Wann Vergleiche von Kennzahlen unzulässig sind
So können beispielsweise auch Materialeinsätze mit oder ohne Schwund errechnet werden. Die Liste der Möglichkeiten ließe sich weiter fortsetzen. Der Trick, im Vergleich zwei gleich bezeichnete Kennzahlen mit unterschiedlichen Definitionen zu nutzen, ist allerdings nicht zulässig.
Beispiel für eine plumpe Fälschung
Der Umsatz im Vorjahr betrug 1,00 Mio. Euro, der im aktuellen Jahr beträgt 1,19 Mio. Euro. Dabei wird das Vorjahr netto ohne Umsatzsteuer, das laufende Jahr brutto mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Das Umsatzwachstum ergibt sich allein aus der unterschiedlichen Definition der Vergleichswerte. Das ist nicht zulässig. So plump wie in diesem Beispiel sind nicht alle angewendeten Tricks. Differenziertere Zahlen und weniger erkennbare Veränderungen sind oft erfolgreich.
Falsche Beurteilungen vermeiden
Der Vergleich unterschiedlich definierter Inhalte, also der Vergleich von Äpfeln mit Birnen, führt zu vollständig falschen Beurteilungen und darauf aufbauenden Entscheidungen. In manchen Situationen lässt sich das allerdings nicht vermeiden.
- Die Menge der zur Verfügung stehenden Grundinformationen enthält die notwendige Differenzierung nicht mehr (z. B. neues ERP liefert andere Datenbasis, externe Quellen versiegen, die Maschine liefert keine digitalen Informationen mehr).
- Die Zusammensetzung in der Berichtseinheit hat sich stark verändert. (z. B. zusätzliche Produktgruppen müssen integriert werden).
- Nach einer Definitionsänderung der Berichtseinheit stehen nur die alten Werte mit den falschen, veralteten Inhalten zur Verfügung (z. B. bei veränderter Zusammensetzung des Verkaufsgebietes).
In einer solchen Situation kann der Controller nicht umhin, die unterschiedlichen Werte miteinander zu vergleichen. Nur so ist zumindest ein Hinweis auf mögliche Veränderungen zu geben.
Beispiel: Ausschuss bei Ersatzteilen
Der Controller hat bisher den Ausschuss immer für die gesamte Produktion mit Hauptprodukten und Ersatzteilen errechnet. Der neue Chefcontroller der Muttergesellschaft verlangt jetzt eine Splittung und ist nur noch am Ausschuss der Hauptprodukte interessiert. Damit soll das hohe Ausmaß der teuren Ausschüsse gesenkt werden.
Aus der Vergangenheit stehen jedoch nur noch die Ausschussberechnungen der Gesamtquoten zur Verfügung. Der Controller berichtet also:
Jahr | t-3 | t-2 | t-1 | t |
Ausschussquote | 9 % | 8 % | 10 % | 15 % |
Wann unterschiedliche Definitionen in Vergleichen zulässig sind
Verwendet der Controller unterschiedliche Definitionen in Vergleichen, darf er das, wenn eine entsprechende Information beigefügt wird. Welchen Inhalt diese Information haben soll, kommt auf den Empfänger an. Es gibt auch Berichte, in denen die Veränderung der Definition keinen Einfluss auf die Beurteilung der Werte hat. Gemeinsam ist diesen Berichten, dass die Inhalte nicht für die Bewertung der in der Definition verwendeten Objekte genutzt werden. Typisch dafür sind Finanzkennzahlen.
Beispiel: Kapitaleinsatz
Ein Unternehmen hat zu Beginn des laufenden Jahres das Geschäft mit einer Produktgruppe an einen Mitbewerber verkauft. Der Umsatz im Vorjahr enthält also den Wert des jetzt noch laufenden Programms zuzüglich des Werts der verkauften Produktgruppe. Der Wert des aktuellen Jahres enthält nur noch den Umsatz der verbliebenen Produktgruppen. Die Werte sind also nicht vergleichbar.
Jahr | Vorjahr | aktuell |
Umsatz | 5,7 Mio. Euro | 4,2 Mio. Euro |
Controller können Hinweise geben und sich erklären
Der Trick des Controllers besteht darin, die Berichte mit den unzulässigen Vergleichen zu kommentieren oder nicht. Wird der Empfänger der Informationen auf die veränderte Definition hingewiesen, kommt es u. U. zu anderen Schlüssen und Entscheidungen als ohne Hinweis. Was dem Unternehmen mehr nutzt, muss der Controller selbst entscheiden.
Doch Vorsicht: Wird die Veränderung der Definition zweier verglichener Werte später doch noch bekannt, muss der Controller dies erklären. Es entsteht der Eindruck der Unseriosität und der Unfähigkeit. Das muss der Controller auf jeden Fall vermeiden.
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