Zeitraum für Reduzierung des Bruttolistenpreises von Elektroautos
Frage: Gilt der reduzierte geldwerte Vorteil bis zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen?
Über welchen Zeitraum wird der geldwerte Vorteil von begünstigten Elektro- und Hybridfahrzeugen, die während des Förderzeitraums angeschafft wurden, um die Hälfte reduziert? Ich habe hierzu unterschiedliche Auskünfte erhalten. Zum einen wurde gesagt, dass der geldwerte Vorteil ab 2022 entfällt, sodass dann wieder die allgemeine 1%-Regelung gilt. Andererseits habe ich die Auskunft erhalten, dass der reduzierte geldwerte Vorteil bis zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen bestehen bleibt. Was ist nun richtig?
Antwort: Begünstigungszeitraum - nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022
Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG ist bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge bei Anschaffung nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 nur zur Hälfte anzusetzen. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG macht die Reduzierung des geldwerten Vorteils allein von der Anschaffung im Begünstigungszeitraum abhängig. Da § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG keine Befristung für die Reduzierung des geldwerten Vorteils vorsieht, ist der Bruttolistenpreis nur zur Hälfte anzusetzen, solange
- es keinen Halterwechsel gibt und
- das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört.
Eine andere Auslegung lässt der Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG nicht zu. Außerdem würde eine andere Auslegung dem Sinn und Zweck der Regelung widersprechen. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn bei einer Anschaffung im Jahr 2021 die Hälfte des Bruttolistenpreises nur für maximal ein Jahr angesetzt werden könnte.
-
GWG-Grenzen 2024 und Abschreibungsmöglichkeiten
9.210
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
7.6223
-
1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer
5.631
-
Überblick über die Abschreibungsmöglichkeiten von PCs
4.095
-
Wie die Bewirtung eigener Arbeitnehmer richtig eingeordnet wird
3.403
-
Kostendeckelung mit der 1-%-Regelung und sachgerechte Schätzung
3.288
-
Säumniszuschläge, wann sie fällig werden und wie sie richtig gebucht werden
3.2332
-
Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
2.883
-
Privatnutzung von Elektrofahrzeugen: Die 1-%-Regelung
2.820
-
Bürokratieentlastungsgesetz: Reduktion bestimmter Aufbewahrungspflichten
2.813
-
Fahrzeugleasing buchen
14.11.2024
-
Wann aus dem Reihengeschäft ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft wird
12.11.2024
-
Wie Reihengeschäfte steuerlich zu beurteilen sind
12.11.2024
-
Welche Lieferung ist die Versendungslieferung und welche die sogenannte ruhende Lieferung?
12.11.2024
-
Betriebsveranstaltung buchen: Höchstgrenze und Kostenermittlung für Weihnachtsfeier
07.11.2024
-
Diese Unterlagen können 2025 vernichtet werden
06.11.20243
-
Termine für Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung Oktober 2024
04.11.2024
-
Wichtige Fragen und Antworten zum Berufsrecht für Lohn- und Buchhaltungsbüros
31.10.2024
-
Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden
29.10.2024
-
Bürokratieentlastungsgesetz: Reduktion bestimmter Aufbewahrungspflichten
23.10.2024