Streit beigelegt, Aufbewahrungsfristen bleiben unverändert
Ursprünglich sollten die Aufbewahrungsfristen in AO, HGB und UStG zunächst ab 2013 auf acht und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt und vereinheitlicht werden. Ebenfalls entfallen ist die Neuregelung zur Berechnung von Steuerzinsen bei der Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags.
Unsere Schwesterredaktion „Steuern“ hat alle Regelungen zusammengetragen, auf die sich der Vermittlungsausschuss nun im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz verständigt hat.
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
2.058
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
1.868
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.6318
-
Verjährung von Forderungen 2025: 3-Jahresfrist im Blick behalten
1.501
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2024
1.474
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
1.3927
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
1.252
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2026
1.162
-
Vorsicht Steuerfalle! Häusliches Arbeitszimmer im Eigenheim
1.1123
-
Wie das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert wird
1.1042
-
Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
01.04.2026
-
Zwischen IT-Monstern und pragmatischen Lösungen
24.03.2026
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität
23.03.2026
-
Empfang für Arbeitnehmer anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand
19.03.2026
-
Welche Besonderheiten gelten beim Jahresabschluss
18.03.2026
-
Was kostet eine externe Buchführung
18.03.2026
-
Wie hoch darf die Gebühr sein
18.03.2026
-
Wie darf der Steuerberater abrechnen
18.03.2026
-
Fördermittel-Radar für Unternehmen
16.03.2026
-
So profitieren Arbeitnehmer und Unternehmer bei der Steuer
05.03.2026