gezahlt hat, für diesen zu einem Anrechnungsbedarf führen. Nach der bisherigen Rspr. sollte selbst in dem Fall, wenn kein ausdrüc...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Umfang der Sperrwirkung

Rz. 1490 Die Sperrwirkung beginnt mit dem ersten Abschluss eines Tarifvertrages auf dem fraglichen Gebiet, nicht aber bereits dann, wenn die Tarifpartner lediglich erklären, eine bestimmte Frage in der Zukunft tarifvertraglich regeln zu wollen. Eine bei Abschluss des Tarifvertrages bestehende Betriebsvereinbarung wird ex nunc unwirksam, soweit sie den nunmehr geregelten Bere...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

Rz. 580 Der Arbeitgeber darf das Arbeitsentgelt während der Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG nicht mindern. Es gilt das Lohnausfallprinzip. Das Betriebsratsmitglied hat unter Anwendung einer hypothetischen Betrachtungsweise Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes so, als wenn es gearbeitet hätte (BAG v. 29.4.2015 – 7 AZR 123/13, juris: Zielerreichungsgrad bei...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der absoluten Schutzfristen vor und nach der Entbindung

Rz. 1307 Für alle Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, die außerhalb der Schutzfristen vor und nach der Entbindung (s. unter Rdn 1288) liegen, richtet sich die Fortzahlung der Arbeitsvergütung nach § 18 MuSchG. Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschutzlohn ist, dass die Frau mit der Arbeit teilweise oder völlig aussetzt wegen eines Beschäftigungsverbotes, oder die Be...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung)

Rz. 135 Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Muster 16.2: Arbeitsvertrag mit gewerblichen Arbeitnehmern (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung)

Rz. 137 Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Muster 16.4: Arbeitsvertrag mit Angestellten (mit Tarifbindung) Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tarifbi...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Widerrufsvorbehalte

Rz. 904 Der Widerrufsvorbehalt gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich in der Zukunft unter erleichterten Voraussetzungen von der zugesagten Leistung zu lösen. Vom Widerrufsvorbehalt ist der Rücktrittsvorbehalt zu unterscheiden oder aber der Vorbehalt, dass die Wirksamkeit eines Vertrages von der Genehmigung durch einen Dritten abhängt. Rz. 905 Bei der Feststellung der Wir...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Konkreter und abstrakter Feststellungsantrag

Rz. 1394 Um auch in solchen Fällen eines nichtgroben Verstoßes die Klärung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates zu ermöglichen, hat das BAG deshalb den sog. konkreten Feststellungsantrag zugelassen (vgl. BAG v. 13.6.1989 – 1 ABR 4/88, juris). Da auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren § 256 ZPO entsprechend oder zumindest als Grundnorm jeder Verfahrensordnung ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Warnfunktion der Abmahnung

Rz. 31 Die Abmahnung kann ihre kündigungsrechtliche Warnfunktion nur erfüllen, wenn die Rüge eines ganz bestimmten Fehlverhaltens mit dem Hinweis auf Konsequenzen verbunden wird. Unzulänglich ist der immer wieder in Abmahnungsschreiben auftauchende allgemeine Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen. Welche Folgen gemeint, nämlich eine andernfalls drohende Kündigung, eine ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Begriff von Eingruppierung und Umgruppierung

Rz. 1140 Eine Eingruppierung i.S.v. § 99 BetrVG besteht in der rechtlichen Beurteilung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist. Rz. 1141 Eine Eingruppierung oder Umgruppierung liegt aber nur dann vor, wenn es sich um die erstmalige Einreihung oder die Änderung der Zuordnung einer Tätigkeit des Arbeitne...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Prozessuale Besonderheiten der Antragsfassung

