Fachbeiträge & Kommentare zu Zusammenfassende Meldung

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Steuerpflichtige können eine vierteljährliche Zusammenfassende Meldung abgeben für Dienstleistungen, die für Steuerpflichtige und für nichtsteuerpflichtige juristische Personen erbracht wurden, denen in einem anderen Mitgliedstaat eine MwSt-Identifikationsnummer erteilt wurde, und für die sie andere als mehrwertsteuerbefreite Dienstleistungen in dem Mitgliedstaat erbracht hab...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Meldungen sind für jedes Vierteljahr abzugeben.mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 6.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Litauen / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Schweden / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 6.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Lettland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Slowenien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Österreich / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Irland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Polen / 6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Registrierte Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bewirken und innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, sind verpflichtet, für diese Umsätze pro Kalenderquartal bis zum 25. des Folgemonats eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Ab 1.1.2012 gilt eine Umsatzgrenze von 250.000 PLN (bisher 500.000 PLN) für die Abgabe vierteljährlicher Zusammen...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Die Unternehmer und Fiskalvertreter können Steuererklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) elektronisch einreichen.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erforderlichen Zusammenfassungen und Vergleiche vor.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter reicht die MWSt-Erklärungen und die Aufstellungen (Zusammenfassende Meldungen) im Namen des ausländischen Unternehmers ein. Die Bücher des Unternehmers müssen in den Geschäftsräumen des schwedischen Vertreters unmittelbar zugänglich sein. Die Rechte des Vertreters sind denen eines ordentlich registrierten Unternehmers vergleichbar.mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

MwSt-Erklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) können auf elektronischem Wege eingereicht werden. Die Voraussetzungen und Verfahren hierzu sind in den Vorschriften über das Einreichen von MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege geregelt, die durch die Verfügung Nr. VA-133 des Finanzamts beim Finanzministerium der Republik Litauen vom 9.7.2004 genehmigt wurden.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuerpflichtige und Steuerbevollmächtigte können Steuererklärungen (und Zusammenfassende Meldungen) elektronisch einreichen können. Folgende Technologie kommt dabei zum Einsatz: PKI (Public Key Infrastructure) zur Unterzeichnung; Https als Protokoll; XML als Standardformat; Html zur Präsentation; SOAP als Protokoll als Grundlage für Web Services; Web-Browser als Benutzeroberfläche...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Alle statistischen Daten über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr gehen über die Informationserfordernisse des Artikels 22 der 6. EG-Richtlinie hinaus. Die Daten müssen entsprechend der INTRASTAT-Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 vom 7.11.1991 angegeben werden.mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Aufstellungen sind in der Regel vierteljährlich einzureichen. Es sind jedoch auch längere Zeiträume möglich.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board): das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr, der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK, der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übersteigt nicht 120.000 SEK pro Jahr. Jahresmeldungen ...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die Meldungen sind vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats einzureichen.mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Steuerpflichtige müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Mehrwertsteuererklärung einreichen. Für die Zahlung der Mehrwertsteuerschuld gilt dieselbe Frist. Ausländische Mehrwertsteuerpflichtige mit Pflicht zur Registrierung müssen keine Mehrwertsteuererklärung einreichen, wenn während des Steuerzeitraums keine Mehrwertsteuerschuld entstanden ist und k...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Die Übermittlung kann über das Revenue-Online-System (ROS) abgewickelt werden. Es handelt sich um ein System, bei dem die Erklärungen via Internet versandt werden und Einblicke in die Steuerkonten möglich sind. Steuerberater können das System auch für ihre Klienten nutzen. Anträge auf Teilnahme an dem System können über die Webseite www.revenue.ie, dort unter "Revenue On-Lin...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuererklärungen können per Internet eingereicht werden. Der Steuerpflichtige muss dafür jedoch erst die Genehmigung der Steuerbehörde einholen. Die elektronische Steuererklärung (eSKD) kann von fast allen Unternehmern und Arbeitgebern genutzt werden, wobei es jedoch nach wie vor einige Einschränkungen gibt, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind: Um das Siche...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

