BEM: hoher Aufwand aber wenig Nutzen?!

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zielt auf die Sicherung und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden ab. Die Umsetzung stellt jedoch viele Arbeitgeber vor Herausforderungen.

Verpflichtung für Arbeitgeber

Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Während für den Arbeitgeber eine Angebotspflicht besteht, ist die Teilnahme für  Beschäftigte freiwillig. Die sehr knappen Angaben im Gesetzestext führen häufig dazu, dass Unternehmen nur bedingt wissen, wie ein solches Verfahren ablaufen soll. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen dem BEM aus unterschiedlichen Gründen nur eine geringe Bedeutung beimessen.

BEM in der Praxis

Klein- und Kleinstbetriebe  haben von dem Begriff BEM  in der Regel gehört, oftmals  sind aber keine weiteren Details bekannt und Arbeitgeber sind sich ihrer Verpflichtung nicht bewusst. In der Folge wird in diesen Betrieben eher kein BEM angeboten. In mittleren und großen Betrieben ist das Angebot eines BEM überwiegend bekannt, wird aber nicht immer gesetzeskonform umgesetzt. Aufgrund fehlender Ressourcen für die Betreuung der Beschäftigten im BEM wird nicht allen Anspruchsberechtigten ein BEM angeboten. In der Regel werden diejenigen ausgewählt, bei denen Aussicht auf Erfolg, d.h. auf Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitstage und Erhalt der Arbeitsfähigkeit besteht. Lange Zeit spielte das BEM in den Betrieben kaum eine Rolle, seit einigen Jahren ist jedoch eine deutliche Zunahme der Durchführung zu verzeichnen.

Potenziale eines BEM

Vor dem Hintergrund steigender Krankenstände und der Alterszentrierung aufgrund des demografischen Wandels, ist in vielen Betrieben, insbesondere in der Industrie und der öffentlichen Verwaltung, ist ein Anstieg der BEM-Fälle zu beobachten. Weitere Treiber sind unzureichende Arbeitsbedingungen, Nachtschicht, aber auch das Gesundheitsverhalten der Beschäftigten. Gerade aus diesen Gründen ist ein effektives BEM notwendig, idealerweise auch mit dem Angebot einer frühzeitigen Teilnahme, bevor eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen eingetreten ist. Hier besteht die Chance, eine BEM-Fallsituation zu vermeiden und den Beschäftigten arbeitsfähig im Betrieb halten zu können. Zu lange oder zu häufige Krankschreibungen erhöhen das Risiko einer Chronifizierung und damit auch die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Erwerbsminderungsrente.

Um tatsächlich Erfolge im BEM erzielen zu können, müssen sowohl die Personen im Betrieb, die das BEM organisieren, als auch die BEM-Fallbetreuer entsprechend qualifiziert sein. Darüber hinaus ist ein gutes Netzwerk nach außen zur Unterstützung bei der Maßnahmenfindung und -umsetzung notwendig, aber auch die internen Akteure aus dem Arbeitsschutz und der Arbeitsmedizin sowie die Führungskräfte sind wichtige Partner bei der BEM-Fallbetreuung und Maßnahmenumsetzung.

Haufe Online Training 

Dauer: 45 Minuten

Betriebliches Eingliederungsmanagement und Fehlzeitengespräche: Eine interessante Kombination?

Referent: Oliver Walle

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier.

Anzeige

Prozessberater für Betriebliches Eingliederungsmanagement

Der Lehrgang qualifiziert die Teilnehmer, den Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen. Hierzu beraten sie Betriebe zur Prozessgestaltung, Strukturbildung sowie zur Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Weitere Informationen finden Sie hier.