Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Sonstige Vermögensgegenstände- Restlaufzeit bis 1 Jahr | 1501 | 1301 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Gas, Wasser, Strom | 4240 | 6325 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Sonstige betriebliche Erträge | 8605 | 4830 | Sonstige betriebliche Erträge |
So kontieren Sie richtig!
Die hohen Energiepreise belasten Haushalte und Unternehmen. Daher hat die Bundesregierung Ende 2022 verschiedene Maßnahmen zur Energiekostendämpfung verabschiedet. Eine dieser Maßnahmen ist die sog. Strompreisbremse (vgl. Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2512)). Dadurch wird der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr bei 40 Cent/kWh brutto begrenzt für 80 % des prognostizierten Verbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent/kWh für 70 % des prognostizierten Verbrauchs. Umgesetzt wird die Preisdeckelung durch die Gewährung eines "Entlastungsbetrags Strom" auf der Jahresabrechnung der Letztverbraucher. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Verbuchung des Entlastungsbetrags Strom beim Letztverbraucher.
Buchungssatz:
Gas, Strom, Wasser |
an Sonstige betriebliche Erträge |
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