Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenfassende Meldung

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BMF-Schreiben v. 15.10.2024... / b) Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen

Geltungsbereich der Verpflichtung: Die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung gilt nur, wenn es sich beim Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger um einen im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässigen Unternehmer handelt, also um einen Unternehmer, der in einem dieser Gebiete seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.8 § 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung)

• 2019 Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen / Verhältnis von Art. 45a MwSt-DVO zu § 17a UStDV / § 6a UStG / § 17a UStDV / Art. 45a MwSt-DVO Art. 45a MwSt-DVO enthält erstmals eine Regelung zum Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese zu der Regelung des Belegnachweises bei innergemeinschaftli...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.2 § 2 UStG (Unternehmer, Unternehmen)

• 2019 Organschaft / Organisatorische Eingliederung / Matrixorganisation / § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Fraglich ist, ob eine Matrixorganisation z. B. bei einem GmbH-Konzern das Tatbestandsmerkmal der organisatorischen Eingliederung im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Organschaft erfüllt. Gekennzeichnet ist eine Matrixorganisation dadurch, dass Leitung und Geschäftsführung der Tochte...mehr

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Spediteure / 4.3 Leistungen an steuerpflichtige Auftraggeber

Sobald der Auftraggeber bei der Bestellung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistung eines sog. Vor- und Nachlaufes einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung einer damit zusammenhängenden Umschlags- und Lagerleistung oder der Vermittlung einer der o. g. Leistungen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet oder als Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässi...mehr

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Spediteure / 5.3 Administrative Pflichten

Der Fiskalvertreter hat seine Tätigkeit bei dem für ihn zuständigen Finanzamt anzuzeigen und erhält eine zusätzliche, ausschließlich dafür vorgesehene Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die steuerfreien Umsätze aller von ihm vertretenen Unternehmer sind aufzuzeichnen und dem Finanzamt mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu melden. Monatlich sind für die in...mehr

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Spediteure / 5.1 Allgemeines

Speditionsunternehmen, soweit sie Hilfe in Eingangsabgabensachen leisten, sind berechtigt, in einem begrenzten Anwendungsbereich ausländische Unternehmen fiskalisch zu vertreten. §§ 22 a- 22e UStG erlauben die Deklaration ausschließlich steuerfreier Umsätze, für die eine Vorsteuer-Verrechnung entbehrlich ist, in Vollmacht eines ausländischen Steuerpflichtigen. In der Hauptsa...mehr

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Ort der sonstigen Leistung / 2.3 Abgrenzung und Nachweise für die Eigenschaft des Leistungsempfängers

Entscheidendes Kriterium für die richtige Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung ist nach den Grundsätzen des § 3a Abs. 1 und Abs. 2 UStG, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht oder nicht. Wichtig Einheitlicher Ort von sonstigen Leistungen Der Ort der sonstigen Leistung bestimmt sich auch dann einheitlich nach § 3a Abs. 2 U...mehr

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Umsatzsteuer 2025: Wichtige... / 1.3.1 Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach Inkrafttreten des Gesetzes

Am Tag nach Verkündung des JStG 2024 (= 6.12.2024) treten diverse Änderungen in Kraft. Dies sind teilweise Korrekturen, die sich aufgrund von fehlerhaften Abstimmungen aus vorigen Gesetzesänderungen ergeben haben (fehlerhafte Verweise auf andere Rechtsnormen). Teilweise handelt es sich um gesetzliche Klarstellungen zu Änderungen, die sich aufgrund der Rechtsprechung und der ...mehr

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Electronic Commerce (e-comm... / 4.3.2 B2B-Geschäfte

Für Leistungen im unternehmerischen Bereich (B2B, Business to Business) ist zur Bestimmung des Leistungsorts generell § 3 a Abs. 2 UStG anzuwenden. Somit sind lediglich Leistungen an im Inland ansässige Unternehmen auch im Inland steuerbar und steuerpflichtig. Dagegen können die Leistungen ohne Umsatzsteuerbelastung an im Ausland ansässige Unternehmen berechnet und ohne Umsa...mehr

