Das Land Sachsen fördert über die Sächsische Aufbaubank (SAB) Balkonkraftwerke, um mit diesem Zuschussprogramm den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaikanlagen zu fördern.

 

Programm für Sachsen

  • Balkonkraftwerke – Zuschuss[1]
[1] Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher v. 22.6.2023 (SächsABl. S. 811).

2.13.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Mieter einer Wohnung. Der Erstwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Eigentümer waren ebenfalls berechtigt, deren Kontingent ist aber bereits ausgeschöpft.

 

Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft – Mieter können noch einen Zuschuss beantragen

Die Mittel für Balkonkraftwerke für Eigentümer sind ausgeschöpft (Stand 6.11.2023), Mieter können noch (hochgerechnet) 1 Jahr lang einen Zuschuss beantragen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen und Kommunen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Verbände und andere Gesellschaften.

2.13.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie die Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (kurz: "Balkonkraftwerk") mit einem Zuschuss von 300 EUR. Die Mindestleistung soll 300 Wp (Leistung der PV-Module) betragen. Der Zuschuss wird auch für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z. B. Montageset für die Befestigung oder Aufstellung, Einbau einer Steckdose) gewährt.

Diese Voraussetzungen sind einzuhalten

  • Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf zum Zeitpunkt des Vorhabenbeginns die jeweils gültige Obergrenze der technischen Norm VDE-AR-N 4105 des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE), Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), für die vereinfachte Anmeldung beim Netzbetreiber nicht überschreiten.
  • Die Anlage muss vom Antragsteller selbst genutzt werden.
  • Die PV-Anlage muss neu sein und bei einem gewerblichen Händler erworben werden.
  • Die Anlage ist beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzumelden.
  • Es liegt die Zustimmung des Vermieters oder der WEG zur Installation der Stecker-PV-Anlage vor.
  • Die Anlage dient keiner wirtschaftlichen Tätigkeit.
  • Für die in das öffentliche Netz eingespeiste Strommenge wird keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch genommen.
  • Es erfolgen keine zusätzlichen Beantragungen von Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen.

2.13.3 Antragstellung

Der Antrag ist über das Förderportal der SAB zu stellen (verfolge Link "Förderprogramm beantragen" am Ende der Webseite: www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen) und erfolgt nach Abschluss des Vorhabens.

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