Investmenterfolg - Emotionen an der Börse kontrollieren
Investment: Weisheiten und Kapitalmarktanomalien
Immer wieder hört man vermeintliche Weisheiten im Börsenjargon, wie beispielsweise „Sell in May and go away…“. Zudem existieren Kapitalmarktanomalien, die an gewissen Tagen oder Monaten höhere oder auch niedrigere Renditen versprechen als während der weiteren Wochen bzw. des weiteren Jahresverlaufs. Hierzu zählen u.a. der Januar-, Halloween-, Winner-Loser- oder der Momentum-Effekt, wobei sich diese Liste nahezu beliebig verlängern ließe.
Behavioral Finance: eine wissenschaftliche Theorie untersucht das menschliche Verhalten
Die wissenschaftliche Theorie, die sich mit diesen systematischen Abweichungen vom vollkommenen Kapitalmarkt(-verhalten) bzw. mit der vom homo oeconomicus differierenden Entscheidungsfindung beschäftigt, nennt sich Behavioral Finance. Sie untersucht das menschliche Verhalten bzw. die Einflüsse der Entscheidungsfindung.
- Menschen versuchen, die Komplexität unbekannter Einflussgrößen – unter anderem auch Risiken der Kapitalanlage – mittels sogenannter Heuristiken zu vereinfachen.
- Zudem sind menschliche Verhaltensweisen – so auch an der Börse – regelmäßig durch Gefühle, Neigungen, Gemütszustände und sonstige Einflüsse geprägt, die zu Entscheidungen führen, die häufig vom neutralen Optimum abweichen.
Nicht nur bei Kapitalanlageentscheidungen, sondern eigentlich im gesamten (Wirtschafts-)Leben, ist es wichtig, sich eben dieser Einflüsse bewusst zu sein. Dies gelingt sicher nicht immer, aber sich ab und zu daran zu erinnern, lässt manche Bauchentscheidung, zumindest mit etwas zeitlichem Abstand, gegebenenfalls in einem anderen Licht erscheinen. Das bedeutet nicht, jede Entscheidung umfangreich zu hinterfragen oder gar Bauchentscheidungen zu verteufeln – denn mancher Bauch kommt auch zu sehr guten Schlüssen – sondern vielmehr, eigene oder auch fremde Aktionen beurteilen zu können.
Was unter Verlustaversion zu verstehen ist
An der Börse gibt es Szenarien, die neutral betrachtet sinnlos erscheinen. Es existiert beispielsweise eine sogenannte Verlustaversion, die dazu führt, dass Buchverluste (noch nicht realisierte Verluste) weniger stark eingeschätzt werden als tatsächlich realisierte Verluste. Dies kann dazu führen, dass verlusttragende Wertpapiere unbegrenzt laufen gelassen und Gewinne hingegen zu früh realisiert werden. Neutral betrachtet ergibt genau die gegenteilige Vorgehensweise Sinn, indem beispielsweise maximale Verluste bereits vor Investition festgelegt und während der Investitionsphase auch beibehalten bzw. im Eintrittsfall realisiert werden. Ein verlustbegrenzendes Verkaufslimit sollte daher unverändert belassen und nicht nach der Devise „bei Erreichen, streichen“ wieder verworfen werden, um die Realisierung des Verlustes dann doch zu vermeiden.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
IDW veröffentlicht zwei Entwürfe neuer IFRS-Modulverlautbarungen
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
8.680
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
4.301
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
4.2968
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
4.006
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
3.916
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
3.861
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
3.023
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
3.011
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
2.6836
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.678
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
30.10.2024
-
Einführung der elektronischen Rechnung im Unternehmen
28.10.2024
-
Rechnungsstellung: Was die E-Rechnungen ausmacht
28.10.2024
-
Elektronische Rechnung: Betroffene Unternehmen und Übergangsfristen
28.10.2024
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
24.10.2024