Airbnb in Berlin zwingt zur Registriernummer in allen Inseraten
Für Anbieter, die ihre Wohnungen kurzzeitig untervermieten wollen, gelten in Berlin besondere Auflagen. So muss etwa beim zuständigen Bezirk eine Registriernummer beantragt werden. Wer auf Airbnb eine neue Anzeige schaltet, muss diese Registriernummer sichtbar machen. Jetzt kündigte die Vermittlungsplattform strengere Regeln an: Ab dem 1.3.2023 sollen Anbieter eine Registriernummer oder Kontaktinformationen in allen – auch bestehenden – Inseraten anzeigen müssen, „um weiterhin Kurzzeitbuchungen auf der Plattform annehmen zu können“, teilte Airbnb am 26. Oktober mit.
Registriernummer: Berlin unzufrieden mit der Umsetzung
Seit 2018 müssen Vermieter von kurzzeitigen Unterkünften über Plattformen wie Airbnb in Berlin eine Registriernummer bei den Bezirken beantragen und diese im Angebot veröffentlichen. Wer mehr als die Hälfte der Wohnfläche vermietet, braucht sogar eine Genehmigung.
Aus Sicht der Bezirke funktionierte das jahrelang nur unzureichend. Sie warfen den Onlineportalen vor, die Angebote auch ohne die Angabe der Nummer zu veröffentlichen. Seit einem Jahr achtet Airbnb eigenen Angaben zufolge zumindest bei neuen Inseraten darauf, dass die Vorgaben des Senats eingehalten werden. Ab März 2023 soll das nun auch für bestehende Angebote gelten.
Damit setze das Unternehmen allerdings nur die entsprechenden Pflichten aus dem sogenannten Zweckentfremdungsgesetz um, teilte die Senatsverwaltung für Wohnen auf Anfrage von dpa mit. Man erwarte, dass Airbnb die Vorgaben des Berliner Zweckentfremdungsgesetzes zwingend vorschreibt.
Airbnb konterte, die Beantragung der Registriernummer laufe in Berlin zu umständlich. Das Unternehmen fordert deshalb digitale und schnellere Lösungen der Behörden, wie sie etwa in Nordrhein-Westfalen und Hamburg bereits existierten.
Airbnb-Vermieter in Berlin müssen Millionen-Steuern nachzahlen
Um gegen Zweckentfremdungen von Wohnraum auf der Plattform vorgehen und nicht gezahlte Steuern eintreiben zu können, streitet sich der Senat mit Airbnb seit Jahren immer wieder um die Herausgabe von Anbieter-Daten. Ein rechtskräftiges Urteil in dieser Frage gibt es noch nicht. "Wann erneut an diesen Plattformbetreiber oder an weitere Plattformbetreibende herangetreten wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar", teilte die Finanzverwaltung dpa weiter mit.
Im Juni 2020 hatte die Hamburger Steuerfahndung einen großen Datensatz ergattert, mit vielen Einträgen auch für Berlin. Mehr als zwei Millionen Euro Steuern trieb der Senat auf dieser Basis nachträglich ein von Vermietern, die private Wohnungen als Ferienunterkünfte bei Airbnb angeboten haben. Nach einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen im Mai dieses Jahres wurden in 886 Fällen die Einkünfte "nicht, nicht vollständig oder nachträglich erklärt".
Überprüft worden seien mehr als 1.500 Steuerfälle. Weitere Ermittlungen könnten folgen, wie der "Tagesspiegel" berichtete. Die Herausgabe der Daten aus den Jahren 2012 bis 2014 habe die Hamburger Steuerfahndung erreicht, hieß es im Mai aus dem Senat.
Berliner Zweckentfremdungsgesetz: Hintergrund
Berlin geht seit Jahren strikt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Die Bezirke verhängen auch Bußgelder, wenn Wohnraum auf der Plattform ungenehmigt als Ferienwohnungen angeboten wird. Wer seine Wohnung an Feriengäste vermieten will, braucht bereits seit 2014 eine Genehmigung und erhält dann eine Registriernummer, die im Angebot öffentlich gemacht werden muss.
Gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen haben die Berliner Bezirke seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe verhängt, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa im April 2021 zeigte. Interviewt wurden zwölf Bezirksämter, neun hatten geantwortet. Allein in sieben Bezirken summierten sich die Geldstrafen auf 3,4 Millionen Euro – den größten Anteil daran hält Friedrichshain-Kreuzberg, wo in den vergangenen drei Jahren 717 Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 3,1 Millionen Euro verhängt worden sind.
Seit der Senat im Jahr 2018 das Zweckentfremdungsgesetz von 2014 erstmals novelliert hat, brauchen Anbieter von privaten Ferienwohnungen die im Registrierungsverfahren vergebene Nummer (Registriernummer). Die eigentliche Schwierigkeit bei der Ermittlung – nämlich, dass genaue Wohnungsdaten nicht bekannt werden – war damit nicht aus dem Weg geräumt, berichteten die Bezirke, auch weil Onlineportale wie Airbnb die Angebote ohne Angabe der Nummer veröffentlichten.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Juni 2021, dass Airbnb die Daten privater Vermieter an die Behörden herausgeben muss, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt.
Seit dem 6.10.2021 gilt das "Dritte Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes" (ZwVbG): Unter anderem wurde § 5a (Registriernummer zum Anbieten und Bewerben von Ferienunterkünften) neu eingefügt und soll "im Interesse der Verständlichkeit und Übersichtlichkeit die bisherigen und neuen Regelungen zur Registrierungspflicht" zusammenführen.
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