VKA/DKG: angestrebte Sonderregelungen der Gewerkschaften nicht finanzierbar
Die kommunalen Krankenhäuser stehen erneut vor einer erhöhten Kostenbelastung. So heißt es in einer am 19.6.2019 veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Hintergrund seien die von den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion angestrebten Sonderregelungen für die Beschäftigten. Die Gewerkschaften wollen insbesondere, dass gesetzliche Pausenzeiten bei Wechselschichtarbeit in die Arbeitszeit einberechnet werden. Die daraus resultierenden steigenden Kosten hätten die Krankenhäuser jedoch nach Ansicht VKA/DKG selbst zu tragen, denn das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz biete keine ausreichende Refinanzierung.
Grundlage der Verhandlungen 2018: Refinanzierung
2018 hatten sich die Verhandlungspartner in der Tarifrunde darauf geeinigt, Verhandlungen u.a. zur genannten Einberechnung der Pausen sowie zur Erhöhung des Samstagszuschlags aufzunehmen. Geschäftsgrundlage dieser Verhandlungszusage war, dass die Refinanzierung der entstehenden Mehrkosten durch das neue Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sichergestellt ist. Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Refinanzierung sei nicht gewährleistet
Nach Ansicht der VKA/DKG ist dies jedoch nicht der Fall. Die Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beinhalteten nämlich im Wesentlichen Tarifsteigerungen bei Pflegekräften. Die angestrebten Sonderregelungen beträfen jedoch überwiegend keine solchen Tarifsteigerungen. Auch seien diese nicht nur auf das Pflegepersonal beschränkt, sondern erstreckten sich auch auf andere Beschäftigtengruppen.
„Eine umfassend gewährleistete Refinanzierung war die zentrale Grundlage für unsere Verhandlungszusage im April 2018“, sagte VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth. Die nun absehbar entstehenden Belastungen würden wegen einer fehlenden Refinanzierung „für viele Kliniken den Rahmen des Machbaren sprengen“
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