Entwürfe neuer IFRS-Modulverlautbarungen veröffentlicht
Modulare Bearbeitung von (Einzel-)Fragen der IFRS-Rechnungslegung
Die bisherigen IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung nach IFRS behandeln sehr ausführlich spezifische Einzelthemen. Zur Erhöhung der Flexibilität bei relevanten Praxisfragen will das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) abgegrenzte (Einzel-)Fragen der IFRS-Rechnungslegung ohne eine ausführliche, auf einen Anwendungsfall zugeschnittene Stellungnahme in einer einheitlichen und modularen Form bearbeiten. Jedes Modul ist eigenständig und wird gesondert vom Hauptfachausschuss (als Entwurf bzw. finale Fassung) verabschiedet.
IDW RS HFA 50 wird um Module erweitert
Die einzelnen Module werden in einer IDW (Sammel-)Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 50) zusammengefasst und in der Reihenfolge der IASB-Standards sortiert. Das modulare Format wird ausschließlich für neue Themen verwendet, d.h. bereits bestehende IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung werden nicht in das modulare Format umgearbeitet. Allerdings sind Verweise in den bestehenden Stellungnahmen auf neue Module vorgesehen, damit eine Interaktion gewährleistet werden kann.
Neue Module (Entwurf) behandeln Zweifelsfragen zu IFRS 3
Themen der zwei neuen am 9.5.2018 veröffentlichten Modulentwürfe zu IFRS 3 sind:
- M1 Entwurf ‒ Unternehmenszusammenschlüsse unter Verwendung einer neu gegründeten Gesellschaft bzw. einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3: Bei jedem Unternehmenszusammenschluss ist nach IFRS 3 eines der beteiligten Unternehmen als Erwerber zu identifizieren. Wird der Unternehmenszusammenschluss mithilfe einer Newco durchgeführt, kommt diese nicht zwangsläufig als Erwerber in Betracht. Der Entwurf umfasst zwei praxisrelevante Fälle sowie Erläuterungen zu deren bilanzieller Abbildung.
- M2 Entwurf ‒ Reorganisationen und Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle mithilfe einer neu gegründeten Gesellschaft bzw. einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft ohne Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3: Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle (common control transaction) sind vom Anwendungsbereich des IFRS 3 ausgenommen. Der Entwurf enthält zu zwei Beispielfällen Leitlinien zur bilanziellen Abbildung derartiger Transaktionen.
Stellungnahmen zu den Entwürfen können bis zum 11.5.2018 beim IDW eingereicht werden.
Praxis-Tipp: Modulverlautbarungen sind zusätzliche Leitlinien für Anwender und Prüfer
Die Modulverlautbarungen (im Entwurf) des IDW sind sowohl für den Anwender als auch für den Prüfer eine zusätzliche Leitlinie bei der Abbildung bislang ungeregelter Fälle in den IFRS (hier IFRS 3) und daher zu begrüßen.
Quellen:
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.866
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
3.9621
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.052
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
2.535
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
2.410
-
Urlaubsrückstellung berechnen
1.976
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.9442
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
1.872
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.829
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.425
-
IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
21.11.2024
-
ESMA und BaFin veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte für die Berichtssaison 2024
21.11.2024
-
Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
20.11.2024
-
Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024
20.11.2024
-
IDW sieht auch viele öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
19.11.2024
-
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024
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BAFA-Bericht über die Prüfungen der Lieferkettensorgfaltspflichten
05.11.2024
-
Diskussionen um das CSRD-Umsetzungsgesetz
30.10.2024
-
EU verschiebt Erstanwendung der Entwaldungsverordnung
28.10.2024
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IASB schließt die Überprüfung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ab
17.10.2024