#MeatTheStandards: Forderung nach EU-weiten Arbeitsbedingungen
Auf einer Konferenz Mitte April 2024 in Berlin forderte die Gewerkschaftsföderation für Nahrungsmittel, Landwirtschaft und Tourismus (EFFAT) EU-weite Regeln für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. „Wir schlagen eine europäische Richtlinie vor, die Werkverträge einschränkt und die das Level an Kontrollen erhöht", erklärte Generalsekretär Kristjan Bragason. „Diese Themen können nicht länger auf nationaler Ebene angegangen werden. Um sicherzustellen, dass Unternehmen nicht mehr, wie bisher Arbeitsplätze von Land zu Land verlagern können, brauchen wir einen europäischen Rechtsrahmen." Die EFFAT forderte auf der Konferenz die neue Europäische Kommission und das Europäische Parlament auf, Arbeitnehmer in allen EU-Ländern vor Ausbeutung zu schützen, indem sie die Vergabe von Unteraufträgen regeln, gegen missbräuchliche Vermittler vorgehen und Betriebsinspektionen verstärken.
Gute Bilanz
Das zweijährige Projekt der europäischen Gewerkschaften, das Mitgliedsorganisationen aus ganz Europa zusammenbrachte, hat neben einer gemeinsamen Strategieformulierung sowie nationalen Sensibilisierungs- und Informationskampagnen bereits zu greifbaren Ergebnissen geführt. Der vielleicht wichtigste Erfolg stellt ein neuer Tarifvertrag für die belgische Fleischwirtschaft dar, der insbesondere den Sozialbetrug in der Fleischindustrie wirksamer bekämpfen soll.
Missstände in der Fleischindustrie: Vorbild Deutschland
Mit Berlin wurde der Austragungsort der EFFAT-Konferenz nicht zufällig gewählt. Denn Deutschland geht seit 2021 konsequent gegen Missstände in der Fleischindustrie vor. Werkverträge und Leiharbeit waren auch in deutschen Schlachthöfen bis dahin übliche Praxis. Nachdem sich aber in den Betrieben viele Beschäftigte während der Pandemie mit Corona infiziert hatten, gerieten die Arbeits- und Hygieneverhältnisse in der Fleischindustrie endgültig in den Blick der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung verbot daraufhin mit der Novellierung des Gesetzes zur „Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft“ (GSA Fleisch) die Anstellung von Beschäftigten über Leihfirmen und Subunternehmen. Zugleich mussten Unternehmen eine digitale und manipulationssichere Arbeitszeiterfassung einführen.
Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Februar 2024 eine von dem Ministerium beauftragte Evaluation der Gesetzesnovellierung veröffentlicht. Diese zeige laut Ministerium, dass die oben genannten Neuregelungen greifen: Die Werkvertragsbeschäftigten wurden dabei flächendeckend in die Stammbelegschaft übernommen. Auch die Arbeitsbedingungen und der Arbeitsschutz hätten sich deutlich verbessert. So sei beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zur Regel geworden und Arbeitszeiten werden in den Betrieben korrekt erfasst und abgerechnet. Für die Kontrollbehörden sei es zudem leichter geworden, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vor Ort zu überprüfen. Bundesminister Hubertus Heil bilanzierte somit: „Mit diesem Direktanstellungsgebot und der strengeren Arbeitszeiterfassung haben wir weitreichende Maßnahmen gegen die jahrelangen eklatanten Missstände in der Branche ergriffen und Arbeitsbedingungen konkret verbessert. Die Evaluationsergebnisse verdeutlichen auch, dass die gesetzlichen Neuregelungen in der Fleischindustrie notwendig, geeignet und verhältnismäßig waren.“
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