Zusammenfassung
Die Elementarschadenversicherung ist Voraussetzung für Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen wie Starkregen und Überschwemmung. Ca. 55 % der im Jahr 2021 von den Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Betroffenen hatten diesen Versicherungsschutz nicht.
Die Überflutungs- und Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und auch in Teilen Bayerns führt die Wichtigkeit einer Elementarschadenversicherung eindrücklich vor Augen. Nur Hauseigentümer, die eine Elementarschadenpolice besitzen, sind gegen Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen finanziell einigermaßen abgesichert. Hausbesitzer mit einer einfachen Wohngebäudeversicherung haben demgegenüber schlechte Karten.
1 Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Viele Hauseigentümer schließen lediglich eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie kommt auf für Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser am Gebäude, nicht dagegen für Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen oder Lawinen. Neben den Schäden am Gebäude sind mit der Wohngebäudeversicherung Schäden am festen Inventar abgedeckt. Zum festen Inventar gehören Heizungsanlagen, die Einbauküche, der fest mit dem Gebäude verbundene Fußboden, auch die eingebaute Badewanne. Die eigentliche Wohnungseinrichtung wie Möbel, Elektrogeräte sind dagegen Gegenstand der Hausratversicherung.
2 Elementarschadenversicherung
Elementarschadenversicherung schützt gegen Folgen von Naturereignissen
Die Schäden infolge von Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung oder Lawinen, Erdrutsche und Erdsenkungen, Erdbeben und Vulkanausbrüche sind durch die sog. Elementarschadenversicherung abgedeckt. Neuerdings benutzen die Versicherungsgesellschaften auch den Begriff "Naturgefahrenschutzversicherung".
Auch die Elementarversicherung kann Deckungslücken haben
Hauseigentümer müssen darauf achten, dass die Elementarversicherung auch Schäden aus sog. "Rückstau" einschließt. Das sind Schäden, die entstehen, wenn nach Starkregen oder Überschwemmung Wasser durch Leitungen des Gebäudes ins Haus gelangt (Rückstau). Nicht alle angebotenen Elementarversicherungen umfassen diese Schadensabfolge. Bei Erdsenkungen besteht Versicherungsschutz durch die Elementarversicherung nur, wenn die Erdsenkung naturbedingt ist. Schäden durch Erdsenkungen beispielsweise als Folge von Steinkohleabbau oder infolge von Bautätigkeiten sind nicht versichert.
Komplementäre Versicherungen, die wichtig sein können
Für Hauseigentümer sind daneben unter Umständen wichtig
- eine Feuerversicherung für Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion,
- die Leitungswasserversicherung für Schäden durch Leitungswasser und Frost (beispielsweise aus gefrorenem Leitungswasser resultierende Bruchschäden),
- die Sturmversicherung für Sturm und Hagelschäden ab Windstärke 8 (abgedecktes Dach).
Problem: Hohe Versicherungsprämien
Problem beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung sind die Kosten. Diese werden von den Versicherungen vor allem nach dem jeweiligen Wohnort gestaffelt. Reduziert werden können die Kosten durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, die bei manchen Versicherungsgesellschaften ohnehin obligatorisch ist.
Prämien für Elementarschadenversicherungen nach Risikoklassen
Soweit sich ein Gebäude in einem ausgewiesenen Risikogebiet für Überschwemmungen (Regionen in Flussnähe), Erdrutsche, Erdsenkungen (Bergwerk-Region), Lawinen (Wintersportregionen) oder Erdbeben (Oberrheingraben) befindet, sind Elementarschadenversicherungen häufig unangemessen teuer und in extremen Lagen auch gar nicht zu bekommen.
Die Versicherungsgesellschaften bestimmen die Höhe des Beitrags nach dem sog. Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (ZÜRS). Hiernach werden die Risiken in vier Klassen eingeteilt (Klasse 1 bedeutet Gefährdung seltener als einmal in 200 Jahren, Klasse 4 Gefährdung durch Hochwasser statistisch alle 10 Jahre). Der Grundsatz lautet: Je höher das Risiko ist, umso höher ist die Prämie.
3 Risikoausschlüsse
Unvermeidbare Risikoausschlüsse
Die Elementarschadenversicherungen schließen Schäden aufgrund einer Sturmflut oder infolge von eindringendem Grundwasser in das Gebäude aus. Gelangt bei einer Überschwemmung gleichzeitig Grundwasser ins Haus, besteht dafür Versicherungsschutz. Bei Mischursachen durch Grundwasser und Überschwemmung entstehen in der Praxis häufig Beweisprobleme, denn auch hier muss der Versicherte den Eintritt der Voraussetzungen für den Versicherungsschutz im Schadensfall grundsätzlich beweisen.
Risikofalle: Grobe Fahrlässigkeit
In der Praxis ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen im einzelnen zu studieren. Häufig schließen die Versicherungen eine Haftung für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit aus. Dies kann im konkreten Versicherungsfall zu erheblichen Streitigkeiten über die Auslegung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit führen. Hier helfen Vergleichsportale, Versicherungen zu finden, die die Haftung bei grober Fahrlässigkeit nicht ausschließen. Auch die Übernahme von Abbruch- oder Aufräumkosten sollte in dem Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen s...