Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung:

Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

Eigener

Kontenplan
SKR 03
  1774
IKR  
4803 SKR 04
Kostenart 3804
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung:

Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

Eigener

Kontenplan
SKR 03
  1574
IKR  
2603 SKR 04
Kostenart 1404
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Unternehmer, die Waren oder andere Gegenstände in einem anderen EU-Land umsatzsteuerfrei einkaufen, müssen diesen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb bucht der Untenrehmer auf das Konto "Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19 %" 1774 (SKR 03) bzw. 3804 (SKR 04).

Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Er bucht daher diesen Betrag auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %" 1574 (SKR 03) bzw. 1404 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

an Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %

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