Corona-Soforthilfen
In diesen Tagen von Corona benötigen Firmen, vor allem aber kleinere und mittlere Unternehmen schnelle und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Finanzierungs- und Liquiditätsinstrumente. Im Detail ist noch gar nicht abzusehen, wie die beschlossenen staatlichen Finanzierungs- und Liquiditätshilfen bei den Unternehmen ankommen.
Corona-Soforthilfen: Pragmatische erste Schritte
Derzeit gilt es hinsichtlich konkreter Bausteine noch abzuwarten und mit seiner Hausbank im Gespräch zu bleiben, bis ersichtlich ist, wie die Programme von Bund und den Ländern in einander greifen. Dennoch ist es für Unternehmer wichtig, die erforderliche Liquidität sicherzustellen. Und da können ganz pragmatische Wege sofortige Entlastung bringen.
Steuerstundungen beantragen
Am besten über den Steuerberater beim Finanzamt die Herabsetzung oder gar Aussetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen beantragen – das hilft sofort!
Mietzahlungen und laufende Vorauszahlungen anpassen
Wer in gemieteten Räumen ist, sollte bei Bedarf auch mit seinem Vermieter sprechen, ob und in welchem Umfang die Mietzahlungen für die gewerblichen Räume während der Corona-Zeit angepasst oder gestundet werden können. Auch für den Vermieter kann es von Vorteil sein, vom bekannten Mieter über eine gewisse Zeit weniger Miete zu bekommen, als sich einen neuen Mieter suchen und auch Leerstandzeiten in Kauf nehmen zu müssen. Dasselbe gilt auch für Energielieferanten wie Stadtwerke und andere.
Fällige Zahlungen stunden
Gerade jetzt ist es wichtig, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Partnern zu pflegen. Bitte warten Sie nicht ab, bis Ihr Geschäftspartner aktiv wird. Wenn Sie sich in einem Liquiditätsengpass befinden, so gehen Sie aktiv auf Ihren Geschäftspartner zu und verhandeln Sie mit ihm über eine Stundung der fälligen Zahlungen. Warten Sie auf keinen Fall ab, bis dieser sich meldet. Dabei geht sehr viel Vertrauen verloren und die Chance auf eine für Sie günstige Lösung wird deutlich geringer.
Personalkosten – Hilfen beantragen – pragmatische Lösungen finden
Ein sehr pragmatischer Weg ist es, bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Dies geht meist sehr schnell und unbürokratisch. Dies ist nach derzeitigem Stand aber nur für regulär angestellte Mitarbeiter möglich. Die sogenannten „450-Euro-Jobber“ fallen nicht hierunter. Da muss jeder Unternehmer, am Besten im Gespräch mit seinen „guten“ Mitarbeitern, individuelle Lösungen finden. Diese können zum Beispiel darin bestehen, dass der Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter eine reduzierte Lohnfortzahlung vereinbart und der Arbeitnehmer in späteren Zeiten die Arbeitsleistung nachholt oder dass einfach der Beschäftigungsumfang reduziert wird, sofern es für die Weiterbeschäftigung noch genügend Aufgaben gibt.
Corona-Soforthilfe Kurzarbeitergeld
Prüfen Sie, ob Kurzarbeitergeld als Überbrückung für Sie infrage kommt.
Bankkredite als Corona-Soforthilfe
Eine meist erfolgreiche und schnelle Lösung bietet das Gespräch mit der Hausbank – nicht primär mit der bisherigen „Nebenbank“. Dort wird nahezu immer versucht mit dem Unternehmer eine Lösung, eine Überbrückung der Situation zu finden. Hier kommen alle oben genannten Themen zur Sprache und ebenso wird geprüft, welche staatlichen Hilfen eingesetzt werden können. Meist werden KfW-Kredit ohnehin über die Hausbank an den Unternehmer ausgereicht.
Corona-Soforthilfe: KfW-Bank und Volks- und Raiffeisenbanken
Die KfW informiert auf Ihren Seiten ausführlich über die möglichen Corona-Soforthilfen.
Zusätzlich bieten die meisten Volksbanken und Raiffeisenbanken über ihren Verbundpartner „VR-Smart-Finanz“ einen digital zu beantragenden flexiblen Unternehmerkredit. Diesen beantragt der Unternehmer direkt via Internet und kann binnen weniger Minuten eine Zusage erhalten. Am Besten geht der Unternehmer beim ersten Mal zu seiner VR-Bank, lässt sich beraten und beantragt gemeinsam mit seinem Berater den „Unternehmerkredit flexibel“ bis maximal 100.000 EUR.
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