Neue Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
Für viele der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe ist nachgewiesen, dass sie krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind. Außerdem werden sie in der Umwelt so gut wie nicht abgebaut, sondern reichern sich in Organismen an. Das Umweltbundesamt informiert ausführlich über Quellen, Wirkungen und Risiken von PAK.
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - PAK: Was ist das überhaupt?
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material. Sie sind aber auch ein wesentlicher Bestandteil von Steinkohle oder Erdöl. Deshalb findet man sie sowohl in Abgasen als auch in Produkten aus Weichplastik oder Gummi.
Bisher gibt es in Europa so gut wie keine verbindlichen Grenzwerte und Regelungen für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe in Produkten
Nur für krebserregende PAK in Weichmacherölen für Autoreifen gibt es bereits seit Jahren den europaweiten Grenzwert von 10 mg/kg. Neben der aufklärenden Informationsarbeit hat das Umweltbundesamt bereits vor zwei Jahren vorgeschlagen, die PAK-Konzentration dem hohen Risiko angemessen festzusetzen. Im Herbst 2012 hat die Europäische Kommission den Vorschlag aufgegriffen. In Zukunft soll in der EU eine umfassendere Regelung für Verbraucherprodukte mit PAK gelten.
Neuer einheitlicher Grenzwert für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
Der Grenzwert für krebserregende PAK soll europaweit bei 1 mg/kg liegen und für Produkte gelten, die mit der Haut oder den Schleimhäuten in Kontakt kommen. Die Grundlage für diesen Grenzwert bietet die Chemikalienverordnung REACH. Ab 2015 sollen dann alle Produkt mit einer höheren Konzentration an PAK verboten sein.
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