IASB kündigt die Veröffentlichung von zwei neuen IFRS für das Kalenderjahr 2024 an
2 neue IFRS-Rechnungslegungsstandards in der 1. Jahreshälfte 2024
Der IASB hat seine technischen Arbeiten an 2 neuen IFRS-Rechnungslegungsstandards abgeschlossen. Beide neuen Rechnungslegungsstandards sollen in der ersten Jahreshälfte des Kalenderjahrs 2024 herausgegeben werden.
- Der erste der bevorstehenden Rechnungslegungsstandards adressiert die Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit der finanziellen Leistungsbeurteilung,
- der Andere wird die Erstellung von separaten Abschlüssen von Tochterunternehmen eines börsennotierten Konzerns erleichtern.
Erster neuer Standard: IFRS 18
Der erste neue Standard mit der Bezeichnung IFRS 18 wird IAS 1 Darstellung von Jahresabschlüssen (Presentation of Financial Statements) ablösen und ist Ergebnis des Projekts "Primäre Jahresabschlussbestandteile" ( Primary Financial Statements). Die neue Regelung soll Unternehmen dazu bringen, konsistenter und transparenter über die finanzielle Leistung zu berichten. Dadurch soll Investoren die Vergleichbarkeit der Informationen von Unternehmen erleichtert werden. Des Weiteren soll Vertrauen zwischen den Unternehmen und den Investoren aufgebaut und der Kapitalfluss vereinfacht werden. Aus Sicht des IASB liege nun eine zufriedenstellende Lösung vor, die das Feedback der Stakeholder zum veröffentlichten Vorschlag im Jahr 2019 ausreichend berücksichtigt.
Zweiter neuer Standard: IFRS 19
Der zweite neue Rechnungslegungsstandard (IFRS 19) wird einen insgesamt neuen Standard darstellen, der keinen der bisherig anzuwendenden IAS ersetzen soll und aus dem Projekt "Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht" (Subsidiaries without Public Accountability: Disclosure Project) hervorgeht. Der im kommenden Jahr erwartete Standard soll die Angabeanforderungen für Tochterunternehmen reduzieren, deren Anteile weder an einem öffentlichen Markt gehandelt werden, noch Vermögenswerte im Namen ihrer Kunden halten. Durch diese Erleichterung sollen Tochterunternehmen künftig IFRS-Abschlüsse lokal mit den Informationen erstellen, die an das Mutterunternehmen berichtet werden.
Verpflichtende Umsetzung für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2027
Der IASB hat sich auf eine verpflichtende Umsetzung beider Standards für alle Unternehmen, deren Geschäftsjahre am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, geeinigt. Damit solle den Unternehmen ausreichend Zeit zur Umsetzung beider Standards eingeräumt und ermöglicht werden. Eine frühere Anwendung ist dennoch erlaubt.
Der weitere Ablauf
Beide Projekte sind nun in der Abstimmungsphase als Teil eines Genehmigungsprozesses, um sicherzustellen, dass die neuen Standards die getroffenen IASB-Entscheidungen zutreffend abbilden. Die Standards werden in der ersten Jahreshälfte in 2024 veröffentlicht. Die Anwendung wird verpflichtend für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.429
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
4.0971
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.396
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Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
3.220
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Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
3.060
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.1792
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Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.170
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Urlaubsrückstellung berechnen
2.164
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Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.997
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Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.879
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Unterstützung bei Formulierung und Beschreibung von Übergangsplänen (Transitionsplänen)
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