Im Büro: Wer muss die Teeküche aufräumen?

Ein Blick nach Feierabend in die Teeküche zeigt: totales Chaos. Und man begegnet immer der gleichen Person, die die Geschirrspülmaschine einräumt und die Thermoskannen leert. Ist das bei Ihnen auch so? Wer muss die Teeküche aufräumen?

In der Regel kann niemand gezwungen werden, die Teeküche aufzuräumen. Entsprechend unappetitlich sieht es dort aber oft aus. Die Spüle steht voller Tassen, dass Geschirrhandtuch müffelt nass und verschmutzt vor sich hin und im Kühlschrank vergammelt bestenfalls nur die Milch. Gibt es niemanden, der vertraglich für die Sauberkeit und Hygiene in der Teeküche zuständig ist, sollte man dringend nach einer Lösung suchen.

Wer muss die Teeküche aufräumen?

Reinigungsarbeiten gehören nicht zu den arbeitsvertraglichen Aufgaben von Büroangestellten. Allerdings kann dieser Aufgabenbereich z. B. mit einer Empfangskraft vertraglich vereinbart werden. Oder eine Servicekraft, z. B. vom Gebäudereinigungsdienst, wird dafür beauftragt und bezahlt.

Hinweise in der Teeküche sind zwar gut gemeint, aber verlieren auch schnell an Wirkung

Gelegentlich reichen Hinweise wie „Bitte räumen Sie Ihr Geschirr nach Gebrauch in die Spülmaschine und entfernen Sie selbst verursachte Verschmutzungen?“ Offen bleiben jedoch folgende Fragen: Wer stellt die Maschine an und wer räumt sie aus? Und wer kümmert sich ums Spülmittel?

Und der Spruch an der Wand: „Bitte hinterlassen Sie den Raum sauber. Der nächste dankt es Ihnen“ interessiert kaum jemanden kurz vor oder nach Feierabend, wenn man auf den Bus muss, nach Hause will oder die Kinder abgeholt werden müssen.

Teeküche: Der Chef darf niemand zwingen, kann die Nutzung aber an Bedingungen knüpfen

Doch nicht jedes Büro oder jede Abteilung hat eine Empfangskraft oder jeden Tag ein Reinigungsteam im Haus. Dann müssen sich die Mitarbeiter selbst um die Teeküche kümmern. Der Chef kann sie dazu nicht zwingen, allerdings kann er die Nutzung der Teeküche davon abhängig machen, ob sie in Ordnung gehalten wird.

Besser ist es klar zu vereinbaren, wer für die Teeküche verantwortlich ist. Die Zuständigkeit kann z. B. wöchentlich oder monatlich von Mitarbeiter zu Mitarbeiter oder von Abteilung zu Abteilung wechseln. Bei der Vereinbarung ist auch zu klären, wer bei Urlaub oder im Krankheitsfall einspringt.

dpa

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