Gesetzentwurf liegt vor: Änderungen beim Mutterschutz

Das Familienministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mutterschutzes vorgelegt. Dabei sollen Rechtsunsicherheiten beim Schutz von Schwangeren und Babys vor Gesundheitsrisiken beseitigt werden. Was soll sich noch ändern?

Eine Modernisierung des Mutterschutzes hat sich Familienministerin Manuela Schwesig mit ihrem neuen Gesetzentwurf vorgenommen. Immerhin stammen die jetzigen Regeln ursprünglich aus dem Jahr 1952.

Mehr Rechtssicherheit beim Arbeitsschutz

Mit dem Gesetzentwurf sollen Rechtsunsicherheiten bei Regeln zum Schutz von Schwangeren und Babys vor Gesundheitsrisiken beseitigt werden. Heute würden z. B. Arbeitsverbote ausgesprochen, weil die Arbeitgeber über die geltenden Regeln unsicher seien, sagt Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek, obwohl die Frau gerne weiterarbeiten würde.

Schutz für Frauen in "arbeitnehmerähnlichen" Verhältnissen?

Erhalten bleibt wohl die Erweiterung des Schutzes auf Frauen, die als "arbeitnehmerähnlich" anzusehen sind. Der Entwurf orientiert sich hier an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem es  um eine schwangere Geschäftsführerin einer Kapitalgesellschaft ging.

Zu arbeitnehmerähnlichen Personen rechnen solche, bei denen eine wirtschaftliche Abhängigkeit und soziale Schutzbedürftigkeit besteht, insbesondere Musiker, Schriftsteller, Journalisten und freie Mitarbeiter beim Rundfunk.

Kein Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen

Warum dieser Passus entfernt wurde und was sonst noch in dem Gesetzentwurf steht, lesen Sie im Haufe-Beitrag Reform des Mutterschutzes - Gesetzentwurf zum Mutterschutz wurde entschärft.

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