Rechnungshof sieht Defizite bei der Korruptionsvorbeugung
In zu wenigen Behörden gebe es dafür bisher wirksame Vorkehrungen durch eine gut funktionierende Innenrevision, sagte Rechnungshof-Präsident Sebastian Dette. «Wir sind nicht die Staatsanwaltschaft. Aber wir schauen bei unseren Finanzprüfungen auch darauf, dass an Korruptionsvorbeugung gedacht wird.» Eine Stichprobenprüfung des Rechnungshofs hatte ergeben, dass es nur in vier von 25 untersuchten Behörden Vorkehrungen gegen mögliche Bestechungsversuche gab.
Innenrevision wird ausgebaut
Seit Vorlage der Prüfergebnisse im vergangenen Jahr sei immerhin eine Tendenz zum Aufbau von mehr Innenrevisionen in der Landesverwaltung zu erkennen, sagte Dette. Noch sei das Tempo jedoch zu verhalten. Es gehe dabei einerseits um interne Prüfungen, anderseits um Risikoanalysen. Das gelte besonders für die Verwaltungsbereiche, in denen über die Vergabe von Beihilfen und Fördergeldern in Millionenhöhe entschieden werde.
Einheitliche Grundsätze bei der Innenrevision gefordert
Dette wertete es als Erfolg, dass das Parlament als Reaktion auf die Prüfergebnisse des Rechnungshofs von der Landesregierung einen Bericht zur Organisation und Struktur der Innenrevision in Ministerien und Landesbehörden verlangt hat. Er solle bis Ende des ersten Halbjahrs 2017 vorliegen. «Wir betrachten die Korruptionsprävention als ständige Aufgabe», sagte der Chef der Thüringer Finanzkontrolleure.
Der Rechnungshof plädiere unter anderem dafür, einheitliche Grundsätze für die Innenrevision in der Landesverwaltung zu erarbeiten. Dazu gehörten Mindeststandards für interne Kontrollsysteme und Prüfvorgaben sowie Regelungen für korruptionsgefährdete Bereiche. Zudem sollte es fundierte Risikoanalysen geben und die Unabhängigkeit und Neutralität der Innenrevision gewährleistet sein. Die Revisoren sollten sich auch direkt an die Behördenleitung wenden können. «Eine Innenrevision, bei der das nicht der Fall ist, kann man sich auch schenken», sagte Dette.
Bisher wird die Korruptionsvorbeugung in den Ministerien unterschiedlich gehandhabt. Einige wie das Innen- und das Finanzministerium verfügen über eine Innenrevision nach den Vorstellungen des Rechnungshofs, andere haben andere Kontrollinstrumente entwickelt. In mehreren Häusern gibt es einen sogenannten «Gefährdungsatlas» für bestimmte Bereiche oder Arbeitsplätze. Teilweise sind Controlling- oder Haushaltsreferate auch für Korruptionsvorbeugung zuständig.
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