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Mitwirkungspflichten / 8.1 Auskunftsverweigerungsrechte

Dritte haben in bestimmten Fällen ein Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrecht.[1] Darunter fallen in erster Linie Angehörige des Steuerpflichtigen.[2] Wer Angehöriger ist, bestimmt sich nach § 15 AO. Die Angehörigen sind über ihr Verweigerungsrecht zu belehren.[3] Bei Unterbleiben besteht ein Verwertungsverbot. Ein Verweigerungsrecht haben auch z. B. Rechtsanwälte, Steuerber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.3 Einführung digitaler Meldepflichten (Digital Reporting Requirements – DRRs)

Rz. 1182 Durch die DRRs wird im Zusammenhang mit der Bekämpfung des aus dem innergemeinschaftlichen Handel resultierenden Mehrwertsteuerbetrugs EU-weit ein transaktionsbezogenes Meldesystem eingeführt, das den EU-Mitgliedstaaten nahezu in Echtzeit Informationen liefern soll. Das System soll zugleich im Einklang mit den erfolgreichen Systemen einiger Mitgliedstaaten stehen, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Vereinfachungen bei der Abgabe Zusammenfassender Meldungen

Rz. 1011 Nach Art. 269ff. MwStSystRL kann der Rat auf Vorschlag der Kommission die einzelnen Mitgliedstaaten ermächtigen, Vereinfachungen für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen[1] vorzusehen. Die Vereinfachungen können darin bestehen, dass die Abgabe der ZM nur noch jährlich verlangt wird, wenn der jährliche Gesamtumsatz nicht mehr als 35.000 EUR beträgt und der Gesa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen – Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 719 Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung ab 1.1.2020 ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Richtlinie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Rz. 595 Ziel der vom Rat am 16.12.2008 angenommenen Richtlinie 2008/117/EG[1] war eine Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, die insbesondere durch folgende Regelungen erreicht werden sollte: Harmonisierung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und damit Verkürzung des Zeitraums auf einen Monat.[2] Harmonisierung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates – Zusammenarbeitsverordnung – jetzt VO 904/2010

Rz. 452 Mit der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 [1] wurde hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs zur Sicherung des Steueraufkommens der einzelnen Mitgliedstaaten ein gemeinsames System des Informationsaustauschs eingeführt, das die Richtlinie 77/799/EWG[2] ergänzte. Rz. 453 Die Verordnung regelte die Verfahren für den EDV-gestützten Austausch der in den ZM enthalte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Richtlinie 92/111/EWG – 1. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 458 Mit der Richtlinie 92/111/EWG[1] waren die mit der Binnenmarkt-Richtlinie vorgenommenen Änderungen der 6. EG-Richtlinie – noch vor deren Inkrafttreten zum 1.1.1993 – teilweise redaktionell überarbeitet und vereinfacht worden. Rz. 459 Neu war insbesondere die Regelung für sog. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte. Bei einer Lieferbeziehung von drei Beteiligten aus ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.25 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27 Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes

Rz. 705 Der Rat hat am 4.12.2018 das Legislativpaket zu den sog. Quick Fixes angenommen. Hierbei handelt es sich im Einzelnen um die RL 2018/1910[1] VO 2018/1909[2] sowie um die DVO 2018/1912.[3] Rz. 706 Die von einigen MS geforderte Steuerbefreiung für Leistungen selbstständiger Personenzusammenschlüsse in der Finanz- und Versicherungsbranche (analog zu Art. 132 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Umsatzsteuerharmonisierung mit dem Ziel eines einheitlichen Binnenmarkts

