Für Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen, gelten spezielle Vorschriften. Sie müssen diese Gemische nicht nur entsprechend kennzeichnen und klassifizieren, sondern auch umfassende Informationen wie chemische Zusammensetzung, toxikologische Daten und Kontaktdaten der benannten Stelle bereitstellen. Um sicherzustellen, dass diese Informationen im einheitlichen Informationssystem effektiv abgerufen werden können, wird den Gemischen ein eindeutiger Rezepturidentifikator zugewiesen: der UFI-Code ("Unique Formula Identifier").
UFI-Code: 16 Ziffern in 4 Blöcken
Der UFI-Code besteht aus den 3 Buchstaben "UFI:" gefolgt von 16 Ziffern, die in 4 Blöcken angeordnet sind und durch Bindestriche getrennt werden. Unternehmen, die solche Gemische in Verkehr bringen, sind verpflichtet, den UFI-Code auf dem Etikett des Gebindes oder im Sicherheitsdatenblatt anzugeben. Die Platzierung des UFI-Codes neben dem Barcode oder den Gefahrenpiktogrammen wird empfohlen, um eine einfache Identifizierung zu ermöglichen.
Gestaffelte Einführung des UFI-Codes
- Seit Januar 2021 muss für Verbraucherprodukte und gewerbliche Produkte ein UFI-Code angeben werden.
- Seit Januar 2024 ist die Angabe des UFI-Codes auch für industrielle Produkte verpflichtend.
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle auf dem Markt befindlichen Produkte mit physikalischen und gesundheitlichen Gefährdungen einen UFI-Code angeben.
Effizienzverbesserung durch UFI-Code
Die durch den UFI-Code identifizierbaren Informationen, sind öffentlich nicht zugänglich, sondern können nur von spezialisierten Einrichtungen wie z.B. den Giftinformationszentren abgerufen werden. Dies gewährleistet einen schnellen und effizienten Zugang im Falle eines Notfalls.
Insgesamt trägt die Einführung des UFI-Codes dazu bei, die Sicherheit im Umgang mit gefährlichen Gemischen zu verbessern und die Effizienz bei der gesundheitlichen Notversorgung zu erhöhen.
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