Hessen: Auswirkungen des Haushaltserlasses auf Kommunen

Im Jahr 2017 sollen die meisten hessischen Kommunen einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Macht das Land Hessen seinen Kommunen damit zu viel Spardruck? Darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Von den 447 Kommunen in Hessen gilt der Erlass für all diejenigen, die nicht unter dem Kommunalen Schutzschirm stehen. Die 100 Schutzschirmkommunen nehmen zum Abbau ihrer drückenden Altschulden Landeshilfe in Anspruch. Dafür müssen sie sparen und ihre Einnahmen erhöhen, um bis spätestens 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Damit haben sie zwar mehr Zeit als Kommunen außerhalb des Schutzschirms. Trotzdem ist ihr Los in Sicht des Innenministeriums nicht leichter: Die Schutzschirmkommunen müssen ihr hohes Defizit jedes Jahr um 100 EUR je Einwohner verringern.

Frist für Einsparungen wurde verlängert

Die Vorgabe für die anderen ist nach Verhandlungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden niedriger angesetzt worden - mindestens 40, höchstens 75 EUR je Einwohner sollen die Kommunen im Jahr einsparen. Wenn eine Gemeinde rechnerisch mehr als 75 EUR pro Jahr und Einwohner abbauen muss, kann die Frist über 2017 hinaus verlängert werden - so steht es im Erlass über die Kommunalhaushalte 2015.

Auch das Jahr 2017 ist in Sicht der Landesregierung ein Zugeständnis. Grundsätzlich sieht § 92 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nämlich vor, dass Kommunen jedes Jahr einen ausgeglichenen Etat haben. Innenminister Peter Beuth (CDU) nannte in einer Regierungserklärung 2016 als Ziel. Nun ist 2017 daraus geworden.

Trotzdem ist es ein Nachteil für die Gemeinden, die schon einen Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt bis 2019 geplant haben. «Sollen die alles umwerfen und noch mal rechnen müssen?», fragt Karl-Christian Schelzke, Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes. Er rechnet damit, dass die Kommunalaufsicht bei der Frist flexibel sein wird, wenn die Einsparung von 40 EUR je Einwohner und Jahr eingehalten wird.

Gemeinden sollen Gebühren erhöhen

Kritisch sehen die Nicht-Schutzschirmgemeinden, dass auch ihnen genau vorgeschrieben wird, wie sie höhere Einnahmen erzielen sollen. Sie sollen Gebühren erhöhen und ihre Grundsteuer B für Häuser und Grundstücke auf 10 Prozent über dem Landesdurchschnitt anheben.

Von den Zusatzeinnahmen hätten die Kommunen wenig, sagt der Gemeindebund: «Verordnet das Land erneut Steuererhöhungen, muss das Land den Kommunen noch weniger zahlen, während die Städte und Gemeinden gleichzeitig noch mehr an ihren Landkreis zu zahlen haben.»

dpa

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