Zusätzliche Aufzeichnungspflichten für international tätige Unternehmen beschlossen
Basis des Gesetzespakets waren zunächst die Empfehlungen der OECD vom 5.10.2015, mit denen sich die Staaten durch konkrete Maßnahmen gegen unliebsame Gewinnverkürzungen bzw. -verlagerungen – Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS – schützen sollten. Daraus resultieren vor allem Änderungen zum Steuerrecht, mit denen auf vermehrt auftretende Gestaltungen zur "künstlichen" Minderung bzw. Verlagerung von erzielten Gewinnen reagiert wird. Auf diesem Weg gelangen die ersten dieser sog. BEPS-Maßnahmen in das deutsche Steuerrecht.
Transparenz verbessern: die Maßnahmen im Überblick
Konkret handelt es sich um folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz:
- Anpassungen zur Aufzeichnungspflicht für Verrechnungspreise mit einer zu erstellenden Stammdokumentation und einer länderspezifischen, unternehmensbezogenen Dokumentation.
- Übernahme der Pflicht zur Erstellung und Mitteilung von länderbezogenen Berichten (sog. Country-by-Country-Reporting). Damit sollen multinationale Unternehmen die Übereinstimmung ihrer Verrechnungspreise mit dem Fremdvergleichsgrundsatz darlegen und dazu auch die notwendigen Informationen zur Überprüfung bereitstellen.
Insbesondere werden damit
- Informationsdefizite der Steuerverwaltungen abgebaut,
- Ausmaß und Ort der Besteuerung stärker an die tatsächliche wirtschaftliche Substanz angeknüpft,
- das Ineinandergreifen der einzelnen nationalen Steuersysteme erhöht und
- ein zu Lasten der betroffenen Staaten unfairer Steuerwettbewerb eingedämmt.
Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses sind noch zahlreiche weitere Gesetzesänderungen eingefügt worden, sodass angesichts der breiten Vielfalt an Änderungen die Bezeichnung "Jahressteuergesetz 2017" angebrachter wäre. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft.
Ausführliche Informationen finden Sie im Top-Thema Umsetzung von BEPS-Maßnahmen und der EU-Amtshilferichtlinie.
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