Rz. 435 Hinweis: In diesem Abschnitt 3 werden im Vergleich zu den Vorgängerversionen dieser Kommentierung nur noch die wichtigsten Rechtsakte erläutert. Mit der Errichtung eines einheitlichen Binnenmarkts der EGen, das Gebiet der Mitgliedstaaten ist seit dem 1.1.1993 ein weitgehend vereinheitlichter Wirtschaftsraum, ergaben sich die bis dahin weitreichendsten Änderungen im Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.5 Anforderungen an die Registrierung für MwSt-Zwecke in anderen EU-Mitgliedstaaten (VAT Registration Requirements – VRRs) und einzige Mehrwertsteuer-Registrierung (Single VAT Registration – SVR)

Rz. 1194 Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten besteuerte Umsätze tätigen, sehen sich nach Auffassung der EU-Kommission nach wie vor mit erheblichen MwSt-Befolgungslasten und -kosten konfrontiert, die ein Hindernis auf dem Binnenmarkt darstellten. Die im Rahmen des E-Commerce-Pakets zum 1.7.2021 entwickelten (oder erweiterten) Regelungen hätten die Registrierungslast f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18 Sonstige Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 334 Art. 214ff. MwStSystRL enthalten Verfahrensregelungen im Hinblick auf die korrekte Anwendung und Kontrolle der Übergangsregelung für den innergemeinschaftlichen Handel. Zu diesem Zweck erhält jeder beteiligte Unternehmer eine USt-IdNr. Rz. 335 Zur Kontrolle der ordnungsmäßigen Besteuerung des innergemeinschaftlichen Handels sind die Unternehmer verpflichtet, zusammenf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Vorschlagspaket der EU-Kommission für ein endgültiges MwSt-System im EU-Binnenhandel

Rz. 1159 Die EU-Kommission hatte am 25.5.2018 einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSystRL "hinsichtlich der Einführung der detaillierten Maßnahmen zur Durchführung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten" veröffentlicht[1], die am 1.7.2022 in Kraft treten sollten. Der Vorschlag enthält die detaillierten Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Rechtsverordnung mit Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie/MwStSystRL

Rz. 481 Der Rat hatte am 17.10.2005 die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 verabschiedet.[1] Durch die Verordnung waren erstmals Durchführungsvorschriften zur 6. EG-Richtlinie aufgrund der neuen Rechtsgrundlage in Art. 29a der 6. EG-Richtlinie [2] erlassen worden, die ab 1.7.2006 galten und rechtlich bindend waren. Rz. 482 Die Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 ist durch die vom Rat am ...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 7 Zusammenfassende Meldungen

Mehrwertsteuerpflichtige, die Gegenstände an in einem anderen Mitgliedstaat für Steuerzwecke registrierte Personen in einem anderen Mitgliedstaat liefern, müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Kalenderquartals eine Zusammenfassende Meldung für dieses Kalenderquartal einreichen. Ab 1.1.2015 können ZM statt monatlich für ein Quartal abgegeben werden, wenn der Wert der gem...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 6 Zusammenfassende Meldungen

6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Aufstellungen sind in der Regel vierteljährlich einzureichen. Es sind jedoch auch längere Zeiträume möglich. 6.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind monatlich bis zum 20. Tag des Folgemonats einzureichen. Zu den Einzelheiten vgl. Art. 88 und 89 HR-MwStG. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Zusammenfassenden Meldungen sind spätestens bis zum 15. Tag des 2. Monats nach dem jeweiligen Quartal des Kalenderjahres einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen. Bei fehlerhaften oder von den monatlichen Voranmeldungen abweichenden Zusammenfa...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Steuerpflichtige können eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung abgeben für Dienstleistungen, die für Steuerpflichtige und für nichtsteuerpflichtige juristische Personen erbracht wurden, denen in einem anderen Mitgliedstaat eine MwSt-Identifikationsnummer erteilt wurde, und für die sie andere als mehrwertsteuerbefreite D...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board): das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr, der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK, der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übers...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 6 Zusammenfassende Meldungen

