Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung: Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
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Eigener Kontenplan |
SKR 03 |
1774 | |
IKR | |
4803 | SKR 04 |
Kostenart | 3804 |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung: Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
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Eigener Kontenplan |
SKR 03 |
1574 | |
IKR | |
2603 | SKR 04 |
Kostenart | 1404 |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Unternehmer, die Waren oder andere Gegenstände in einem anderen EU-Land umsatzsteuerfrei einkaufen, müssen diesen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG im Inland der Umsatzsteuer unterwerfen. Die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb bucht der Untenrehmer auf das Konto "Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb 19 %" 1774 (SKR 03) bzw. 3804 (SKR 04).
Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann er die Umsatzsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb gleichzeitig wieder als Vorsteuer abziehen. Er bucht daher diesen Betrag auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %" 1574 (SKR 03) bzw. 1404 (SKR 04).
Buchungssatz:
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
an Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % |
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