Gemeinden in Baden-Württemberg: Pensionsrückstellungen

Die Bildung von Rückstellungen ergibt sich aus dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit und aus der Verpflichtung der Gemeinden nach § 77 Abs. 1 GemO: Die stetige Aufgabenerfüllung muss gesichert sein. Beim KVBW (Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg) sind hier Defizite festzustellen.

Eine Studie der Universität Freiburg kommt zu dem Ergebnis, dass die Pensionslasten in Baden-Württemberg bis 2040 signifikant steigen werden - um 119% (Basis 2001) bzw. 28 % (Basis 2010).

Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg

Gemeinden und Gemeindeverbände sind Pflichtmitglieder im KVBW. Dieser muss die Lasten seiner Mitglieder ausgleichen, die durch die Versorgung von Beschäftigten entsteht. Die Gemeinden sind pensionsverpflichtet, der KVBW leistet die Bezüge im Namen der Gemeinde. Hier ist jedoch noch ein enormer Fehlbetrag von 9,6 Mrd. EUR festzustellen, der noch erwirtschaftet werden muss.

Übertragung des Fehlbetrags in die Bilanzen der Kommunen

Um einen zutreffenden Eindruck von der finanzwirtschaftlichen Situation im kommunalen Bereich zu vermitteln, muss der Fehlbetrag aus der Bilanz des KVBW in die Bilanzen der Kommunen übertragen werden. Dort würde er das Fremdkapital der Gemeinden um den jeweils auf sie entfallenden Anteil an den noch aufzubringenden Mitteln erhöhen. In der Privatwirtschaft ist eine steigende Tendenz zur Hinterlegung der Pensionsverpflichtungen duch sog. plan assets festzustellen, um nicht nur Liquiditätsvorsorge zu treffen, sondern auch um den internationalen Bilanzierungsgewohnheiten zu entsprechen.

Anspruch und Wirklichkeit

Die Wirklichkeit in den Gemeinden entspricht allerdings nicht diesem Anspruch, weil diese zwar formal Rückstellungen bilden, diesen aber auf der Vermögensseite der Bilanz zu 90 % ein Fehlbetrag - also noch zu erbingende Mittel - gegenübersteht.

Nachhaltige Haushaltswirtschaft Fehlanzeige

Während also in der Privatwirtschaft die Tendenz zu beobachten ist, für Pensionsrückstellungen ein Deckungsvermögen, bewertet zu Zeitwerten, vorzuhalten, setzten die Kommunen an dessen Stelle einen Fehlbetrag. Die öffentliche Hand kommt auf diese Weise nicht nur ihrer Verpflichtung zu einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft, sondern auch ihrer Vorbildfunktion nicht nach.


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