6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Registrierte Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bewirken und innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, sind verpflichtet, für diese Umsätze pro Kalenderquartal bis zum 25. des Folgemonats eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Ab 1.1.2012 gilt eine Umsatzgrenze von 250.000 PLN (bisher 500.0...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Meldungen sind vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind quartalsweise einzureichen. Kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige müssen ihre Zusammenfassende Meldung spätestens am zehnten Tag des zweiten auf das Ende des Meldezeitraums folgenden Monats bei der Steuerverwaltung einreichen. 7.2 Weitere ...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums einzureichen. Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederlassungen, Abteilungen) zentral an den Staat zahlen, und Landwirte müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Zusammenfassende Meldung einreichen. 7.2 ...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erf...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Meldungen sind für jedes Vierteljahr abzugeben. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8 Zusammenfassende Meldungen

8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen. 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Solche Angaben sind nicht erforderlich.mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Für MwSt-Zwecke registrierte irische Lieferer können zwischen vierteljährlichen und monatlichen Meldungen wählen. Unternehmer, deren Lieferungen von Gegenständen in einem der vorangegangenen vier Quartale den Schwellenwert von 100.000 EUR überschreiten, sind jedoch verpflichtet, monatliche an Stelle von vierteljährlichen Meldu...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärungen und der Zusammenfassenden Meldungen

Es besteht die Möglichkeit elektronischer Übermittlungen der Erklärungen, unter der Voraussetzung, dass die Echtheit ihrer Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Um solche elektronischen Erklärungen abgeben zu können, bedarf es eines unterschriebenen Antrags. Antragsformulare sind erhältlich unter www.aed.public.lu - _eTVA – Formules TVA.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.14 § 27 Abs. 13 UStG: Erstmalige Geltung von § 18a Abs. 1 UStG i. d. F. ab dem 19.12.2007

Rz. 75 Durch Art. 7 Nr. 9 des Jahressteuergesetzes 2007[1] wurde in § 18a Abs. 1 UStG die Verpflichtung zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)[2] in elektronischer Form geschaffen. Die Einzelheiten der Meldung ergaben sich aus der damals geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung [3], auf eine solche elektronische Üb...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Für MwSt-Zwecke registrierte irische Lieferer können zwischen vierteljährlichen und monatlichen Meldungen wählen. Unternehmer, deren Lieferungen von Gegenständen in einem der vorangegangenen vier Quartale den Schwellenwert von 100.000 EUR überschreiten, sind jedoch verpflichtet, monatliche an Stelle von vierteljährlichen Meldungen abzugeben. Dieser Schwellenwert wurde mit Wi...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind quartalsweise einzureichen. Kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige müssen ihre Zusammenfassende Meldung spätestens am zehnten Tag des zweiten auf das Ende des Meldezeitraums folgenden Monats bei der Steuerverwaltung einreichen.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen. Bei fehlerhaften oder von den monatlichen Voranmeldungen abweichenden Zusammenfassenden Meldungen drohen Bußgelder bis zu 1.700 EUR.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 7.3 Vereinfachungen

Einem Unternehmer kann auf schriftlichen Antrag an die Revenue Commissioners gestattet werden, eine jährliche Zusammenfassende Meldung einzureichen, wenn die Umsätze in einem Kalenderjahr 125.000 EUR nicht übersteigen oder voraussichtlich nicht übersteigen werden und seine innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen 15.000 EUR (ohne Neufahrzeuge) in diesem Jahr ...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind monatlich bis zum 20. Tag des Folgemonats einzureichen. Zu den Einzelheiten vgl. Art. 88 und 89 HR-MwStG.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Zusammenfassenden Meldungen sind spätestens bis zum 15. Tag des 2. Monats nach dem jeweiligen Quartal des Kalenderjahres einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Zusammenfassende Meldungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums einzureichen. Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederlassungen, Abteilungen) zentral an den Staat zahlen, und Landwirte müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Zusammenfassende Meldung einreichen.mehr