Nur korrekte Angaben zum KMU-Status bringen Ermäßigungen
Bei der dritten Registrierungsphase von REACH stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Mittelpunkt. Da das Registrierungsverfahren für sie eine große Herausforderung sowohl aus finanzieller, personeller als auch bürokratischer Sicht darstellt, gibt es für die KMU spezielle Erleichterungen. Doch um davon zu profitieren, müssen die Unternehmen ihren Status genau kennen und korrekt angeben. Denn die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) prüft verstärkt, ob die Statusangaben des Unternehmens stimmen.
Falsche Angabe zum KMU-Status mit teuren Folgen
Der Nachweis, der dazu dienen soll, dass ein Unternehmen zu Vergünstigungen bei den Gebühren kommt, ist nicht ganz einfach. Wer allerdings falsche Angaben macht, muss nachzahlen.
Außerdem fallen dann Bearbeitungsgebühren zwischen 7.960 und 19.900 EUR an. Werden diese nicht bezahlt, kann die Registrierungsnummer wieder entzogen werden. Das hat zur Folge, dass ein Stoff nicht weiter vermarktet werden darf. Insgesamt entsteht so ein enormer finanzieller Verlust für das Unternehmen.
Kleine und mittlere Unternehmen können auf Ermäßigungen bei REACH-Gebühren hoffen
Für die Einstufung zählen immer die Mitarbeiterzahl und der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme. Um beispielsweise den Status eines Kleinstunternehmens zu erhalten, darf das Unternehmen nur weniger als zehn Personen beschäftigen und der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreiten.
KMU-Status mit Dokumenten belegen
Neben der korrekten Einstufung müssen auch die entsprechenden Dokumente eingereicht werden, die den Status nachweisen wie etwa Steuererklärungen, Prüfberichte zur Außenprüfung oder von Steuerberatern ausgefertigte Bilanzen. Um welche es sich genau handelt, steht in der BAuA-Kurzinfo "Was bin ich - und wie kann ich das belegen?".
Die Broschüre wurde speziell für KMU erstellt und unterstützt diese mit praktischen Tipps. So wird darin unter anderem auch genau beschrieben, wer als Mitarbeiter zu rechnen ist oder welche Rolle Verbunde und Partnerunternehmen bei der Einstufung spielen.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
2.081
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.201
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
659
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
651
-
Neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“ konkretisiert Arbeitsstättenverordnung
600
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
503
-
Chronisch krank und berufstätig
486
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
386
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
335
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
330
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024
-
Mutter- und Jugendschutz im Homeoffice
12.11.2024
-
Hat der Arbeitgeber beim Homeoffice ein Zutrittsrecht zu den privaten Wohnräumen?
06.11.2024
-
Das TOP-Prinzip erklärt: Maßnahmen im Arbeitsschutz
05.11.2024
-
Welche Arbeitsschutzvorschriften gelten im Homeoffice?
28.10.2024
-
Mindestbesichtigungsquote: Bundesländer mit unterschiedlichen Fortschritten
18.10.2024
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
30.09.2024
-
Rechtsanspruch auf Bildschirmbrille auch im Homeoffice?
10.09.2024
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
02.09.2024