Erschwerte Steueroptimierung für international agierende Unternehmen

International tätige Konzerne sollen nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen ( 18/9536).
In Zukunft müssen multinationale Unternehmen Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen gegeben. Damit sollen die Finanzverwaltungen Risikoeinschätzungen vornehmen können. Außerdem soll es einen automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten geben. Ausgetauscht werden sollen Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen. Dadurch erhalte die Bundesrepublik Deutschland "verlässlich und regelmäßig Kenntnisse über entsprechendes Verwaltungshandeln anderer Staaten, das sich auf die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland auswirken kann", heißt es in der Begründung des Entwurfs, mit dem außerdem Änderungen am Steuerrecht vorgenommen werden sollen, um Unsicherheiten über die Auslegung einzelner Bestimmungen von Doppelbesteuerungsabkommen zu vermeiden.
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