• Das richtige Konto
  • Eigenständiges Wirtschaftsgut
  • Anschaffungskosten
  • Sammelposten/GWG
  • Abschreibung
 
Hinweis

Das BMF veröffentlichte am 22.2.2022 ein Schreiben (BMF, Schreiben vom 22.2.2022, IV C 3 – S 2190/21/10002 :025), in dem nochmals die Grundsätze für die Abschreibung von Hardware und Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) innerhalb einer betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 Jahr konkretisiert wird.

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