Absicherung von Wertpapieren und Portfolios
Im Jahr 2019 wurden negative Kapitalmarktnachrichten umgehend mit deutlich rückläufigen Aktienkursen gewürdigt. Obwohl sich die globalen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen nicht verringerten, sorgt die plötzliche Stimmungsverbesserung seit Jahresbeginn 2019 für teilweise deutlich positive Kursbewegungen risikobehafteter Assets. Zahlreiche Anleger scheinen ihre Risikobudgets zum Jahreswechsel wieder zurückgesetzt zu haben und sind nun wieder in der Lage Risiken zu tragen.
Stimmung hat sich mit dem Jahreswechsel deutlich aufgehellt
Doch eben diese Stimmung bzw. das generelle Meinungsbild der Investoren kann mit negativen Nachrichten hinsichtlich des Handelskonfliktes zwischen den USA und China, der weiterhin unabsehbaren Entwicklungen zum Brexit, einem erneuten Aufkeimen des Konfliktes zwischen Russland und der Ukraine oder generellen rezessiven Wirtschaftsentwicklungen in den Industrieländern sehr schnell wieder kippen. Zumal die Auflistung der vorgenannten Problemherde nicht annähernd den Anspruch auf Vollständigkeit erfüllt, sondern umfangreich erweitert werden kann.
Risikomanagement als Schlüssel zum Erfolg im Portfoliomanagement
Deutschland ist nicht bekannt als das Land der Aktionäre und auch dies trägt dazu bei, dass zahlreiche Anleger sich nach der Erholungsbewegung der letzten Monate die Frage stellen, ob bzw. wie sich das derzeitige Niveau absichern lässt. Schließlich sollte zumindest den Investoren, die die globale Finanz- und Wirtschaftskrise durchgestanden haben, bewusst sein, dass ein Großteil des Erfolges im Portfoliomanagement maßgeblich vom aktiven Management der eingegangenen Risiken abhängt.
Stop Loss-Limits zur Begrenzung von Einzelwertrisiken
Neben der einfachsten Möglichkeit ein Portfolio zu diversifizieren und somit über möglichst viele gering korrelierte Assets und Asset Klassen aufzubauen, bietet sich die Hinterlegung der aktuellen Kurse mit sogenannten Stop Loss-Limits an. Soweit der Börsenkurs des entsprechenden Wertpapiers das hinterlegte Limit unterschreitet, wird eine unlimitierte Verkaufsorder erteilt, die dazu führt, dass der Wertpapierbestand zum nächsten Handelskurs veräußert wird. Bei liquide handelbaren Assets ist dies relativ unproblematisch. Soweit ein Wertpapier jedoch nur eingeschränkt handelbar ist, sollte von dieser Technik abgeraten werden, da der tatsächliche Verkaufskurs das Limit dann auch deutlich unterschreiten kann.
Diversifikation als Grundvoraussetzung zum Portfolioaufbau
Grundsätzlich sollte ein Investmentportfolio jedoch zunächst breit aufgestellt sein. Die Diversifikation verringert das Einzelwert- bzw. unsystematische Risiko, da die Abhängigkeit von einzelnen Kursbewegungen verringert wird. Wie oben bereits kurz angeschnitten, ist der Erfolg der Diversifikation maßgeblich von der Korrelation der im Portfolio befindlichen Wertpapiere abhängig. Aktien von Unternehmen aus der identischen Branche weisen in der Regel vergleichbare Bewegungs- und somit Risikomuster auf. Eine geringe Korrelation und somit eine erfolgversprechende Diversifikation lässt sich hingegen mit Wertpapieren aus unterschiedlichen Asset Klassen erreichen, die untereinander geringe systematische Abhängigkeiten aufweisen.
Liquide handelbare Assets auswählen
Eine Strategie zu Verringerung von Portfolio- und Einzelwertrisiken kann demnach beispielsweise darin bestehen, das Gesamtvermögen, in Abhängigkeit der eigenen Risikotoleranz und -tragfähigkeit, auf unterschiedliche Asset Klassen zu verteilen und die einzelnen Wertpapiere bei Bedarf mit Stop Loss-Orders zu unterlegen. Zudem sollten insbesondere Privatanleger ausschließlich liquide handelbare Wertpapiere erwerben, für die sich die Begrenzung von Kursrisiken über die Anwendung von Stop Loss Limits eignet und nicht noch weitere Illiquiditätskomponenten berücksichtigt werden müssen.
Derivate und Hebelprodukte ausschließlich für Profis
Erfahrenen Anlegern bieten sich noch zahlreiche weitere Möglichkeiten der Risikoabsicherung beispielsweise über den Einsatz von Derivaten bzw. Hebelprodukten, die an der Börse oder auch außerbörslich gehandelt werden.
Privatanleger und unerfahrene Kapitalmarktteilnehmer sollten jedoch ausschließlich Risiken eingehen, die sie beurteilen und tragen können. Insbesondere beim Erwerb derivativer oder gehebelter Assets kann eine falsche Produktauswahl oder -einschätzung auch zum gegenteiligen Effekt, also einer Risikoausweitung, führen und in unbeabsichtigter Spekulation münden.
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
Kapitalanlage: Börseninformationen zielgerichtet suchen und finden
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
13.617
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
6.772
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
6.057
-
Verjährung von Forderungen 2024: 3-Jahresfrist im Blick behalten
5.398
-
Bauleistungen nach § 13b UStG: Beispiele
3.739
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
3.2938
-
Was sind keine Bauleistungen nach § 13b UStG?
2.958
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
2.683
-
Diese Leistungen bewirken den Wechsel der Steuerschuldnerschaft
2.675
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
2.529
-
Bestattungskosten trotz Sterbegeldversicherung vollständig absetzbar
23.12.2024
-
1%-Regelung: Keine Minderung durch private Kostenübernahme
16.12.2024
-
Trotz DSGVO: Finanzamt kann Mietverträge von Vermietern anfordern
05.12.2024
-
Elektronischer Rechtsverkehr: Es kommt auf das richtige Dateiformat an
02.12.2024
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
27.11.202412
-
Mieterstrom: Wann Vorsteuerabzug bei Einbau von PV-Anlage möglich ist
20.11.2024
-
Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
18.11.2024
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
13.11.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nur bei kompletter Zahlung
11.11.2024
-
Das Berufsrecht der selbstständigen (Bilanz-)Buchhalter
31.10.2024