Dipl.-Finanzwirt (FH) Nikolaus Zöllner
Da die Rückstellung im Vorjahr erstmalig gebucht wurde, ist im Folgejahr und in den folgenden Jahren lediglich eine Anpassung hinsichtlich der Änderungen der Bewertungsparameter vorzunehmen. Unter der Annahme, dass keine Veränderungen in den Grunddaten vorliegen, werden im Beispielsfall lediglich gestiegene Kosten im Folgejahr berücksichtigt.
Sollten jedoch grundlegende Veränderungen vorliegen, wie beispielsweise die Vergrößerung der Archivfläche, Ausweitung der Nebenkosten durch Inanspruchnahme eines Sicherheitsdienstes oder die Anschaffung weiterer Schränke und Regale, ist die Kosten- und Rückstellungsermittlung neu aufzusetzen und zu verbuchen.
Im vorliegenden Beispielsfall wird eine Kostensteigerung von 2 % angenommen. Somit sind die laufenden Kosten von 4.000 EUR im Vorjahr auf 4.080 EUR (4.000 EUR x 1,02) gestiegen. Die Neuberechnung der Rückstellung sieht wie folgt aus:
Berechnung |
Betrag |
4.080 EUR jährl. Kosten x Faktor 5,5 |
22.440 EUR |
einmalige Kosten |
300 EUR |
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Rückstellung in der Steuerbilanz |
22.740 EUR |
Im Vergleich zur Zugangsbewertung im Vorjahr ergibt sich ein Zuführungsbetrag im Rahmen der Folgebewertung in Höhe von 440 EUR (22.740 EUR – 22.300 EUR = 440 EUR). Dieser Zuführungsbetrag ist gemäß den prozentualen Anteilen auf die verschiedenen Kostenarten aufzuteilen und entsprechend zuzubuchen:
Kostenart |
Berechnung |
Kosten |
Mietkosten |
82,5 % von 440 EUR |
363 EUR |
Heizkosten |
7,5 % von 440 EUR |
33 EUR |
Reinigung (Lohn) |
2,5 % von 440 EUR |
11 EUR |
Hausmeister (Lohn) |
2,5 % von 440 EUR |
11 EUR |
Schränke (Abschreibung) |
5,0 % von 440 EUR |
22 EUR |
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Summe |
440 EUR |
Die anteilige Verteilung des Zuführungsbetrags über alle Kostenarten ist konsequent und wird in der Praxis in der Regel so durchgeführt. Diese Vorgehensweise hinkt jedoch hinsichtlich der Abschreibungen auf die Schränke, da diese – sofern keine Veränderung in der Bemessungsgrundlage vorliegt – über die Nutzungsdauer unveränderlich sind. Daher wäre die Verteilung auf alle Kostenarten außer den Abschreibungen auch denkbar und sogar etwas genauer.
Die Zuführung der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen im Folgejahr ist anschließend über die entsprechenden Aufwandskonten zu verbuchen:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
4210 |
Miete (Anteil 82,5 %) |
363 |
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4230 |
Heizung (Anteil 7,5 %) |
33 |
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4110 |
Löhne (Anteil 2 x 2,5 %) |
22 |
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4830 |
Abschr. auf Sachanl. (Anteil 5 %) |
22 |
0966 |
Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten |
440 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
6310 |
Miete (Anteil 82,5 %) |
63 |
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6320 |
Heizung (Anteil 7,5 %) |
33 |
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6010 |
Löhne (Anteil 2 x 2,5 %) |
22 |
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6220 |
Abschr. auf Sachanl. (Anteil 5 %) |
22 |
3096 |
Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten |
440 |