Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Passive Rechnungsabgrenzung
Eigener Kontenplan SKR 03
  0990
IKR  
4900 SKR 04
  3900
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Geringwertige Wirtschaftsgüter
Eigener Kontenplan SKR 03
  0480
IKR  
0890 SKR 04
  0670
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Erwirbt ein Unternehmer ein Mobiltelefon zum ermäßigten Preis, weil er bei dem Anbieter eines Mobiltelefonnetzes einen Zweijahresvertrag abschließt bzw. seinen Vertrag um weitere zwei Jahre verlängert, hängt die steuerliche Beurteilung davon ab, ob es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Der Anbieter muss den Rabatt als passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfassen, soweit der Rabatt unter dem Einkaufswert liegt. Er bucht auf das Konto "Passive Rechnungsabgrenzung" 0990 (SKR 03) bzw. 3900 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Forderung an passive Rechnungsabgrenzung

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