Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle 2006 7552   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bank 1200 1800   Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Die Verpflichtung zur Leistung eines Schadensersatzes kann sich regelmäßig aus einer (schuldrechtlichen) Pflichtverletzung ergeben, z. B. Schlecht- oder Minderleistung im Rahmen der Vertragserfüllung. Aber auch das Verschulden, z. B. aufgrund einer fehlerhaften Berufsausübung kann zu einer Schadensersatzverpflichtung führen und der Leistende haftet gegenüber seinem Kunden. Soweit die Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, entstehen dem Unternehmer bzw. Freiberufler keine Aufwendungen. Nur die Aufwendungen für beruflich bedingte Fehler, die der Unternehmer selbst trägt, bucht er auf das Konto "Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle" 2006 (SKR 03) bzw. 7552 (SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Verluste durch außergewöhnliche Schadensfälle

an Bank

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