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Aktuelle Tendenzen und geplante Änderungen im Überblick

Nachdem sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, dass Unternehmen, Vermögende und gut verdienende Steuerpflichtige, künftig weniger Steuerschlupflöcher nutzen können, wurde das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz am 29.6.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2013 I S. 1809).

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Das soll dem Staat Mehreinnahmen von mehreren hundert Millionen EUR bringen. Auch andere Streitpunkte wurden beigelegt. So vereinbarten Bund und Länder etwa Verbesserungen bei der Altersvorsorge.

In das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, in dem auch einige Maßnahmen aus dem nicht zustande gekommenen JStG 2013 enthalten sind, werden wichtige Maßnahmen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen und damit verbundener Steuermindereinnahmen aufgenommen.

So wurde das endgültige Aus für das sog. Goldfinger-Modell und bestimmte Steuerumgehungen bei der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer beschlossen. Diese Steuersparmodelle konnten zum Teil wegen des geplanten und dann verworfenen JStG 2013 vorerst nicht gestopft werden. Das betrifft insbesondere bei der

  • Erbschaftsteuer: Einschränkungen gibt es unter anderem bei den Cash-GmbHs, die es Erben bislang ermöglichten, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Nach der Neuregelung darf eine solche GmbH nur noch 20 % des Vermögens enthalten.
  • Grunderwerbsteuer: Die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über sog. RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, wurde stark eingegrenzt.
  • Einkommensteuer: Abgeschafft wurde das Steuersparmodell, mithilfe von Rohstoffkäufen im Rahmen von sog. Goldfinger-Geschäften den Progressionsvorbehalt zu nutzen. Bei diesem Modell wurden im Ausland Edelmetallhandelsfirmen gegründet, die beim Einkauf von Gold Verluste erzielten. Durch den negativen Progressionsvorbehalt über den Abzug des Kaufpreises als Betriebsausgabe wurden die Steuern in Deutschland gesenkt.

Das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist am 30.6.2013 (= Tag nach der Verkündung) in Kraft getreten. Zahlreiche Elemente aus dem JStG 2013 finden allerdings - wie ursprünglich geplant - bereits für den gesamten Veranlagungszeitraum 2013 Anwendung.

Weitere Änderungen

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wird im Wesentlichen das deutsche Steuerrecht ans verbindliche EU-Recht und die EuGH-Rechtsprechung angepasst.

Dafür beinhaltet das Gesetz die unmittelbare Umsetzung von EU-Recht durch die Einführung des EU-Amtshilfegesetzes über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Hinsicht auf die EU-Amtshilferichtlinie und als Folgeanpassung zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommissionen die entsprechenden Umsetzungen von Mehrwertsteuersystem-, Rechnungsstellungs- sowie Mutter-Tochter-Richtlinie.

Die unmittelbare Umsetzung von EU-Recht erfolgt durch die Einführung des EU-Amtshilfegesetzes über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, um insbesondere Steuern bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten ordnungsgemäß festzusetzen - durch effizientere Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten. Zudem erfolgt die Einbindung des OECD-Standards beim zwischenstaatlichen Informationsaustausch für Besteuerungszwecke. Die Amtshilferichtlinie ersetzt das überholte EG-Amtshilfe-Gesetz zum 1.1.2013, das gleichzeitig außer Kraft tritt.

Neben dieser direkten Umsetzung von EU-Recht erfolgen darüber hinaus folgende internationale Anpassungen:

  • Änderung § 43b EStG, Anlage 2 zum EStG, § 8b Abs. 9 und § 34 Abs. 7 KStG sowie § 9 Nr. 4 GewStG durch Angleichung an die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie, um Doppelbesteuerungen von Dividendenzahlungen und anderen Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften zu vermeiden.
  • Vermeidung von Steuergestaltungen, die zur gezielt den negativen Progressionsvorbehalt bei der Ermittlung von ausländischen Einkünften durch den Ankauf von Gold ausnutzen.
  • Zur Umsetzung des Regierungsprogramms Elektromobilität wird die private Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen entlastet.
  • Ausweitung des Pflege-Pauschbetrags auf den EU- und EWR-Raum.
  • Beschränkter Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung.
  • Gesetzliche Regelung zur gestreckten Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) im EStG - sowohl die Einführung als auch zum Übergangszeitraum.
  • Optimiertes Verfahren für den automatischen Einbehalt von Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer bei privaten Kaptalerträgen.
  • Die Änderung des § 3a Abs. 3 UStG setzt die EU-Richtlinie vom 12.2.2008 bezüglich des Ortes der Dienstleistung.
  • Die Rechnungsstellungsrichtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Vorschriften für den Inhalt von Rechnungen wird in den §§ 14 und 14a UStG umgesetzt.
  • Beschränkung der Steuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke auf das unionsrechtlich zulässige Maß.
  • Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf rein inländische Lieferungen von Gas und Elektrizität.
  • Rückwirkende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Grunderwerbsteuerrecht.
  • Redaktionelle Anpassung diverser Maßnahmen mit überwiegend technischem Charakter, beispielsweise redaktionelle Anpassungen der Steuergesetze an den Vertrag von Lissabon .
  • Neue Rechtsgrundlage für die künftige Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung nach dem Ende der Organleihe.
Schlagworte zum Thema:  Altersvorsorge, Amtshilfe, Steueränderungen