Fehler vermeiden - Tipps und Tricks für die Erstellung eines guten Businessplans
Häufig zu findende Fehler bei der Erstellung von Businessplänen
Businesspläne weisen immer wieder u.a. folgende Fehler auf:
- Management-Summary und/oder Plan sind zu lang;
- Unternehmenszweck, Produkte, Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmale werden unklar/unvollständig beschrieben;
- ess fehlen klare Angaben zu Zielgruppen, Kunden, Markt und Wettbewerb;
- Aussagen zu Strategie, Zukunftssicherung und Wachstum fehlen oder sind unklar;
- es gibt widersprüchliche Aussagen im Text und bei den Zahlen;
- fehlende oder unrealistische Chancen-/Risiken-Betrachtung; keine Lösungsansätze für erkannte Probleme;
- wichtige Sachverhalte werden vergessen/nicht berücksichtigt, z.B. Privatentnahmen, Tilgungen;
- der Plan enthält zu viele Fachausdrücke;
- es gibt (zu viele) formale Fehler, es fehlt die Präsentation „aus einem Guss“;
- der Plan wurde mit zu großem Optimismus erstellt;
- es fehlen persönliche Erfahrungen/Erhebungen; Planungen wurden nur vom grünen Tisch erstellt, Aussagen werden nicht belegt;
- es fehlen Aussagen zur Motivation und Eignung von Unternehmern oder Gründern.
Tipps und Tricks für einen guten Businessplan
Diese und weitere Fehler können vermieden werden, wenn Unternehmer und Gründer folgende Punkte beachten:
- Strikte Begrenzung des Plans auf 30–35 Seiten (ohne Anhänge). Sonst muss gekürzt bzw. müssen Unterlagen in den Anhang verschoben werden. Gleiches gilt für die Summary; ideal ist ein Umfang von 1 Seite. Die Summary soll Dritte motivieren, den ganzen Plan zu lesen und einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- Beschreibung von Produkten und Leistungen so, dass Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmal hervorstechen. Rein technische oder inhaltliche Aussagen sind oft zu wenig (Nicht: Die Heizung leitet 7 KHW. Besser: Die Heizung schafft binnen Minuten ein Wohlfühlklima im ganzen Haus und verbraucht weniger Energie als andere am Markt erhältliche Produkte).
- Zahlen, Annahmen und Prämissen müssen mit Quellen belegt werden, z.B. eigene/fremde Erhebungen, Datenbanken.
- Risiken sollten realistisch dargestellt und Lösungen zur Behebung aufgezeigt werden (aus Schwächen Stärken machen).
- In den Plan gehören Aussagen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit, z.B. durch F&E, Nutzung digitaler Medien, innovative Kombination von Vertriebskanälen.
- Zahlen zu Kapitalbedarf/-herkunft, Umsätzen, Kosten, Liquidität und Ergebnis müssen belegt werden. Unklare Annahmen oder „einfache“ Schätzungen sind tabu.
- Fachausdrücke sollten im Anhang in einem Glossar erläutert werden.
- Der Plan sollte nicht zu „textlastig“ sein, und auch Grafiken, Tabellen, Abbildungen umfassen (ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte).
- Unternehmer und Gründer sollten mindestens mit 25–50 aktueller oder potenzieller Kunden sprechen und sie nach ihrer Meinung zum Betrieb und Wettbewerbern fragen. Die Ergebnisse sollten dokumentiert werden.
- Unternehmer und Gründer sollten wissen, wo im Plan welche Daten stehen, wie sie erhoben wurden und wo es „Knackpunkte“ gibt. Das gilt auch, wenn man sich externe Hilfe, z.B. durch Berater, geholt hat.
- Am Ende sollten 1–2 fachfremde Personen das Dokument lesen. Haben diese keine Probleme mit Inhalt, Verständnis und Form, ist der Plan meist gut gelungen.
Weitere News zum Businessplan:
Businessplan - Zentrales Unternehmerwerkzeug: Grundlegendes zum Businessplan
Businessplan - Zentrales Unternehmerwerkzeug: Inhalt des Businessplans (I)
Businessplan - Zentrales Unternehmerwerkzeug : Inhalt des Businessplans (II)
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
8.680
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
4.301
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
4.2968
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
4.006
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
3.916
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
3.861
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
3.023
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
3.011
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
2.6836
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.678
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
30.10.2024
-
Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen
28.10.2024
-
Rechnungsstellung: Was die E-Rechnungen ausmacht
28.10.2024
-
Elektronische Rechnung: Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
28.10.2024
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
24.10.2024