MwSt-Erklärungen, Berichte und Steuerberechnungen sowie Zusammenfassende Meldungen können über das im Internet zugängliche elektronische Erklärungssystem bei der Steuerverwaltung eingereicht werden. Voraussetzung ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen dem Steuerzahler und der Steuerverwaltung. Zur Verwendung des elektronischen Einreichungssystems müssen best...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der für ihn zuständigen Finanzverwaltung bis zum 15. Tag jedes Monats eine Erklärung über die im Vormonat für Umsätze fällig gewordene Mehrwertsteuer abzugeben und die Steuer zu entrichten. Unternehmer, die monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abzugeben haben, haben außerdem bis zum 1. Mai jedes Jahres eine Jahreserklärung über d...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Die Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, außer es ist mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar. Nur dann dürfen noch amtliche Vordrucke verwendet werden. Darüber hinaus ist die Abgabe von Papierformularen Steuerpflichtigen gestattet, die die Steuererklärung selbst einreichen, wenn ihr Vorjahresumsatz 100.000 EUR nicht übersteigt. Die Zusamm...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 10 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Steuererklärungen können auf elektronischem Wege eingereicht werden. Diese Möglichkeit wird über die Website der Finanzverwaltung (http://www.emta.ee) und die Websites der estnischen Geschäftsbanken angeboten: Hansapank (www.hanza.net), Eesti Ühispank (www.seb.ee), Sampo Pank (www.sampo.ee) sowie die estnische Zweigstelle der Nordea Bank Finland Plc (über die Website der Fin...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuererklärungen (auch Zusammenfassende Meldungen) können über das Internet elektronisch eingereicht werden. Dies erfolgt unter der Voraussetzung, dass Umfang und Gestaltung mit dem Muster des Formulars identisch sind (das Muster des Formulars ist auf der Internetseite http://www.drsr.sk/wps/portal verfügbar). Die elektronisch eingereichte Steuererklärung muss eine q...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 3 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer

Ein Steuervertreter kann bestellt werden auf Antrag eines Unternehmers, der in den Niederlanden nicht ansässig oder niedergelassen ist. Die Bestellung eines Steuervertreters ist vorgeschrieben: wenn ein ausländischer Unternehmer in den Niederlanden nach Artikel 5a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz 1968 eine Steuerschuld hat und seinen Hauptgeschäftssitz oder eine Niederlassung in eine...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 4 Innergemeinschaftliche Lieferung: Abhängigkeit von der Zusammenfassenden Meldung

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist umsatzsteuerfrei, wenn die Voraussetzungen des § 6a UStG vorliegen. Seit dem 1.1.2020 entfällt die Steuerbefreiung für die jeweilige innergemeinschaftliche Lieferung, wenn der liefernde Unternehmer seiner Verpflichtung zur Abgabe einer "Zusammenfassenden Meldung" nicht oder nicht vollständig und richtig nachgekommen ist.[1] Die Mögli...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.12.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[1] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dieser ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.10 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil G des Hauptvordrucks sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[1] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[2] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ode...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 1 Hintergrund

Im Rahmen der ViDA[1]-Initiative der EU-Kommission ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das u. a. die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollten die Änderungen 2028 in Kraft treten, nach der aktuellen Einigung vom 5.11.2024 im EU-Rat ist eine Verschiebung auf den 1.7.2030 vorgesehen.Verbunden s...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / II. Die Ausgangsverfahren

In dem BFH-Urt. v. 17.7.2024 – XI R 35/22 (XI R 14/20) [8] ging es um Sachverhaltskonstellationen bei denen landwirtschaftliche Maschinen aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten insbesondere nach Polen versendet wurden. Der Kläger, selbst in Polen nicht umsatzsteuerlich registriert, kaufte diese als Großhändler bei den Herstellern ein, von wo aus ein direkter Warenversand nach P...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 1. Erstmalige Umsetzung eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts

