EMFV in der Praxis - Tipps für die Umsetzung

Um die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) in der betrieblichen Praxis umsetzen zu können, gibt es von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gute Tipps.

Bei der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern geht es darum, Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten vor der Gefährdung durch elektromagnetische Felder umzusetzen. Die deutsche Verordnung basiert auf der europäischen Richtlinie 2013/35/EU.

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Elektromagnetische Felder - Wirkungen und Schutzmaßnahmen in der Praxis

Es gibt Industriebereiche, wo Beschäftigten besonders starken Gefährdungen durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind, z. B.:

  • bei der Induktionserwärmung,
  • in Induktionserwärmungsanlagen,
  • am Induktionsschmelzofen,
  • beim Induktivhärten oder -schrumpfen,
  • an Rissprüfanlagen sowie
  • beim Schweißen.

Schutzmaßnahmen durch die EMFV

Durch die EMFV ändern sich in der Industrie u. a. folgende Schutzmaßnahmen:

  • Absenkung der Grenzwerte für niederfrequente E-Felder in der Holz- und Metallbranche,
  • erforderliche Neubewertung beim induktiven Härten oder HF-Löten im Übergangsbereich von 100 kHZ bis 1 MHz sowie
  • numerische Berechnungsverfahren beim Widerstandsschweißen.

Aber:

  • keine Verschärfung für die Metallindustrie,
  • unveränderte Expositionsgrenzwerte bei HF-Schweißanlagen/Trockner im HF-Bereich.

Der Übergang zur Anwendung der EMFV bei der Beurteilung von EMF an Arbeitsplätzen ist gut machbar, wenn bisher bereits die DGUV-Vorschrift 15: Elektromagnetische Felder angewendet wurde.


Schlagworte zum Thema:  Gefährdungsbeurteilung