Elementarschadenversicherung schützt gegen Folgen von Naturereignissen
Die Schäden infolge von Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung oder Lawinen, Erdrutsche und Erdsenkungen, Erdbeben und Vulkanausbrüche sind durch die sog. Elementarschadenversicherung abgedeckt. Neuerdings benutzen die Versicherungsgesellschaften auch den Begriff "Naturgefahrenschutzversicherung".
Auch die Elementarversicherung kann Deckungslücken haben
Hauseigentümer müssen darauf achten, dass die Elementarversicherung auch Schäden aus sog. "Rückstau" einschließt. Das sind Schäden, die entstehen, wenn nach Starkregen oder Überschwemmung Wasser durch Leitungen des Gebäudes ins Haus gelangt (Rückstau). Nicht alle angebotenen Elementarversicherungen umfassen diese Schadensabfolge. Bei Erdsenkungen besteht Versicherungsschutz durch die Elementarversicherung nur, wenn die Erdsenkung naturbedingt ist. Schäden durch Erdsenkungen beispielsweise als Folge von Steinkohleabbau oder infolge von Bautätigkeiten sind nicht versichert.
Komplementäre Versicherungen, die wichtig sein können
Für Hauseigentümer sind daneben unter Umständen wichtig
- eine Feuerversicherung für Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion,
- die Leitungswasserversicherung für Schäden durch Leitungswasser und Frost (beispielsweise aus gefrorenem Leitungswasser resultierende Bruchschäden),
- die Sturmversicherung für Sturm und Hagelschäden ab Windstärke 8 (abgedecktes Dach).
Problem: Hohe Versicherungsprämien
Problem beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung sind die Kosten. Diese werden von den Versicherungen vor allem nach dem jeweiligen Wohnort gestaffelt. Reduziert werden können die Kosten durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die bei manchen Versicherungsgesellschaften ohnehin obligatorisch ist.
Prämien für Elementarschadenversicherungen nach Risikoklassen
Soweit sich ein Gebäude in einem ausgewiesenen Risikogebiet für Überschwemmungen (Regionen in Flussnähe), Erdrutsche, Erdsenkungen (Bergwerk-Region), Lawinen (Wintersportregionen) oder Erdbeben (Oberrheingraben) befindet, sind Elementarschadenversicherungen häufig unangemessen teuer und in extremen Lagen auch gar nicht zu bekommen.
Die Versicherungsgesellschaften bestimmen die Höhe des Beitrags nach dem sog. Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (ZÜRS). Hiernach werden die Risiken in vier Klassen eingeteilt (Klasse 1 bedeutet Gefährdung seltener als einmal in 200 Jahren, Klasse 4 Gefährdung durch Hochwasser statistisch alle 10 Jahre). Der Grundsatz lautet: Je höher das Risiko ist, umso höher ist die Prämie.