Neue Kategorie für finanzielle Vermögenswerte

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat zur Kategorisierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 ausgewählte Änderungsvorschläge veröffentlicht.

Der IASB ED/2012/4 hat am 28. November 2012 „Classification and measurement – limited modifications to IFRS 9“ mit ausgewählten Änderungsvorschlägen veröffentlicht. Mit dem neuen Standardentwurf soll IFRS 9 (wieder) partiell angepasst werden. Die vorgesehene Änderung führt das künftig vorgesehene Regelwerk wieder einen Schritt näher an das aktuell geltende Recht (IAS 39) zurück.

Dabei soll eine neue Bewertungskategorie “beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im OCI” eingeführt werden. Finanzielle Vermögenswerte sind dieser Kategorie zuzuordnen, wenn die folgenden zwei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • Die Cashflows aus dem Finanzinstrument bestehen ausschließlich aus Zins und Tilgung (Solely Payments of Principal and Interest/SPPI) und
  • nach dem Geschäftsmodell besteht keine explizite Halte- oder Veräußerungsabsicht.

Die Einführung der Fair-Value-OCI-Kategorie ist somit für Fremdkapitalinstrumente relevant. Sie wurde insbesondere auf Bestreben der Versicherungsbranche ergänzt. Das Ergebnis aus der Fair Value-Bewertung wird im OCI erfasst. Von einer Erfassung im OCI sind allerdings Verluste und Erfolge aus der Fremdwährungsumrechnung ausgenommen. Bei Abgang der finanziellen Vermögenswerte sind die zuvor im OCI erfassten kumulierten Wertänderungen erfolgswirksam in das Periodenergebnis umzubuchen (Recycling). Dies ist ein bedeutender Unterschied zu den Regelungen für EK-Instrumente nach IFRS 9, welche kein Recycling solcher Wertänderungen mehr vorsehen.

Im Gegensatz zu IAS 39 wäre die Verwendung der neuen Bewertungskategorie nach IFRS 9 bei Erfüllung der Bedingungen verpflichtend. Stellungnahmen können noch bis zum 28. März 2013 eingereicht werden. Ein Datum für einen finalen Standard ist noch nicht bekannt.

Fazit: Die vorgeschlagenen Neuerungen des Standardentwurfs bringen eine komplett neue Bewertungskategorie für Fremdkapitalinstrumente mit sich. Alle Unternehmen, die bislang ihr Portfolio in Vorbereitung an den jetzigen Regelungen von IFRS 9 ausgerichtet hatten, sollten ggf. eine Überarbeitung der Portfoliostruktur in Erwägung ziehen.


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