Landesrechnungshof kritisiert Ausgaben für Gutachten und Kunstausstellungen
Der Rechnungshof kritisierte in seinem Bericht das Bildungsministerium. Es habe aus Sicht der Kassenprüfer unnötige Beratungsleistungen in Millionenhöhe bei externen Gutachtern eingekauft.
Juristische Gutachten trotz eigener Experten
Darin wird demnach bemängelt, dass im Zusammenhang mit der Übernahme von Erzieherinnen in Grundschulhorten durch das Land arbeitsrechtliche und andere juristische Gutachten eingekauft worden seien. Dabei verfüge das Ministerium über hauseigene Experten für solche Fragen, hieß es. Das Ministerium soll von 2007 bis 2016 insgesamt 80 Aufträge im Gesamtwert von fünf Millionen Euro an externe Berater vergeben haben.
Das Ministerium wies die Kritik als unberechtigt zurück. «Keine Auftragsvergabe erfolgt leichtfertig, es ist stets ein gründlicher Prüfprozess vorgeschaltet», erklärte ein Sprecher. Mit Blick auf den externen Beraterauftrag im Zusammenhang mit den Schulhorten verwies er auf die damalige Landesregierung, die zu Beginn des Modellprojekts 2008 «nur äußerst unzureichende Festlegungen für das Ende des Modellvorhabens getroffen» habe. «Um diese Fehler zu korrigieren und den Horterzieherinnen eine sichere Beschäftigungsperspektive zu geben, waren umfangreiche juristische Analysen notwendig.»
Kunstausstellungen waren zu teuer
Die Landesausstellungen müssen aus Sicht von Thüringens obersten Kassenprüfern künftig mehr nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit organisiert werden. Die Prüfer kritisieren neben mangelnder Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Ausgaben auch zu hohe Kosten etwa bei Bildausleihen und Transporten.
Der Rechnungshof nahm speziell von den fünf seit dem Jahr 2000 stattgefundenen großen Ausstellungen die Schau «Franz Liszt - Ein Europäer in Weimar» von 2016 sowie «Die Ernestiner. Eine Dynastie prägt Europa» unter die Lupe, die 2016 in Weimar und Gotha stattfand. Die Empfehlungen gelten für alle Landesausstellungen, wie es hieß.
Anstelle einer Vollfinanzierung für beide Ausstellungen hätte es aus Sicht des Rechnungshofes eine Anteilsfinanzierung mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag geben sollen. Dies biete einen Anreiz, die Mittel sparsam einzusetzen, da ein Teil der Einsparungen auch dem Zuwendungsträger zugute komme. Mängel habe es bei Liszt-Ausstellung auch bei der Belegprüfung und einzelnen Stichproben gegeben.
Bei der Ausleihe von Objekten für die Liszt-Ausstellung sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht beachtet worden, lautet ein Fazit der Prüfer. Allein für 70 Objekte, die teilweise aus dem Ausland stammten, mussten 128.000 Euro gezahlt werden. In den Verträgen sei die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten für Personal des Leihgebers zu großzügig bemessen gewesen.
Demnach kostete der Transport von zwölf kleinformatigen Objekten in Handgepäck-Kassetten per Flug von Wien nach Leipzig für zwei Mitarbeiter plus Übernachtung und Spesen rund 7.000 Euro.
Zweifelhafte Ausgaben von mindestens 60 Millionen Euro
Im vergangenen Jahr hatte der Rechnungshof in seinem Bericht zweifelhafte Ausgaben in Höhe von mindestens 60 Millionen Euro aufgelistet. Das Spektrum reichte von einer aus finanzieller Sicht missglückten Reform der Thüringer Sozialverwaltung bis zu einem teuren Projekt zur Straßenwartung. Der Jahresbericht war in der vergangenen Woche dem Landtagspräsidium übergeben worden.
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