Diskussion um eine attraktivere Gestaltung von betrieblicher Altersversorgung
Im Rahmen einer Bestandsaufnahme wird festgestellt, dass fast die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland aktuell keine betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben. Dies gilt insb. für Beschäftigte in kleineren und mittelständischen Betrieben – dem Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Insofern richtet sich der Blick gespannt auf Reformüberlegungen, die sich aus dem im September 2022 von der Bundesregierung angestoßenen sog. "Fachdialog zur Betriebsrente" ergeben werden.
Betriebliche Altersversorgung (bAV) soll weiterentwickelt werden
Mit dem Positionspapier bringt das IDW Impulse in diese so wichtige öffentliche Debatte zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein. Es zeigt sich dabei, dass Altersversorgungszusagen aus Unternehmenssicht nicht selten vor allem als eines begriffen werden: ein schwer zu kontrollierendes Bündel von Risiken, das Banken und Investoren abschreckt und steuerlich unattraktiv ist.
Ansatzpunkte für Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Nach einer kurzen Einordnung der bAV in das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge werden in dem Positionspapier ausgewählte Gründe für die arbeitgeberseitige Zurückhaltung sowie 5 Ansatzpunkte für mögliche Reformen der bAV skizziert werden. Diese zielen darauf ab,
- den Umfang arbeitgeberseitiger Garantiepflichten zu verringern,
- eine neue Diskussion über die Ausfinanzierung zu führen,
- systemfremde Bilanzvolatilitäten im Handelsrecht zu reduzieren,
- steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei Direktzusagen zu stärken,
- sowie die Attraktivität für Beschäftigte zu steigern.
Gerade in Zeiten des Fach- bzw. Arbeitskräftemangels sollten Unternehmer Angebote der betrieblichen Altersversorgung aktiv als Mitarbeitergewinnungs- und -bindungsinstrument kommunizieren.
Betriebliche Altersversorgung (bAV): Finanzierungsfunktion
Aus der Sicht der Rechnungslegung sind insb. die Ausfinanzierung und die Bewertung der Verpflichtung, die aktuell zu systemfremden Bilanzvolatilitäten führen, interessant.
Eine in der Bilanz zu passivierende Altersversorgungsverpflichtung kann als darlehensähnliche Schuld des Arbeitgebers betrachtet werden. Während der Dienstzeit des Arbeitnehmers werden Leistungsvergütungsbestandteile in Höhe der jeweils verdienten Versorgungsansprüche von dem Unternehmen einbehalten, d.h. sie werden faktisch bis zum Renteneintritt gestundet. Diese Innenfinanzierungsfunktion von Pensionsrückstellungen hatte in Deutschland historisch eine große Bedeutung; gerade in Zeiten, in denen der Zugang zum Kapitalmarkt für die meisten Unternehmen sehr eingeschränkt war.
Mittlerweile haben sich indes angelsächsisch geprägte Investorenerwartungen durchgesetzt, wonach stattdessen eine weitestgehende Ausfinanzierung von Pensionsrückstellungen erfolgen sollte, bspw. mittels eigener Anlage in Kapitalmarktprodukte, in Form der Einschaltung externer Versorgungsträger (mittelbare Durchführungswege) oder im Wege der entgeltlichen "Auslagerung" auf sog. Rentnergesellschaften.
Innenfinanzierungsfunktion vs. Ausfinanzierung
Aufgrund des Drucks in Richtung einer solchen Ausfinanzierung können Unternehmen häufig die Innenfinanzierungsfunktion von Pensionsrückstellungen nicht mehr nutzen, die unter schwierigen externen Refinanzierungsbedingungen allerdings vorteilhaft sein kann. Zudem ist die ökonomische Sinnhaftigkeit der Ausfinanzierung nicht gegeben, wenn die interne Unternehmensrendite über der mit den (Kapital-)Anlagen erzielbaren Verzinsung liegt. Allerdings sorgt die Ausfinanzierung zu einer diversifizierteren und damit gesamtgesellschaftlich gesehen weniger risikobehafteten Anlage und gibt dem Unternehmen auch langfristig mehr Freiräume, so dass es hier noch erheblichen Diskussionsbedarf gibt.
Zu den Vorschlägen zur Reduzierung der Volatilität s. unsere News Reform der handelsrechtlichen Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen.
Das Positionspapier ist hier abrufbar.
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