Für Unternehmer, die in Deutschland ansässig sind und die erstmalig als Zwischenhändler in ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft eingebunden werden heißt es, ihre Systeme frühzeitig auf den Prüfstand zu stellen, um böse Überraschungen bei der nächsten Betriebsprüfung zu vermeiden. Hierbei ist zunächst darauf zu achten die Kernvoraussetzungen eines Dreiecksgeschäfts na...mehr

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Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / 2. Entscheidung des FG Hamburg

Der zugrunde liegende Sachverhalt: Eine inländische Unternehmerin hatte für Banken in Frankreich, Lettland, Malta und Rumänien Finanzprodukte vermittelt. Sie war der Auffassung, dass sie aus dieser Tätigkeit vollumfänglich zum Vorsteuerabzug berechtigt sei, und stützte sich in erster Linie auf einen Verzicht auf die Steuerbefreiung der Umsätze. Der BFH habe bereits für den F...mehr

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Nachträgliche Rechnungskorr... / 3. Rechnungskorrektur entfaltet ex nunc-Wirkung

Für bereits abgeschlossene innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte, bei denen die notwendigen Rechnungshinweise fehlen "ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen". So scheint es zumindest. Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung scheidet ausdrücklich aus. Eine Berichtigung selbst scheint darüber hinaus aber nicht ausgeschlossen, wenn sie auch keine Berichtigung i.S.v. § ...mehr

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Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / c) Unklarheiten bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Eine wesentliche Frage, die weder gesetzlich noch in Verwaltungsanweisungen eindeutig geregelt wurde, bezieht sich auf die Ausübung des Verzichts auf die Steuerbefreiung in Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Eine solche kommt insbesondere bei sonstigen B2B-Leistungen in Betracht, deren Leistungsort sich in einen anderen Mitgliedstaat verlagert[27], und...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.65 Kommissionsgeschäfte

Eckert, Verbuchung von Kommissionsgeschäften und Auswirkung auf die Zusammenfassende Meldung – Leserfrage, BBK 23/2023, S. 1074.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.7 Abgabe einer ersten ZM

Rz. 23 Zu Kontrollzwecken muss der Lieferer den Tatbestand des Beförderns oder Versendens in einer ersten ZM[1] an das BZSt übermitteln. § 18a UStG wurde zum 1.1.2020 entsprechend ergänzt. Damit gilt eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b Abs. 1 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. v. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG. Die für diese Zwecke zu übermittelnde ZM mu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3.3 Verwendung einer ZM durch den Abnehmer

Rz. 28 Der Erwerber, an den die Lieferung bewirkt werden soll, hat gegenüber dem Lieferer bis zum Beginn der Beförderung oder Versendung die ihm vom Bestimmungsmitgliedstaat erteilte USt-IdNr. zu verwenden. Daraus lässt sich zunächst ableiten, dass der Erwerber unbedingt eine USt-IdNr. des Bestimmungsmitgliedstaats verwenden muss.[1] Rz. 29 Fraglich ist, was unter "verwenden" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Rechtsfolgen für den Lieferer

Rz. 34 Gem. § 3 Abs. 1a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Abgangsmitgliedstaat nicht als steuerbare und steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durch Verbringen. Gem. § 1a Abs. 2a UStG gilt das Befördern bzw. Versenden des Gegenstands beim Lieferer im Bestimmungsmitgliedstaat folglich auch nicht als steuerbarer innergemeinschaftlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.6 Aufzeichnungspflichten

Rz. 21a Gem. § 6b Abs. 1 Nr. 4 UStG hat der Lieferer die Beförderung oder Versendung des Gegenstands i. S. v. § 22 Abs. 4f UStG gesondert aufzuzeichnen. Für die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten kann der liefernde Unternehmer einen Dritten beauftragen.[1] Damit stellen die Aufzeichnungspflichten eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung dar § 22 UStG Rz. 235a. Der...mehr