Rechnungshof Baden-Württemberg: Zu viele Landesbetriebe

Der Landesrechnungshof hat die Vielzahl der Landesbetriebe in Baden-Württemberg angeprangert. Im Vergleich der Bundesländer nimmt der Südwesten mit mehr als 50 Einrichtungen einen Spitzenplatz ein.

Die Behörde empfiehlt, künftig zurückhaltender mit der Umwandlung von Teilen der Landesverwaltung in Landesbetriebe zu sein. Nach der Landeshaushaltsordnung sei so ein Schritt zwar möglich, wenn erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgt würden. Bei vielen Landesbetrieben sei ein solcher Zweck aber nicht erkennbar. Zudem arbeiteten viele nicht kostendeckend.

Landesbetriebe überwiegend in Wissenschaft und Kultur

Landesbetriebe gehören zur Landesverwaltung - sie sind rechtlich unselbstständig. Der erste Landesbetrieb wurde 1955 gegründet: die Wilhelma in Stuttgart. 1974 folgte das Staatsweingut Meersburg. Vor allem seit den 1990er Jahren - damals stellte die CDU den Ministerpräsidenten - schossen vermehrt Landesbetriebe aus dem Boden. Die meisten Landesbetriebe gibt es nach Angaben des Rechnungshofes in der Wissenschaft und der Kultur. «So werden etwa Universitäten und auch staatliche Museen wie zum Beispiel die Staatsgalerie Stuttgart als Landesbetrieb geführt», teilten die Prüfer mit. Aber auch andere Verwaltungsteile, wie zum Beispiel das Landesgesundheitsamt oder die Landesbetriebe Gewässer, wurden in Landesbetriebe umgewandelt.

Landesbetriebe halten haushaltsrechtliche Regelungen zum Teil nicht ein

Die zunehmende Zahl dieser Einrichtungen macht es nach Angaben der Prüfer allerdings sehr schwierig, den finanziellen Überblick zu behalten. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Landesbetriebe seien nicht im Haushaltsplan des Landes ersichtlich. Es sei damit schwerer, Entwicklungen zu beurteilen. Auch hielten die Landesbetriebe die haushaltsrechtlichen Regelungen nicht immer ein.

Empfehlung: Nur noch Landesbetriebe mit erwerbswirtschaftlichen Zwecken einrichten 

Der Rechnungshof empfiehlt, künftig nur dann Landesbetriebe einzurichten, wenn es primär um den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen auf dem freien Markt gehe. Das Finanzministerium entgegnete in einer vom Rechnungshof abgedruckten Stellungnahme, dass bei der Einrichtung von Landesbetrieben manchmal eine «besondere Ausgangssituation» den Ausschlag gegeben hätte. Eine «Rückumwandlung» von bestehenden Landesbetrieben lehnt das Ministerium ab.

dpa

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