Tonerstaub: Hinweise zum sicheren Umgang mit Druckern und Kopierern
Die größte Belastung beim Drucken und Kopieren im Büro sind die Stäube, die freigesetzt werden. Überwiegend handelt es sich dabei um Papierstaub. Giftiger Toner wird dagegen in größeren Mengen vor allem dann freigesetzt, wenn ein Papierstau unsachgemäß entfernt oder wenn die Tonerkartusche gewechselt wird.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im kostenlosen Faltblatt Drucker und Kopierer – Sicher bei der Arbeit nutzen Informationen für einen sicheren Umgang mit den Geräten zusammengestellt. Hier zusammengefasst einige der Tipps:
Belastung von Tonerstaub reduzieren
- Stellen Sie die Geräte am besten in einen separaten Raum.
- Der Raum sollte gut belüftet sein.
- Die Aufstellfläche sollte sich leicht und feucht reinigen lassen.
- Verwenden Sie am besten geschlossene umweltverträgliche Mehrwegkartuschen.
- Schicken Sie die leeren Kartuschen zum Hersteller zurück.
- Weisen Sie Beschäftigte, die mit Toner umgehen müssen, in ihre Aufgaben und Schutzmaßnahmen ein.
- Lassen Sie die Störung am besten von einer gerätekundigen Person entfernen, die dafür vom Servicetechniker eingewiesen wurde.
- Reinigen Sie die Umgebung der Geräte regelmäßig mit einem feuchten Tuch.
- Waschen Sie nach der Reinigung ebenso wie nach der Wartung des Geräts oder dem Wechsel der Kartusche die Hände mit kaltem Wasser und Seife und cremen Sie sie ein.
- Wischen Sie Staub feucht weg
Außerdem sollten Sie folgende Tipps befolgen:
- Setzen Sie emissionsarme Drucker und Kopierer ein, die z. B. mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“ zertifiziert sind.
- Achten Sie beim Kauf von Neugeräten darauf, dass sie leise sind und wenig Ozon bilden.
- Der Einsatz von normgerechtem Kopier- und Druckerpapier kann die Staubentwicklung zusätzlich eindämmen.
- Reißen Sie Papier nicht gewaltsam aus dem Gerät.
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
4.1651
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
3.649
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
2.355
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
992
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
970
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
873
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
685
-
ASR A3.5: Ab wann ist die Raumtemperatur am Arbeitsplatz zu kalt?
505
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
392
-
Nachtschichtuntauglichkeit: Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr nachts arbeiten darf
369
-
Wie sich Arbeitsplätze altersfreundlich gestalten lassen
17.12.2024
-
Burnout bei „Interaktionsarbeit“: Welche Berufe sind besonders betroffen?
12.12.2024
-
Mitarbeiterbindung als Erfolgsfaktor
06.12.2024
-
Fünf-Schicht-System: Grundlagen, Funktion und Arbeitsschutz
04.12.2024
-
Wiedereingliederung nach psychischen Erkrankungen
02.12.2024
-
Wie sich neue Arbeitsformen auf Leistung und Beanspruchung auswirken
29.11.2024
-
Vier-Schicht-System: Grundlagen, Funktion und Arbeitsschutz
28.11.2024
-
Barrierenmanagement im BGM
21.11.2024
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
20.11.2024
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
11.11.2024
Der Begriff "giftig" ist in den einschlägigen Rechtsvorschriften damit verbunden, dass entsprechende Kennzeichnungen angebracht werden müssen und der Umgang nur durch speziell ausgebildete oder unterwiesene Personen zulässig ist. In der o.g. Broschüre ist der Begriff "giftig" nicht enthalten. Kann es sein, dass der Begriff "giftig" sorglos anstelle des Begriff "gesundheitsschädlich" verwendet wurde? Oder ist Toner- und Papierstaub immer und definitiv giftig? Auf dem von mir verwendeten Toner habe ich zumindest keine Hinweise auf das Gefährlichkeitsmerkmal "giftig" gefunden.