Der Einkommensteuertarif hat 5 Tarifzonen. Dargestellt ist der Tarif des Jahres 2023 für Alleinstehende (Grundtarif). Bei Verheirateten, die zusammen veranlagt werden, gilt jeweils der 2-fache Betrag (Splittingtarif):

  • Tarifzone I (Nullzone): steuerfreier Grundfreibetrag (Existenzminimum) von 10.908 EUR;
  • Tarifzone II: erste linear-progressive Zone von 10.909 EUR bis 15.999 EUR mit einem von 14 % auf 23,97 % steigenden Grenzsteuersatz;
  • Tarifzone III: zweite linear-progressive Zone von 16.000 EUR bis 62.809 EUR mit einem von 23,97 % auf 42 % steigenden Grenzsteuersatz;
  • Tarifzone IV: erste Proportionalzone von 62.810 EUR an mit konstantem Grenzsteuersatz von 42 %;
  • Tarifzone V: zweite Proportionalzone von 277.826 EUR an mit konstantem Grenzsteuersatz von 45 %.

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