Heubeck-Richttafeln 2018 G werden nochmals überarbeitet
Veröffentlichte Richttafeln 2018 G führen zur leichten Überschätzung der Pensionsverpflichtungen
Wie die HEUBECK-RICHTTAFELN GmbH am 26.9.2018 mitteilte, wird sie ihre erst am 20.7.2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G nochmals überarbeiten. Dieser Schritt sei erforderlich, weil „bei der Ableitung des Trends zur Verbesserung der Sterblichkeiten inkonsistente Datengrundlagen verwendet wurden, die dazu führen, dass der Trend und insoweit die Höhe der Pensionsverpflichtungen leicht überschätzt werden.“ Es wird damit gerechnet, dass die Überarbeitung Mitte Oktober 2018 abgeschlossen sein wird.
Anerkennung durch das BMF verzögert sich voraussichtlich
Damit werden sich voraussichtlich auch die Anerkennung durch das BMF für ertragsteuerliche Zwecke sowie die Validierung und Implementierung der neuen Richttafeln durch die Aktuare, beides Indizien für die Qualität als „anerkannte“ Regeln der Versicherungsmathematik (IDW RS HFA 30 n.F., Tz. 60 a, 62) und damit relevant für die erstmalige Anwendung in handelsrechtlichen Abschlüssen (vernünftige kaufmännische Beurteilung, § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) sowie IFRS-Abschlüssen (best estimate gem. IAS 19.76 i.V.m. IAS 19.82) entsprechend verzögern. Mit einer Veröffentlichung des erwarteten BMF-Schreibens wird dennoch noch vor dem Abschlussstichtag 31.12.2018 gerechnet.
UPDATE
Berichtigte HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht
Am 2.10.2018 – und damit schneller als angekündigt – stellte HEUBECK den Kunden nunmehr die insoweit berichtigte Fassung ihrer Richttafeln zur Verfügung. Der den Datendownload begleitende Textband werde nach Unternehmensangaben „voraussichtlich nächste Woche“ nachgereicht. Die Inkonsistenzen in den den Richttafeln zugrunde liegenden Daten wurden demnach behoben. Der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten habe sich dadurch „leicht abgesenkt“. Neben diesen bereits eingeräumten Inkonsistenzen hat Heubeck „außerdem noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten für die Unisex-Standard-Tafel bereinigt“.
Die materiellen Auswirkungen des Übergangs von den Richttafeln 2005 G auf die (berichtigten) Richttafeln 2018 G dürften nach Auffassung von HEUBECK - bei großen, durchschnittlich gemischten Beständen - bilanzsteuerrechtlich zu Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen im Umfang von ca. 0,5 % und 1,2 % (statt 0,8 % bis 1,5 %, wie anhand der fehlerbehafteten Richttafeln angenommen wurde) und handelsbilanzrechtlich von 1,0 % bis 2,0 % (statt 1,5 % bis 2,5 %) führen. In Abhängigkeit von der Bestandszusammensetzung, dem Rechnungszins, der Gehaltsdynamik und der Fluktuation können sich im Einzelfall freilich auch erheblich abweichende Effekte ergeben.
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