Übertragung einer 6b-Rücklage in das EU-Ausland
Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen im Wirtschaftsjahr einstellen (§ 6b Abs. 3 Satz 1 EStG). Diese können von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in den folgenden vier Wirtschaftsjahren angeschafften Wirtschaftsgüter abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehören. Außerdem darf der bei Veräußerung entstandener Gewinn bei der Ermittlung des im Inland steuerpflichtigen Gewinns nicht außer Ansatz bleiben.
Das Niedersächsische FG hat mit seinem Urteil entschieden, dass die Beschränkung der Reinvestitionsmöglichkeiten auf zu einem inländischen Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter das Gemeinschaftsrecht der Niederlassungsfreiheit verletzt. Grund für die Entscheidung ist, dass es hierdurch zu einer Ungleichbehandlung von Betriebsstätten im Inland und im übrigen Gemeinschaftsgebiet kommt. Folglich ist § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG in gemeinschaftsrechtskonformer Weise so auszulegen, dass zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte auch das Anlagevermögen einer Betriebsstätte im übrigen Gemeinschaftsgebiet zählt. Das Besteuerungsrecht für die übertragenen stillen Reserven liegt – auch unter Geltung eines DBA mit Freistellung für ausländische Betriebsstätteneinkünfte – weiterhin bei Deutschland. Demnach sind die Voraussetzungen des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und 4 EStG erfüllt, so dass künftig eine Reinvestition auch in einer Betriebsstätte im übrigen Gemeinschaftsgebiet als zulässig erachtet werden müsste.
(FG Niedersachsen, Urteil v. 1.12.2011, 6 K 435/09)
-
Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
9.429
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
4.0971
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
3.396
-
Erhöhung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen in Kraft getreten
3.220
-
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinstkapitalgesellschaft
3.060
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
2.1792
-
Voraussetzungen: Wer kann für welche Wirtschaftsgüter einen IAB geltend machen?
2.170
-
Urlaubsrückstellung berechnen
2.164
-
Auflösung von Investitionsabzugsbeträgen
1.997
-
Vorteil 3 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegung statt Offenlegung
1.879
-
Unterstützung bei Formulierung und Beschreibung von Übergangsplänen (Transitionsplänen)
03.12.2024
-
Geschenke (richtig) buchen: So gehen Sie vor
03.12.2024
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
26.11.2024
-
Rückgängigmachung des IAB für eine Photovoltaikanlage
25.11.2024
-
IASB veröffentlicht Entwurf mit gezielten Verbesserungen an IAS 37
21.11.2024
-
ESMA und BaFin veröffentlichen Prüfungsschwerpunkte für die Berichtssaison 2024
21.11.2024
-
Konsequenzen einer verspäteten Umsetzung der CSRD ins HGB
20.11.2024
-
Risikobetrachtungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung sind ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024
20.11.2024
-
IDW sieht auch viele öffentliche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
19.11.2024
-
Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten – ISSA 5000 und CEAOB-Leitlinien verabschiedet
05.11.2024