Neue Arbeitsstättenverordnung: Änderungen

Ziel der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sicherzustellen. Welche Änderungen bringt die Novellierung im nächsten Jahr?

Die neue Arbeitsstättenverordnung tritt voraussichtlich zum 1.3.2015 in Kraft. Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung werden integriert, damit werden Doppelregelungen aufgelöst. Eine Technische Regel zur Bildschirmarbeit wird folgen.

Weitere Änderungen der neuen Arbeitsstättenverordnung

In der neuen Arbeitsstättenverordnung wird es einen neuen Paragrafen zur Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten geben. Weitere Änderungen sind:

  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen neben physischen nun auch psychische Belastungen berücksichtigt werden. So können z. B. auch Lärm, räumliche Enge oder schlechte Beleuchtung zu psychischen Erkrankungen beitragen.
  • Telearbeitsplätze werden wieder aufgenommen.
  • Konkrete Regelungen zu Absturz sowie Anforderungen an erforderliche Schutzeinrichtungen werden neu aufgenommen. Eine Gefährdung besteht ab einer Absturzhöhe von 1 m.
  • Für Arbeitsplätze wird nun grundsätzlich eine Sichtverbindung nach außen gefordert. Ausnahmen sind eindeutig geregelt und gelten u. a. für Kaufhäuser, Einkaufszentren, Schank- und Speisegaststätten.

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Schlagworte zum Thema:  Arbeitsstätte, Bildschirmarbeitsplatz