Rz. 1442 Der Unterlassungsanspruch hat nur dann Erfolg, wenn der Antrag für ganz bestimmte Fallgestaltungen konkretisiert wird. Ist der Unterlassungsantrag so weit gefasst, dass er auch nur eine einzige denkbare künftige Fallgestaltung betrifft, bei der nicht in allen Fällen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht, ist er unbegründet. Vorsicht ist daher geboten bei...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / c) Folgerungen für die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Rz. 695 Das BVerfG geht in mittlerweile konsolidierter Rspr. davon aus, dass sich der Arbeitnehmer beim Abschluss eines Arbeitsvertrages typischerweise in einer Situation struktureller Unterlegenheit befindet (BVerfG v. 26.6.1991 – 1 BvR 779/85, BVerfGE 84, 212, 229; BVerfG v. 28.1.1992, BVerfGE 85, 191, 213; BVerfG v. 4.7.1995, BVerfGE 92, 365, 395). Das BAG hat demgemäß an...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / II. Vertragsklausel für Dienstreise im inländischen Arbeitsvertrag

Rz. 19 Soweit der Arbeitnehmer überwiegend an einem Ort tätig ist, aber gleichwohl gelegentlich Dienstreisen unternehmen soll, macht es Sinn, die Verpflichtung hierzu in den Arbeitsvertrag aufzunehmen. Eine Regelung, wer die anfallenden Kosten zu tragen hat, ist streng genommen entbehrlich, da sich die Kostentragungspflicht nach dem Auftragsrecht des BGB richtet. Darüber hin...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Verletzung gesetzlicher Pflichten

Rz. 355 § 23 Abs. 1 BetrVG ermöglicht die Amtsenthebung eines Betriebsratsmitgliedes bei grober Verletzung dessen gesetzlicher Pflichten. Ein entsprechender Antrag kann durch mindestens ein Viertel der regelmäßig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer, den Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder den Betriebsrat beim ArbG gestellt werden. Beim Antrag de...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 3. Nachweis des Vertragsinhalts nach dem NachwG

Rz. 97 Das am 20.7.1995 in Kraft getretene NachwG soll durch die Verpflichtung zur schriftlichen Fixierung der wesentlichen Arbeitsbedingungen eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis bewirken. Das NachwG gilt gem. § 1 NachwG für alle Arbeitnehmer (einschließlich der leitenden Angestellten) mit Ausnahme derjenigen, die zur vorübergehenden Aushilfe von höchstens ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Altersbedingtes Aussch... / III. Vergütung der Altersteilzeitarbeit

Rz. 22 Der Arbeitgeber ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1a AltTZG verpflichtet, das Regelarbeitsentgelt i.S.d. § 6 Abs. 1 AltTZG um mindestens 20 % aufzustocken und zusätzliche (von ihm allein zu tragende) Beiträge zur Rentenversicherung aus 80 % des Regelarbeitsentgeltes – max. den Unterschied zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und dem Regelarbeitsentgelt –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / III. Erfasste Arbeitsbedingungen

Rz. 10 Nach § 2 AEntG fallen folgende Arbeitsbedingungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Zweck der Bestimmung und Abgrenzungsfragen

Rz. 996 Streitfragen zur Mitbestimmung des Betriebsrates bei der betrieblichen Lohngestaltung nehmen in der Praxis und vor Gericht einen breiten Raum ein. Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG steht in engem Zusammenhang mit demjenigen nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG. Während § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht über die Ausgestaltung des Entgelt...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Objektive und subjektive Unmöglichkeit

Rz. 766 Nach der Rspr. (vgl. BAG v. 11.11.1998 – 7 ABR 47/97, juris: Telefonvermittlungsanlage) ist Unmöglichkeit nicht nur bei Angelegenheiten anzunehmen, deren Regelung den Einzelbetriebsräten objektiv unmöglich ist. Zuständig ist der Gesamtbetriebsrat auch dann, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine unternehmenseinheitliche oder jedenfalls betriebsübergreifende Regelun...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VI. Zusammensetzung von Arbeitsentgelt und -vergütung

Rz. 309 Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stehen sich die in § 611a Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ausdrücklich festgelegten Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien ggü., nämlich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers einerseits und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers andererseits. Die Arbeitsvergütung ist der Ober- bzw. Sammelbegriff für die verschiedensten Ausge...mehr