Mit diesem Programm werden die Modernisierungen von selbst genutztem Wohneigentum gefördert.
2.11.1.1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG)
- um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder
- um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %)
überschreiten.
Einkommensgrenzen – Überschreitung bis 10 %
Die nachfolgend aufgeführten Einkommensgrenzen dürfen mit bis zu 10 % überschritten werden. Zudem sind diese Einkommensgrenzen für den erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 25 % maßgeblich.
Haushaltsgröße |
Anzahl der Personen im Haushalt |
Einkommensgrenze aller Haushaltsangehörigen in EUR |
Jahresbruttoeinkommen ca. in EUR |
1 Person |
– |
20.350 |
30.301 |
2 Personen |
2 Erwachsene |
29.150 |
42.873 |
1 Erwachsener, 1 Kind |
30.470 |
44.759 |
3 Personen |
3 Erwachsene |
35.970 |
52.616 |
2 Erwachsene, 1 Kind |
37.290 |
54.501 |
1 Erwachsener, 2 Kinder |
38.610 |
56.387 |
4 Personen |
4 Erwachsene |
42.680 |
62.601 |
3 Erwachsene, 1 Kind |
44.000 |
64.087 |
2 Erwachsene, 2 Kinder |
45.430 |
66.130 |
1 Erwachsener, 3 Kinder |
46.750 |
68.016 |
5 Personen |
5 Erwachsene |
49.500 |
71.944 |
4 Erwachsene, 1 Kind |
50.820 |
73.830 |
3 Erwachsene, 2 Kinder |
52.140 |
75.716 |
2 Erwachsener, 3 Kinder |
53.460 |
77.601 |
1 Erwachsener, 4 Kinder |
54.890 |
79.644 |
Einkommensgrenzen – Überschreitung bis 60 %
Diese Einkommensgrenzen dürfen mit bis zu 60 % überschritten werden. Zudem sind diese Einkommensgrenzen für den erhöhten Tilgungszuschuss von bis zu 15 % maßgeblich:
Haushaltsgröße |
Anzahl der Personen im Haushalt |
Einkommensgrenze in EUR |
Jahresbruttoeinkommen ca. in EUR |
1 Person |
– |
29.600 |
43.516 |
2 Personen |
2 Erwachsene |
42.400 |
61.801 |
1 Erwachsener, 1 Kind |
44.320 |
64.544 |
3 Personen |
3 Erwachsene |
52.320 |
75.973 |
2 Erwachsene, 1 Kind |
54.240 |
78.716 |
1 Erwachsener, 2 Kinder |
56.160 |
81.459 |
4 Personen |
4 Erwachsene |
62.080 |
89.916 |
3 Erwachsene, 1 Kind |
64.000 |
92.659 |
2 Erwachsene, 2 Kinder |
66.080 |
95.630 |
1 Erwachsener, 3 Kinder |
68.000 |
98.373 |
5 Personen |
5 Erwachsene |
72.000 |
104.087 |
4 Erwachsene, 1 Kind |
73.920 |
106.830 |
3 Erwachsene, 2 Kinder |
75.840 |
109.573 |
2 Erwachsener, 3 Kinder |
77.760 |
112.316 |
1 Erwachsener, 4 Kinder |
79.840 |
115.287 |
Wohnflächenobergrenze
Es gilt eine Wohnflächenobergrenze. Diese liegt bei einem 4-Personenhaushalt bei 145 m2 und erhöht sich bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen um je 15 m2 (z. B. für eine schwerbehinderte oder pflegebedürftige Person im Haushalt oder jede weitere Person ab dem 5. Haushaltsmitglied).
2.11.1.2 Das wird gefördert
Gefördert werden insbesondere folgende Modernisierungsmaßnahmen:
- Ermöglichung eines barrierefreien Wohnens,
- nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser,
- nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts einer Wohnung,
- dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
- Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien,
- Verbesserung der Wärmedämmung von Wänden, die das Gebäude gegen das Erdreich, die Außenluft oder nicht beheizte Bereiche abgrenzen,
- Einbau von Solaranlagen für die Erwärmung von Wasser und/oder Unterstützung der Beheizung,
- Einbau solarer Wandsysteme,
- Wärmetauscher und Wärmepumpen zur Wärmegewinnung aus der Umgebungsluft, aus Abluft, aus Oberflächen- oder aus Grundwasser (die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung ist Voraussetzung der Förderung),
- Anlagen zur Nutzung der Energie aus Biomasse (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Klär- und Deponiegas usw.),
- Umstellung bestehender Zentralheizungsanlagen auf Fernwärme, insbesondere, wenn sie aus Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird.
Ebenfalls gefördert werden Beratungs- und Planungsleistungen sowie Instandhaltungsmaßnahmen und Wohnumfeldmaßnahmen.
2.11.1.3 Darlehenskonditionen
Darlehenshöhe
Ein 4-Personenhaushalt kann ein Darlehen von max. 100.000 EUR erhalten. Für jedes weitere im Haushalt lebende Mitglied kann das Darlehen um 5.000 EUR erhöht werden. Maximal werden die Investitionskosten gefördert. Diese sind über einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen.
Konditionen
Es werden langfristige Darlehen mit Zinsfestschreibungen von 10, 15 und 20 Jahren gewährt. Die aktuellen Zinssätze können der Webseite der ISB (www.isb.rlp.de/service/konditionen) entnommen werden. Der Tilgungssatz beträgt 1,85 %. Sondertilgungen bis 10 % sind möglich.
Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Darlehensbetrags, mindestens 250 EUR, verlangt. Weiterhin wird ein Bearbeitungsentgelt von 0,25 % pro Monat aus dem nicht ausgezahlten Darlehensbetrag erhoben. Das Entgelt wird 5 Monate nach der Förderzusage verlangt.
Folgende Tilgungszuschüsse werden gewährt:
|
Haushalte mit einem Einkommen bis zu 10 % über der Einkommensgrenze (§ 13 LWoFG) |
Haus... |